Vorsorge ist Fürsorge

Eher ungern wird in unseren Breiten über das Sterben gesprochen. Die Meisten von uns haben gelernt und es regelrecht perfektioniert, den Tod einfach auszublenden – das geht so lange, bis er, verkleidet als Krankheit oder hohes Alter, unmissverständlich an unsere Tür klopft.
Der Vater einer Freundin ist vor einiger Zeit an einer Erkrankung verstorben. Er hatte noch vor seinem Tod Gelegenheit, seinen Liebsten mitzuteilen, wer zur Beerdigung eingeladen werden sollte, und hat mit manchem Namen die Familie durchaus überrascht. Die Begegnungen mit alten, vergessen geglaubten Bekannten und neuen Gesichtern seien dann auf dem Begräbnis besonders berührend gewesen, berichtet sie.
Inhalt
Bestattungsvorsorge ist mehr als reine Kostendeckung
Digitaler Nachlass: Checkliste für deine Daten und Konten
Organspende in Österreich: Regelung und Ablauf
Eine Sterbeversicherung deckt die Begräbniskosten
Wiener Verein: Bestattungsvorsorge in Wien
Nicht verheiratet, keine Kinder – wer erbt die Verlassenschaft?
Tabuthema Schulden: Auch sie werden vererbt!
Zusammenfassung: So sorgst du fürs Sterben vor
Fakt ist: Der Ernstfall kann bei jedem von uns jederzeit eintreten. Deshalb dürfen und sollten wir uns trauen, uns selbst und unsere nächsten Bezugspersonen darauf vorzubereiten – auch dann, wenn sich das Sterben noch weit weg anfühlt.
Hast du dich zum Beispiel schon mal gefragt:
Wer Maßnahmen zur Sterbe- oder Bestattungsvorsorge trifft, sichert nicht nur seine Hinterbliebenen für den Ernstfall finanziell ab, sondern klärt darüber hinaus wesentliche Fragen rund um den eigenen Tod und seine Konsequenzen. Aber der Reihe nach!
Vorsorge ist Fürsorge
Im digitalen Zeitalter findet ein großer Teil unserer Aktivitäten online statt. Was aber passiert mit den ganzen Daten, wenn wir sterben?
Für den Umgang mit dem digitalen Erbe gibt es grundsätzlich diese vier Möglichkeiten:
Tipp:
Lege eine Liste an, auf der du all deine Online-Mitgliedschaften, Social Media- und Streaming-Profile, E-Mail- und sonstigen Accounts sowie deinen Handy-Code anführst – bestenfalls inklusive Benutzernamen und Passwörtern.
Die Liste sollte sicher aufbewahrt werden; im Zweifelsfall kannst du sie sogar bei einem Notar hinterlegen. Außerdem kann in so einem Dokument festgehalten werden, wie deine Hinterbliebenen oder Erben mit deinen Daten umgehen sollen (siehe oben).
Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook/Instagram, Google+ etc.) und auch das Betriebssystem deines Handys bieten Optionen an, um für den Todesfall vorzusorgen. So kannst du zum Beispiel einstellen, dass ein bestimmter Kontakt informiert wird, wenn du über längere Zeit inaktiv bist, oder einen Person als Nachlasskontakt festlegen.
Eine gute Alternative zur Passwort-Liste ist die Verwendung eines Passwort Managers oder Master-Passwortes: Das Programm speichert alle Zugangsdaten, diese können dann von deiner Vertrauensperson mit dem einzigen Hauptpasswort abgerufen werden.
Wusstest du, dass du in Österreich automatisch Organspender bist, sobald der Hirntod eintritt? Hierzulande gilt quasi der umgekehrte Fall: Du erklärst dich nicht (wie allgemein oft irrtümlich angenommen) per Organspendeausweis bereit, dein noch brauchbares Innerstes der Medizin zu überlassen, sondern musst zu Lebzeiten aktiv einen Widerspruch deponieren, wenn du das nicht möchtest.
Für einen solchen Widerspruch ist ein Eintrag im österreichischen Widerspruchsregister notwendig. Wer also seine Organe nach seinem Tod lieber bei sich behalten möchte, füllt ein Widerspruchsformular aus und sendet dieses an:
Gesundheit Österreich GmbH
Widerspruchsregister
Stubenring 6, A-1010 Wien
E-Mail: wr(at)goeg.at
Einen Organspendeausweis kannst du theoretisch mitführen, nötig ist das in Österreich nicht. Es handelt sich dabei nicht um einen offiziellen Ausweis, sondern um ein informelles Dokument, das deinen Willen zum Umgang mit deinen Organen nach deinem Tod enthält. Im Falle deines Ablebens sind jedoch alle Krankenanstalten gesetzlich ohnehin verpflichtet, vor einer etwaigen Organ-Entnahme das Widerspruchsregister abzufragen.
Leitfaden Todesfall
Über die eigene Beerdigung nachzudenken, während man fürs Sterben noch zu jung ist und sich hoffentlich bester Gesundheit erfreut, mag morbide anmuten und Unbehagen bereiten. Wer jedoch früh genug vorsorgt, kann seine Hinterbliebenen im Ernstfall massiv entlasten. Eine Bestattung verursacht hohe Kosten, die sich im vierstelligen Eurobereich bewegen!
Die Sterbeversicherung ist ein wesentlicher Teil der allgemeinen Bestattungsvorsorge. Sie wird auch Sterbegeldversicherung genannt und ist nicht zu verwechseln mit der Ablebensversicherung als Teil der Lebensversicherung! Eine Sterbeversicherung dient per festgelegter Versicherungssumme ausschließlich zur Deckung der Kosten für die eigene Bestattung. Damit kommt zur emotionalen Belastung der Angehörigen zumindest nicht noch eine finanzielle hinzu.
Jede größere Versicherung bietet in der Regel eine Sterbegeldversicherung an. Die Kosten variieren stark, ein Vergleich verschiedener Versicherungsträger lohnt daher.
Gut zu wissen:
Die deutsche Verbraucherzentrale warnt davor, dass eine Sterbegeldversicherung sich in vielen Fällen nicht rentiert oder sogar zum teuren Minusgeschäft wird. Um die Kosten bzw. die Beitragshöhe der Sterbeversicherung zu berechnen, werden das Eintrittsalter und die Wahrscheinlichkeit des Ablebens herangezogen – je älter du also beim Versicherungsabschluss bist, desto teurer wird’s.
Mögliche Alternativen sind Sparpläne oder Bestattungsvorsorge-Verträge, die zum Beispiel direkt mit dem gewünschten Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden.
Achtung: Den vereinbarten Betrag immer auf ein Treuhandkonto einzahlen und nicht direkt beim Bestatter. So ist dein Geld auch im Konkursfall sicher angelegt.
Eine besondere "Wiener Variante" der Bestattungsvorsorge ist der Wiener Verein. Die Bestattungs- und Versicherungsgesellschaft ist aus einer Fusion von einem ehemaligen Sterbekostenverein mit der Wiener Städtischen entstanden.
Wer hier eine Vorsorge-Versicherung abschließt, erhält sozusagen das Bestattungs-Rundumpaket inklusive zahlreicher Leistungen. Dazu zählen etwa die Durchführung von Erd- oder Feuerbestattungen inkl. Übernahme der Bestattungskosten, die Organisation der Grabpflege und alternativer Bestattungsformen (zum Beispiel Feuerbestattung inklusive Naturbestattung der Urne), die Speicherung persönlicher Wünsche rund um das eigene Begräbnis, ein weltweiter Überführungsservice und vieles mehr.
Kontakt und Infos:
Wiener Verein
Eßlinggasse 15, 1010 Wien
Telefon: +43 50 350 360
E-Mail: kundenservice(at)wienerverein.at
Das österreichische Erbrecht regelt die Reihenfolge, in der die gesetzlichen Erben im Todesfall zum Zug kommen, sehr genau. Im Gesetz sind vier Gruppen von Verwandten definiert. Diese Gruppen werden auch "Parentelen" genannt und legen fest, wie viel von deinem Hab und Gut jeweils an wen verteilt wird.
Grundsätzlich funktioniert das Erbrecht in Österreich nach dem Prinzip: Wenn in der ersten Parentel keine Verwandtschaft mehr vorhanden ist, geht die Verlassenschaft an die zweite Parentel und so weiter. Damit ist streng reglementiert, was mit deinen Besitztümern und Wertsachen geschieht, wenn du zum Beispiel keine Kinder hast und nicht verheiratet bist. Eine ausführliche Übersicht über das österreichische System findest du auf der Seite des Finanzministeriums.
Mittels der sogenannten "letztwilligen Verfügung" kannst du natürlich auch selbst bestimmen, was mit deinem Vermögen nach deinem Tod passieren soll. Es gibt verschiedene Formen der letztwilligen Verfügung, eine davon ist das Testament.
Kinder und Ehepartner haben jedoch immer Anspruch auf den sogenannten "Pflichtteil" – egal, was in der Verfügung steht. Ein Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung ("Enterben") ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich – zum Beispiel, wenn der Erbberechtigte gegen dich eine strafbare Handlung vollzogen hat oder ähnliches.
Übrigens: Ein Testament ist auch ohne notarielle Beglaubigung gültig! Es muss allerdings in jedem Fall handschriftlich verfasst und vom Erblasser eigenhändig unterschrieben werden.
» Mehr Infos zur letztwilligen Verfügung
Achtung: Auch Schulden werden vererbt! Gerade bei jüngeren Menschen, die eine Eigentumswohnung noch nicht vollständig abbezahlt, Studierendenkredite laufen oder das eigene Auto fremdfinanziert haben, kann die Schuldenfrage im unvorhergesehenen Todesfall Thema sein.
Deine gesetzlichen Erben haben zwar Möglichkeiten, die Erbschaft nur bedingt anzunehmen oder gänzlich darauf zu verzichten. Wenn du Außenstände oder Schulden hast, kann es trotzdem ratsam sein, deren Deckung für den Ernstfall abzusichern, zum Beispiel mit einer Lebensversicherung, einem Bausparvertrag usw.
Alle Tipps zu Bestattungsvorsorge, Sterbeversicherung und Co. findest du hier noch mal im Überblick.
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