Checkliste Todesfall: Was tun wenn jemand stirbt?

Frau und SOhn stehen vor Grab
© 123rf.com | Checkliste für den Todesfall, daran müssen Sie denken.

Trotz Trauer und Schmerz, die mit einem Todesfall einhergehen, gibt es für die Hinterbliebenen viel zu erledigen und zu organisieren. Lesen Sie hier wo ein Todesfall gemeldet werden muss, welche Behördengänge notwendig sind und wie man die Onlineprofile des Verstorbenen deaktiviert. 

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Wo meldet man einen Todesfall in Wien?

Im Sterbefall wäre es am besten, wenn bereits ein Bestattungsunternehmen im Vorfeld ausgewählt wurde und man dort anruft. Die Mitarbeiter wissen wer noch kontaktiert werden muss bzw. können bei der Planung der weiteren Vorgehensweise helfen.

Hat man noch kein Bestattungsunternehmen ausgewählt, ruft man als erstes den (Haus)Arzt der verstorbenen Person, um einen ärztlichen Behandlungsschein zu bekommen. Der Arzt ruft dann den Totenbeschauarzt, der den Leichenbegleitschein ausstellt, damit das Bestattungsunternehmen den Verstorbenen abholen kann.

Nach Freigabe des Leichnams gilt es den Todesfall bei unterschiedlichen Behörden zu melden. Je früher Sie ein Bestattungsunternehmen hinzuziehen, desto mehr organisatorische Aufgaben können Sie abgeben.

stadt-WIEN.at stellt vor

Bestattungsunternehmen

Bestattung Himmelblau

Als privat geführtes Bestattungsunternehmen mit mehreren Standorten in Wien unterstützen wir seit 2012 Familien bei Todesfällen und Bestattungsvorsorge. Unser Anspruch: Hohe Qualität und Transparenz bei Leistungen, Service und Kosten. Vom ersten bis zum letzten Moment des Abschiednehmens steht individueller, persönlicher Kundenservice im Vordergrund - die Nähe zum Menschen. Im direkten, persönlichen Gespräch gestalten wir gemeinsam mit unseren Kunden einen würdevollen Abschied nach ihren Wünschen und Möglichkeiten. Vertrauen im Leben, Vertrauen beim Abschied.

Kunden meinen:
"Wir haben Sie nach dem Tod unserer Mutter beauftragt und sind vollumfänglich zufrieden gewesen! Zugewandt, mitfühlend und beratend sind Sie uns zur Seite gestanden und haben in der Feuerhalle ein wunderschönes Ambiente geschaffen und so den würdevollen Rahmen geschaffen, dass wir uns liebevoll verabschieden konnten. Herzlichsten Dank für Ihr Wirken!" meinte Marie Theres G. aus Wien.

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Behördengänge für die Hinterbliebenen

Der erste Behördengang führt die Hinterbliebenen zum Standesamt. Dort wird der Sterbefall beurkundet. Dafür braucht man:

  • Geburtsurkunde (Taufschein und Geburtsschein)
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heirats-/Partnerschaftsurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde von verstorbenem Ehepartner
  • urkundlicher Nachweis über akademischen Grad
  • gültiger Reisepass (bei nicht-österreichischen Staatsbürgern)

Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunde aus, die für diverse Abmeldungen gebraucht wird. Deshalb sollte man mehrere Exemplare besorgen. Außerdem werden dort folgende Formulare bereitgestellt: Todesbescheinigung, Abschrift aus dem Sterbebuch und Todesbestätigung. Diese benötigt man für die Sozialversicherung und zur Geltendmachung des Bestattungskostenbeitrags.

Einige Abmeldungen erledigt das Standesamt für die Hinterbliebenen. Nämlich die Abmeldung bei der österreichischen Meldebehörde (Melderegister), beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger, bei der Staatsbürgerschaftsstelle, beim Führerscheinregister, beim zetralen Personenstandsregister und bei der konsularischen Vertretungsbehörde in Österreich für Nicht-Staatsbürger. 

Die Hinterblieben selbst müssen sich um folgende Ab- und Ummeldungen kümmern:

  • Mietverträge
  • Mitgliedschaften
  • Bankkonten
  • Daueraufträge
  • Versicherungen
  • Rundfunk, TV, Telekom, Mobilfunkverträge, 
  • Gas, Strom, Fernwärme
  • Post
  • Abbonements
  • Kirchenbeitrag
  • KFZ-Zulassung
  • Waffenschein

Weitere Tipps zur Bestattungsvorsorge, damit das Begräbnis nicht zur Schuldenfalle wird.

Heutzutage haben viele Personen Profile auf verschiedenen sozialen Netzwerken, wie Facebook, Instagram oder Twitter. Im Todesfall wollen Hinterbliebene diese oft entfernen, da es eine emotionale Belastung sein kann, diese Profile weiterhin im Netz zu wissen. Grundsätzlich gibt es zum Beispiel auf Facebook die Möglichkeit noch zu Lebzeiten zu bestimmen was im Todesfall mit dem Profil geschehen soll. Hier kann zum Beispiel festgelegt werden, welche Person eine "Vollmacht" bekommt, um auf das Profil zugreifen zu können und es gegebenenfalls zu löschen. Denn auch im Todesfall gibt Facebook die Zugangsdaten nicht an Dritte weiter, sodass sich niemand einloggen kann, der das Passwort nicht kennt.

Wurde diese Vorkehrung nicht getroffen sollte man dem betreffenden Unternehmen eine Geburts- und Sterbeurkunde der verstorbenen Person gemeinsam mit einem Nachweis der Verwandtschaft zukommen lassen. Dies führt im Normalfall zu einer Löschung des Profils, es ist aber nicht garantiert, dass Unternehmen die Daten nicht weiterhin nutzen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Konto im Status Quo einfrieren zu lassen, sodass nichts mehr verändert werden kann. 

Es besteht auch die Möglichkeit im Testament einen Notar mit der Abwicklung des digitalen Nachlasses zu beauftragen. Mittlerweile gibt es sogar eigene Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben. 

Tipp: Um Probleme beim digitalen Nachlass zu vermeiden sollte man beim Aufsetzen des Testaments ganz einfach auch Passwörter vermerken und bestimmen wer sich um die etwaige Löschung von Profilen kümmern soll. 

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