Bars & Clubs
Die Top 10 aus dem Bermudadreieck
Wir haben uns die besten Lokale und Bars aus dem Bermudadreieck ausgesucht, lesen Sie hier...
Wien bei Nacht, ein einzigartiges Erlebnis! Tanzen, Feiern, Flirten und neue Leute kennenlernen lässt es sich hier vom Allerfeinsten. Insgesamt beherbergt die Großstadt 749 Event-Locations, in denen es sich die Nächte gut durchfeiern lässt. Eine Top-Auswahl der Locations, Events und alle Infos zu den Fotos der Party von letzter Nacht findest du nur hier.
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Clubbing in Wien: Du hast Bock auf Party, aber weißt nicht, wo? Wir verraten dir, in welchen Clubs die Party abgeht!
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Das ehemalige Fabrikgebäude zählt zu den beliebtesten Locations für alle Zielgruppen: Die Arena Wien hat einzigartige Vorzüge zu bieten. Alle Infos!
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Clubbing in Wien: Du hast Bock auf Party, aber weißt nicht, wo? Wir verraten dir, in welchen Clubs die Party abgeht!
Von Discotheken und Bars über Hochzeiten bis hin zu Konzerten und Firmenveranstaltungen – Partyfotografen sind da, wo Menschengruppen und besondere Ereignisse aufeinandertreffen. Doch im Zeitalter von Internet und Social Media sind Fotos nicht nur Momentaufnahmen und von emotionalem Wert. Daher sollte man folgende Punkte beachten:
Bei Partyfotos kann einem schnelll das Lachen vergehen, wenn man die Bildrechte nicht kennt. Grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild und erfordert demnach eine Zustimmung der erkennbaren Personen. Als erkennbar gilt, wer durch Merkmale von Freunden oder Bekannten identifiziert werden kann.
Im öffentlichen Raum oder bei großen Menschenansammlungen ist es natürlich nicht möglich, jeden persönlich zu fragen. Die Einwilligung wird daher nur eingeholt, wenn man das klare Motiv des Bildes ist – sprich, die typischen Partyfotos mit Einzelpersonen oder Gruppen. Eindeutige Posen wie das Lächeln in die Kamera werden als stillschweigende Zustimmung gewertet. Bei Personen unter 14 Jahren haften generell die Eltern.
Insgesamt gilt: Die Aufnahme, der zusammenhängende Text und Gesamtbezug sowie die Verwendung dürfen die Personen nicht entwürdigen, bloßstellen oder die Intimsphäre gefährden.
Beispiele: Fotos, die einen in offensichtlich betrunkenem Zustand oder bei intimen Handlungen zeigen, verletzen die Persönlichkeitsrechte. Nicht erlaubte Texte wären: "Junge Frauen kleiden sich immer schlampiger" oder "Diese Disco ist in der rechtsradikalen Szene bekannt". Die Fotos dürfen auch nicht bearbeitet und damit aus dem Zusammenhang gerissen oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
Ein Partyfoto, das eine unrechtmäßige Krankmeldung belegt und im Zuge dessen zu einer Kündigung führt, ist allerdings Selbstverschulden.
Mit Video- und Fotohinweisen inklusive dem Verwendungszweck sichern sich zunehmend mehr Veranstalter im Vorfeld rechtlich ab. Durch den Vermerk auf der Eintrittskarte, der Website oder einen Aufsteller im Eingangsbereich erfolgt die Zustimmung mit der Teilnahme der Veranstaltung.
Bei allen Fotos greift das Urheberrecht. Das besitzt in diesem Fall der Eventfotograf. Ohne seine Zustimmung macht man sich nicht nur mit dem Hochladen der Partyfotos auf eine Website, sondern bereits mit der Verbreitung über WhatsApp etc. strafbar. In der Regel wird diese Rechtsverletzung geduldet – eine Klage ist aber nicht auszuschließen.
Speziell Personen mit großer Followerzahl ist eine Rücksprache mit dem Fotografen allerdings zu empfehlen. In keinem Fall darf das Bild aber verändert, aus dem Kontext gebracht oder für werbliche Zwecke verwendet werden.
Die Urheber – der Eventfotograf wie auch sein Auftraggeber, der Veranstalter – haben das Recht, die Bilder auf Social Media zu stellen. Dort darf es von anderen geteilt und die Personen dürfen verlinkt werden, da dies den Zweck solcher Dienste darstellt.
Der Beruf des Partyfotografen kann ab dem 16. Lebensjahr ausgeübt werden. Erforderlich dafür ist das Interesse an Fotografie, gute Beleuchtungskenntnisse sowie eine Spiegelreflexkamera. Einsteigermodelle sind ausreichend. Nur in seltenen Fällen wird einem die Ausrüstung vom Arbeitgeber gestellt. Dieser ist üblicherweise ein Onlineportal oder der Clubbetreiber selbst, der einen als Hausfotografen engagiert. Die Bezahlung erfolgt entweder pro verwendetem Foto, auf Geringfügigkeits- oder Honorarbasis. Die Arbeitszeiten eines Partyfotografen sind ca. zwischen 23:00 und 05:00 Uhr.