Standesamt: Stelle für Geburtsurkunde, Trauung, Sterbeurkunde
Das Standesamt ist die zuständige Amtsstelle für Geburtsurkunde, Trauung und Sterbeurkunde, es begleitet uns von der Wiege bis zur Bahre. Standorte und Öffnungszeiten in Wien.

Das Standesamt wird von der Magistratsabteilung 63 - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand geleitet.
Kontakt:
Wipplingerstraße 6-8
1010 Wien
Telefon: +43 1 4000-97097
Fax: +43 1 4000-99-97115
E-Mail: post@ma63.wien.gv.at
Ehe: standesamtliche Trauung
Eine Eheschließung hat in Österreich nur dann Gültigkeit, wenn sie von einem/einer StandesbeamtenIn durchgeführt wird. Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 63. Die Standesämter der Stadt bieten für die Zeremonie stilvolle Trauungssäle an, die Kosten bewegen sich zwischen € 70 und € 170 (aktueller Stand 2021).
>> Heiraten in Wien - Tipps rund um die Hochzeit
Online-Reservierung
Um sich für eine standesamtliche Trauung oder eine eingetragene Partnerschaft in Wien anzumelden, kann man online ein Formular ausfüllen, um einen Termin zu fixieren. Die Online-Reservierung muss mindestens 29 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen. Danach muss man innerhalb von 14 Tagen bei einem Standesamt die Anmeldung zur Eheschließung persönlich vornehmen.
Dokumente für die Anmeldung zur Hochzeit
Bei der Anmeldung am Standesamt muss man folgende Dokumente mitbringen:
• Lichtbildausweiß
• Nachweis der Staatsangehörigkeit
• Nachweis der Geburtseintragung
• Staatsbürgerschaftsnachweis
Hochzeitstourismus - Heiraten in Wien
Wer seinen Wohnsitz außerhalb Österreichs hat und plant, in Wien zu heiraten, muss sich direkt über die Mailadresse touristenhochzeit(at)ma63.wien.gv.at anmelden, eine Online-Reservierung ist in diesem Fall leider nicht möglich. Brautpaare aus dem Ausland müssen neben den üblichen Urkunden einen Nachweis der Staatsangehörigkeit, sowie einen Reisepass vorweisen. Die Unterlagen müssen entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung ins Deutsche vorliegen.
Ablauf der Standesamt-Hochzeit
Um sich in Wien das Ja-Wort zu geben, kann man entweder einen Trauungssaal des Standesamts Wiien auswählen, oder, im Rahmen einer „Traumhochzeit“, sich an anderen prominenten Plätzen Wiens trauen. Fotosessions in den Eingangsbereichen sind erlaubt, Bräuche wie Blumenstreuen oder Reis werfen sind aufgrund der Rutschgefahr jedoch untersagt. Eine standesamtliche Trauung dauert ungefähr 20 Minuten. Der Ablauf und die Gestaltung der Zeremonie wird vorher mit dem zuständigen Standesbeamten geklärt.
Traumhochzeit – Hochzeit außerhalb der Standesämter und im Freien
Hochzeiten die nicht in einem Standesamt, sondern z.B. im Freien stattfinden, werden auch „Traumhochzeiten“ genannt. Die Gebühr für eine Traumhochzeit beläuft sich zwischen 500 und 650 €. Beliebte Hochzeitslocations sind etwa das Schloss Hetzendorf oder das Weingut Wien Koblenzl.
Grundsätzlich ist zu beachten, ob der Wunschort der Trauung bereits kommissioniert ist. Eine Liste anerkannter Trauungslocations findet sich auf der Webseite der Stadt Wien. Sollte sich die gewünschte Kulisse zur Trauung nicht auf dieser Liste finden, muss man im Zuge der Anmeldung am Standesamt ein Ansuchen zur Genehmigung des Hochzeitsortes stellen, sollte man sich allerdings auf einem Wiener Standesamt zur Hochzeit anmelden, ist die Traumhochzeit auf den Raum Wien beschränkt.
Eingetragene Partnerschaft
Seit 01.01.2019 können gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare zwischen einer Eheschließung und einer eingetragenen Partnerschaft wählen. Vorausgesetzt die Personen sind volljährig, geschäftsfähig, nicht verheiratet, verwandt oder in einer anderen aufrechten eingetragenen Partnerschaft.
Geburtsurkunde, Namensgebung
Kommt ein Kind zur Welt, so ist dies beim zuständigen Standesamt zu melden. Innerhalb eines Monats nach der Geburt müssen die Geburtsmeldung und die Beilegung des Vornamens erfolgt sein. Gebühren fallen hierzu keine an.
Zuständig ist jenes Standesamt, in dessen Bezirk oder Bereich das Kind geboren worden ist. Geburten in Krankenanstalten werden von diesen mittels einer Anzeige unverzüglich an das jeweilige Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten geschieht dies durch den Arzt oder Ärztin, bzw. durch die Geburtshilfe, bei Abwesenheit von professioneller Geburtshilfe ist das zuständige Standesamt sofort telefonisch zu informieren.
Erforderliche Unterlagen für die Geburtsurkunde:
Sind die Eltern des Neugeborenen verheiratet, so sind deren Geburtsurkunden, Nachweise der Staatsangehörigkeit, die Heiratsurkunde und eventuell der Nachweis des Wohnsitzes im Ausland vorzulegen. Ist die Mutter nicht mit dem Vater des Neugeborenen verheiratet, so sind ist außer ihren Dokumenten (bei geschiedenen Müttern auch Heiratsurkunde und Nachweis der Aufhebung der Ehe) die Anerkennung der Vaterschaft notwendig.
Nähere Informationen erteilt das Standesamt (Kontakte siehe unten).
Sterbeurkunde
Grundlage ist die Anzeige des Todes des Verstorbenen durch Arzt oder Ärztin. Die Todesanzeige muss am darauf folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt eingebracht werden. Bei Todesfall in einer größeren Krankenanstalt geschieht die Übermittlung der Todesanzeige durch das Personal der Krankenanstalt, in anderen Fällen ist diese von einem/r Angehörigen abzuholen und an das zuständige Standesamt zu überbringen. Dazu gehörig sind Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls die Heiratsurkunde. Die Gebühren belaufen sich auf € 9,30 (aktueller Stand 2021).
Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Standesamt (Kontakte siehe unten).
Notar und Notarsuche: Hier finden Sie Rechtssicherheit
Standesämter in Wien mit Adressen
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 17:30 Uhr
Ausnahmen:
Standesämter - Ausstellung einer Sterbeurkunde nach Todesfall Montag bis Freitag zusätzlich bis 14:30 Uhr, Donnersta zusätzlich von 15:30 bis 17:30 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen;am Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) von 8:00 bis 11:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Ausnahmen:
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen;am Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) von 7:30 bis 12:00 Uhr
Standesamt Wien-Zentrum
Zuständig für die Bezirke 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 12
Wilhelm-Exner-Gasse 5
1090 Wien
E-Mail: sta-zentrum(at)ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 09580
Fax: +43 1 4000 9909580
Standesamt Wien Landstraße
Zuständig für den 3. Bezirk
Karl-Borromäus-Platz 3
1030 Wien
E-Mail: sta-landstrasse@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 03580
Fax: +43 1 4000 9903580
Standesamt Wien Favoriten
Zuständig für die Bezirke: 10. und 11.
Keplerplatz 5
1100 Wien
E-Mail: sta-favoriten@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 10580
Standesamt Wien Hietzing
Zuständig für die Bezirke: 13., 14., 15. und 23.
Hietzinger Kai 1
1130 Wien
E-Mail: sta-hietzing@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 13580
Fax: +43 1 4000 9913590
Standesamt Wien Ottakring
Zuständig für die Bezirke: 16., 17., 18. und 19.
Richard-Wagner-Platz 19
1160 Wien
E-Mail: sta-ottakring@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 16580
Standesamt Wien Brigittenau
Zuständig für die Bezirke 2. und 20.
Adresse und Erreichbarkeit
Brigittaplatz 10
1200 Wien
E-Mail: sta-brigittenau@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 20580
Fax: +43 1 4000 9920580
Standesamt Wien Floridsdorf
Zuständig für den 21. Bezirk
Am Spitz 1
1210 Wien
E-Mail: sta-floridsdorf@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 21580
Fax: +43 1 4000 9921580
Standesamt Wien Donaustadt
Zuständig für den 22. Bezirk
1220 Wien, Siebeckstraße 7
E-Mail: sta-donaustadt@ma63.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 22580
Fax: +43 1 4000 9922580
Einwanderung & Staatsbürgerschaft
Für alle Fragen bezüglich Einwanderung, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltstitel ist nicht das Standesamt, sondern die MA 35 zuständig.
20., Dresdner Straße 93, Block C
Telefon: +43 1 4000-3535
E-Mail: post(at)ma35.wien.gv.at
Homepage des Standesamtes Wien: www.standesamt.wien.at
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Möchte einen Sterbefall vom März 2016 in 1010 Wien verifizieren. Ist das online möglich ?
manfred lenauer, 30.03.2016 um 18:02Gibt es einen Aushang wann wer heiratet im Standesamt brigittenauerplatz schon vor der Hochzeit
Heidemarie Pirek, 01.03.2015 um 13:51 S. g. Frau Alteneichinger,
bitte wenden Sie sich an das Elisabethspital. Die Sollten die Daten gespeichert haben.
Beste Grüße
Redaktion stadt-wien.at
wie kann ich eine geburtsstunde in erfahrung bringen geburtstag war der 15.1.1959 dies war ein donnerstag und voraussichtlich im elisabethspital danke für eine auskunft
Helga Alteneichinger, 15.01.2015 um 10:15 s.g.damen und herren!
ich habe bei der buchhaltung ma 6 den betrag von 18.60 euro überwiesen. für 2 urkunden
1x heiratsurkunde
1x geburtsurkunde
ist das schon a7uf das konto eingelangt.
wann ja bitte um info. da könnten siew mir ja dann die urkunden zu kommen lassen
danke
mfg silvia treitner