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Verlängerung der Wiener Wohnungssicherung Plus bis Ende 2024
Die Zahl der Haushalte mit Mietrückständen ist ebenso wie die Höhe dieser Rückstände seit Beginn der COVID-19-Pandemie stark gestiegen. Nach Auslaufen des Delogierungsstopps im Jahr 2021 kam es im vergangenen Jahr vermehrt zu Delogierungen in Wien.
Um dem entgegenzuwirken und die Teuerung, von der besonders finanziell schwächere Gruppen stark betroffen sind, abzufedern, gibt es von der Stadt Wien eine Unterstützungsleistung im Wohnbereich: die Wiener Wohnungssicherung Plus. Diese soll jenen Mietern zugutekommen, die in Mietrückstand geraten sind und denen ein Wohnungsverlust droht.
Neu: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihre aktuelle Miete bezahlt haben (Mietzahlung innerhalb der letzten 30 Tage). Bezahlen Sie daher Ihre laufende Miete und beantragen Sie dann die Wohnungssicherung Plus. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die aktuelle Miete bezahlt haben, dann werden Sie im Antragsformular an die Sozialarbeit verwiesen und müssen sozialarbeiterische Beratung in Anspruch nehmen. Die Sozialarbeit entscheidet im Einzelfall über die Förderung.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Wohnbeihilfe (MA 50) oder Mietbeihilfe im Rahmen der Wiener Mindestsicherung (MA 40) beantragen, um Ihre laufenden Kosten zu senken bzw. Ihre Einkommen zu erhöhen.
Bis zu 100 Prozent der Mietrückstände werden übernommen
Ob im Gemeindebau, im geförderten oder im privaten Wohnbau – die Wiener Wohnungssicherung Plus kann von allen anspruchsberechtigten Wienern beantragt werden, egal wo ihre Wohnung ist.
„Mit der Wiener Wohnungssicherung Plus bewahren wir Mieterinnen und Mieter, die weniger Geld haben, direkt vor Obdachlosigkeit. So schützen wir sie vor den Auswirkungen der Teuerung, für die sie am wenigsten können, sie aber am härtesten trifft", meint Sozialstadtrat Peter Hacker
Was wird übernommen?
Diese Kosten werden übernommen:
- Offene Rückstände: Miete, Nutzungsentgelt für Genossenschaftswohnungen
- Offene Betriebskostenabrechnungen
- Nebenkosten im Zusammenhang mit diesen bestehenden Rückständen, z.B. Mahnkosten, Exekutionskosten, Anwaltskosten
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des Rückstandes und ob Sie schon eine Förderung über die Wohnungssicherung Plus erhalten haben. Es werden zwischen 60 und 100 Prozent des Rückstandes übernommen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie noch keine Förderung im Rahmen der Wohnungssicherung Plus erhalten haben und einen Rückstand zwischen 600 Euro und 2.000 Euro haben, werden 100 Prozent des Rückstandes übernommen.
- Wenn Sie noch keine Förderung im Rahmen der Wohnungssicherung Plus erhalten haben und einen Rückstand von mehr als 2.000 Euro bis 3.000 Euro haben, werden 80 Prozent des Rückstandes übernommen.
- Wenn Sie noch keine Förderung im Rahmen der Wohnungssicherung Plus erhalten haben und einen Rückstand von mehr als 3.000 Euro bis 15.000 Euro haben, ist die Inanspruchnahme von sozialarbeiterischer Beratung erforderlich. Die Sozialarbeit entscheidet im Einzelfall über die Förderung.
- Wenn Sie bereits eine Förderung im Rahmen der Wohnungssicherung Plus erhalten haben, ist die Inanspruchnahme von sozialarbeiterischer Beratung erforderlich. Die Sozialarbeit entscheidet im Einzelfall über die Förderung.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Einen Antrag für die Förderung können jene vulnerable Zielgruppen stellen, die von den hohen Wohnkosten besonders stark betroffen sind.
Darunter fallen Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens sechs Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten sowie Anspruch haben auf
- Wiener Mindestsicherung,
- Wiener Wohnbeihilfe,
- Ausgleichs- oder Ergänzungszulage,
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld),
- Krankengeld,
- Rehabilitationsgeld,
- Wiedereingliederungsgeld oder
- Übergangsgeld
- oder vom ORF-Beitrag befreit sind.
Wer einen Rückstand von mehr als 600 Euro hat und zu einer dieser Zielgruppen gehört, kann um Rückstandsübernahme ansuchen. Auch wenn man nicht zu einer der Gruppen zählt, können Mittel aus dem Wohnschirm des Bundes beantragt werden.
Um Wiener Wohnungssicherung Plus ansuchen
Die Wiener Wohnungssicherung Plus ist online zu beantragen. Bis 31. Dezember 2024 kann ein Antrag gestellt werden.
Anspruchsberechtigte der Wiener Wohnungssicherung Plus erhalten weder Gutschein noch Geld, die Förderung wird direkt an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung ausbezahlt.
Einen Überblick über die vielen Unterstützungszahlungen verschafft unser Artikel zum Teuerungspaket.
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Ratko
08. September 2023 - 11:08 Uhr
Wohnung Unterstützung plus