Reparaturbonus: Reparieren statt neu kaufen

Mann repariert Computer. Reparaturbon fördert die Reparatur von Altgeräten.
© Pixabay | Reparieren statt wegwerfen, so lautet die Devise der Initiative Reparaturbonus.

Reparieren statt neu kaufen: Mit der Förderaktion „Reparaturbonus“ will die Regierung Anreize zur Instandsetzung gebrauchter Elektrogeräte schaffen – bis zu 200 Euro pro Reparaturbon werden refundiert. Über den Sommer wurde das Sicherheitsnetz der beliebten Förderaktion noch engmaschiger umgebaut, um Betrug zu verhindern. Jetzt kehrt die Förderung mit einigen Neuerungen zurück und kann ab sofort wieder beantragt werden.

Erstellt von: | aktualisiert am 08.02.2024
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Nach dem Aufkommen von Betrugsverdachtsfällen verschärfte das Klimaschutzministerium das Sicherheitsnetz für die Abwicklung des Reparaturbonus. Aufgrund der technischen Umbauarbeiten wurde der Reparaturbonus über den Sommer hinweg vorübergehend ausgesetzt – seit 25. September 2023 kann er wieder beantragt werden. 

Neuauflage des Reparaturbonus

Was hat sich beim Reparaturbonus nun konkret verändert?

  • Jetzt wird die Förderung für die Reparatur der Elektrogeräte direkt an die Kunden ausbezahlt und nicht mehr über die Reparaturbetriebe abgerechnet.
  • Kunden müssen die Reparatur daher künftig vorfinanzieren und beim Antrag ein Bankkonto angeben, auf das das Geld für den Bonus dann zurücküberwiesen wird. 
  • Nach vier bis sechs Wochen sollte das Geld dann wieder am Konto sein, die Überweisung kann in Einzelfällen aber auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. 
  • Auch für die Betriebe gibt es Neuerungen: Nach der Reparatur eines Gerätes muss diese bei der Abwicklungsstelle gemeldet werden. 
  • Mit der Überarbeitung des Reparaturbonus ist die Anzahl der Partnerbetriebe gesunken, jetzt nehmen nur mehr rund 2000 anstatt von 3500 Betrieben an der Aktion teil. 
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56 Betriebe unter Betrugsverdacht

Österreichweit nahmen rund 3.500 Betriebe an der ersten Auflage der Aktion teil. Bis Mitte Juni 2023 wurden bereits rund 673.000 Reparaturbons mit einer Fördersumme von etwa 69,7 Millionen Euro eingereicht.

Seit dem Start der Aktion 2022 wurden insgesamt 56 Betriebe identifiziert, die unter dringendem Betrugsverdacht stehen. Es wird eine vorläufige Schadenssumme von 5,3 Millionen Euro angenommen. 

Die Förderungsauszahlung direkt an die Kunden – wie sie in der Neuauflage des Reparaturbonus vorgesehen ist – soll Betrugsfälle künftig unterbinden und verhindern, dass Betriebe von gefälschten Reparaturen profitieren.

Der Reparaturbonus

Ansinnen der Initiative ist es, die Instandsetzung eigentlich funktionstauglicher Gegenstände finanziell attraktiv zu machen, sodass diese nicht neu gekauft werden. Um nachhaltigen Konsum zu fördern, Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima zu schonen und die Elektroschrottmenge zu reduzieren, wurde der Reparaturbonus eingeführt. Seit April 2022 kann dieser beantragt werden. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.3.2026!

Mit der Reparaturbonus-Aktion fördert das Klimaschutzministerium (BMK) die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, die normalerweise in einem privaten Haushalt zu finden sind. Finanziert wird der Bonus aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" und umfasst ein Fördervolumen von 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026. 

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Für welche Geräte kann der Reparaturbonus beantragt werden?

Im Rahmen der Reparaturbonus-Förderaktion wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von einer Vielzahl an Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, gefördert. Darunter fallen also Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen, z.B.:

  • Kaffeemaschine
  • Wasserkocher
  • Waschmaschine
  • Leuchte
  • Haarföhn
  • Fernsehgerät
  • Hi-Fi-Anlage
  • Smartphone
  • Notebook
  • E-Bike
  • Blutdruckmessgerät
  • Bohrmaschine
  • Hochdruckreiniger

Pro Elektro-/Elektronikgerät kann ein Bon beantragt werden, der für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Es gibt keine Einschränkung auf die Anzahl von eingelösten Bons nach Personen oder Haushalten.

► Hier geht's zu einer detaillierten Liste mit förderungswürdigen Geräten

Hinweis: Auch Reparaturen von nicht elektronischen Bauteilen von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus (z.B. defektes Rad eines Staubsaugers).

Dafür gibt es keine Förderung

Ausgenommen vom Reparaturbonus sind beispielsweise (Elektro-)Autos, Waffen, Leuchtmittel oder Geräte, die mit Benzin, Erdgas oder Diesel betrieben werden. Photovoltaikanlagen sind ebenso wie Reparaturen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen und Service- bzw. Wartungsarbeiten nicht förderungsfähig. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Dienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht, etwa bei Versicherungen.

Die Höhe Reparaturkosten, die pro Gerät maximal refundiert werden können, beträgt:

  • 50 Prozent der (Brutto-)Kosten für eine Reparaturmaximal 200 Euro 
  • 50 Prozent der (Brutto-)Kosten für einen Kostenvoranschlagmaximal 30 Euro

Beispiel: Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 Euro brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 150 Euro.

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Wer kann den Bonus beantragen?

Alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können den Reparaturbonus beantragen. Die Geräte müssen sich im Eigentum der antragstellenden Privatperson befinden, dürfen also nicht geliehen oder gemietet sein.

Reparaturbonus beantragen – so geht's

  1. Antrag für den Reparaturbonus online auf der Website reparaturbonus.at stellen. Es sind Angaben zur antragstellenden Person, ihrer Wohnadresse, ihren Kontaktdaten sowie der Kontonummer (IBAN) zu machen.
  2. Der Bonus wird per Mail zugesandt bzw. zum Download bereitgestellt. 
  3. Den beantragte Reparaturbon innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung digital oder ausgedruckt bei einem Partnerbetrieb einlösen (danach verfällt der Bon, kann aber jederzeit neu beantragt werden).
  4. Bei der Bezahlung der Reparatur / des Kostenvoranschlags muss der Bon beim Betrieb abgegeben und die gesamte Rechnung für die Reparaturdienstleistung bezahlt werden. Der Partnerbetrieb reicht die Rechnung dann ein, der Kunde erhält eine Benachrichtigung per E-Mail. 
  5. Die Fördersumme wird anschließend direkt auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen
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Wo Sie den Reparaturbon einlösen können

Der Reparaturbon kann für Dienstleistungen in den unterschiedlichsten Betrieben eingelöst werden, vorausgesetzt, es handelt sich um Partner des Netzwerkes. Welche Partnerbetriebe an der bundesweite Förderungsaktion teilnehmen, erfahren Sie unter reparaturbonus.at

Hinweis: Es ist nicht möglich, für Reparaturen / Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion „Reparaturbonus“ gefördert werden, weitere Förderungen einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder der EU in Anspruch zu nehmen.

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Brigitte Schwarz, 4320 Perg, Heustraße 52

23. Oktober 2023 - 12:30 Uhr

Am 23.10.2023 wurde mein Tiefkühlschrank von der Fa. Ebner, 4320 Perg, Hauptplatz, repariert.

Alle Kommentare anzeigen

maria Crisan

22. Juni 2023 - 21:32 Uhr

ich wollte innen nur mitteilen ,ich find nicht ok nur mit digitale signatur das geld Energiebonus zu bekommen weil nicht alle kennen wir ,wie das geht.Ich frage mich immer wieder wann bekomme ich das geld im Juni fur energie weil bezahle ich immer 195 € strom ,und alleinziehen bin.alles liebe

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