Tipps und Tricks für die Arbeitnehmer­veranlagung 2024 (Steuerausgleich)

Das Bild zeigt einen Mann, der sich an die Stirn greift.
© Pexels | Keine Kopfschmerzen mehr wegen des Steuerausgleichs!

Die Steuererklärung bereitet Ihnen jedes Jahr aufs neue Kopfzerbrechen? Informieren Sie sich hier, wie Sie eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, warum sie sich lohnt und was Sie beachten müssen. Holen Sie sich mithilfe unserer Steuertipps und Schritt-für-Schritt-Anleitungen Geld vom Finanzamt zurück!

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Ob Steuererklärung, Lohnsteuerausgleich oder Jahresausgleich – die Arbeitnehmerveranlagung hat viele Namen. Egal welche Bezeichnung verwendet wird, das Ziel ist immer dasselbe: Sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen! Wir erklären Ihnen wichtige Begriffe rund um die Arbeitnehmerveranlagung und geben Tipps, wie Sie mehr Geld bekommen. 

Neuerungen beim Steuerausgleich 2024

Ab 2024 gelten einige neue Regelungen bei der Arbeitnehmerveranlagung, die Sie bei der Veranlagung für das Vorjahr 2023 geltend machen können:

  • Von Jänner bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
  • Der Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent.
  • Der Familienbonus Plus beträgt pro Kind unter 18 Jahren bis zu 2.000 Euro und über 18 Jahren bis zu 650 Euro jährlich.
  • Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
  • Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag wird für das Jahr 2023 um 5,8 Prozent erhöht.

Außerdem gut zu wissen:

  • Der Teuerungsabsetzbetrag (bis zu 500 Euro) kann einmalig nur beim Steuerausgleich für das Jahr 2022 geltend gemacht werden. Bei der Veranlagung für 2023 kann er nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Bereits bei der Veranlagung für das Jahr 2022 konnte für sieben Monate eine erhöhte Pendlerpauschale geltend gemacht werden.
  • Der Kindermehrbetrag wird erst für die Veranlagung des Jahres 2024 von 550 Euro auf 700 Euro pro Kind erhöht.

Arbeitnehmerveranlagung: Was ist es und warum lohnt es sich?

Mit einer Arbeitnehmerveranlagung bzw. einem Lohnsteuerausgleich können sich Arbeitnehmer vom Finanzamt das Geld zurückholen, das sie im vorigen Jahr zu viel bezahlt haben. Bei diesem Steuerausgleich können Absetz- und Freibeträge geltend gemacht werden, sodass sich die Lohnsteuer für das Jahr, das veranlagt wird, für den Arbeitnehmer entweder reduziert oder erhöht. In vielen Fällen bekommt man vom Finanzamt Geld gutgeschrieben und direkt aufs Konto überwiesen, weshalb sich die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung in den meisten Fällen lohnt!

Wann können Sie mit einer Steuergutschrift rechnen? 

  • Der Arbeitnehmer hat während des Jahres unterschiedlich hohe Bezüge erhalten und der Arbeitgeber hat keine Aufrollung (Neuberechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben) durchgeführt.
  • Der Arbeitnehmer wechselt während des Jahres den Arbeitgeber oder ist nicht das ganze Jahr über beschäftigt.
  • Aufgrund der geringen Höhe der Bezüge besteht ein Anspruch auf eine Sozialversicherungserstattung / Negativsteuer. 
  • Es besteht Anspruch auf den Alleinverdiener- / Alleinerzieherabsetzbetrag oder auf eine Pendlerpauschale. Dieser wurde in der laufenden Lohnverrechnung nicht berücksichtigt.
  • Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können geltend gemacht werden und wurden noch nicht in einem Freibetragsbescheid berücksichtigt. 
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Arbeitnehmerveranlagung durchführen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt zu übermitteln:

  • Online über FinanzOnline
  • Per Post
  • Persönlich beim zuständigen Finanzamt abgeben

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Eine ausführliche Ausfüllhilfe für den Lohnsteuerausgleich finden Sie in diesem Video. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater!

Formulare für den Lohnsteuerausgleich

Für die Arbeitnehmerveranlagung wird das Formular L1 benötigt. Dieses können Sie entweder online ausfüllen und elektronisch über FinanzOnline übermitteln oder herunterladen und ausdrucken. Für weitere Frei- und Absetzbeträge, zum Beispiel für Kinder, benötigen Sie gegebenenfalls weitere Formulare.

  • Lohnsteuerausgleich: Formular L1
  • Außergewöhnliche Belastungen: Formular L1ab
  • Kinderfreibeträge, Unterhaltszahlungen, Belastungen mit Kindern: Formular L1k
  • Internationale Sachverhalte: Formular L1i

► Hier geht's zu den Formularen zum Herunterladen auf der Website des Finanzministeriums

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Antragslose Arbeitnehmerveranlagung / Automatischer Steuerausgleich

Schon gewusst? In Österreich erfolgt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung seit 2017 automatisch durch das Finanzamt. Auch ohne Antrag und Formular wird die zu viel bezahlte Lohnsteuer aufs Konto überwiesen. Der antragslose Lohnsteuerausgleich erfolgt dann, wenn in den Vorjahren keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Er erfolgt erst, wenn lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen und bis Ende Juni keine Veranlagung für das Vorjahr durchgeführt wurde. 

Ist eine Pflichtveranlagung erforderlich oder hatte der Arbeitnehmer parallel zwei Dienstverhältnisse, dann ist eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung nicht möglich. 

Pflichtveranlagung und freiwillige Arbeitnehmerveranlagung

Unter gewissen Umständen werden Arbeitnehmer vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine verpflichtende Steuererklärung abgegeben werden, nämlich wenn das Gesamteinkommen pro Jahr 12.756 Euro (Stand 2023) übersteigt und eine weitere Voraussetzung gegeben ist, beispielsweise wenn im Vorjahr zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen wurden oder ein Freibetragsbescheid bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde. Weitere Gründe für eine Pflichtveranlagung können Sie auf der Website der Arbeiterkammer nachlesen.

Hinweis: Selbständig Erwerbstätige und Freiberufler fallen unter die Pflichtveranlagung, sie müssen jährlich eine Einkommenssteuererklärung einreichen.

Ein Steuerausgleich kann aber auch freiwillig erfolgen. Arbeitnehmer entscheiden selbstständig, ob sie eine Antragsveranlagung beim Finanzamt einreichen möchten. 

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Tipp: Berechnen Sie bei Ihrer Online-Arbeitnehmerveranlagung vorab, wie hoch Ihre Gutschrift ist! Es kann sein, dass Sie Geld ans Finanzamt zurückzahlen müssen. Wenn Sie in diesem Jahr auf den freiwilligen Lohnsteuerausgleich verzichten, sparen Sie Geld. 

Arbeitnehmerveranlagung Fristen

Ab wann kann der Lohnsteuerausgleich gemacht werden? Sobald der Jahreslohnzettel des Arbeitgebers beim Finanzamt aufliegt, können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung durchführen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Jahreslohnzettel bis Ende Februar einzureichen. 

Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann maximal fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden.

Die Pflichtveranlagung ist bis 30. April bzw. bis 30. Juni (bei Online-Steuererklärungen) des Folgejahres einzureichen. 

Was können Sie beim Lohnsteuerausgleich abschreiben?

Folgende Ausgaben können Sie für den Ausgleich der Steuer bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen:

  • Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Seit 2019: Familienbonus Plus
  • Pendlerpauschale, sofern sie nicht gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht wird
  • Zusatzbeitrag der Krankenversicherung für mitversicherte Angehörige
  • Pflichtversicherungsbeiträge aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung
  • Freibeträge für Werbungskosten (z.B. Aus- und Fortbildungskosten)
  • Freibeträge für Sonderausgaben (z.B. Kirchenbeiträge)
  • Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten)
  • Freibeträge für Amtsbescheinigungen und Opferausweise
  • Home-Office-Pauschale
  • Spenden

Hinweis: Sie müssen Ihrer Steuererklärung keine Belege oder Rechnungen für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen beilegen. Es ist aber notwendig, diese Belege sieben Jahre lang aufzubewahren, da sie auf Verlangen des Finanzministeriums vorgelegt werden müssen!

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Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung

Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen

Wer ein niedriges Einkommen hat oder nicht nicht das ganze Jahr arbeitet, erhält in der Regel einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer / SV-Bonus rückerstattet. 

Alleinerzieher und Alleinverdiener

Alleinerzieher und Alleinverdiener können Absetzbeträge für Kinder geltend machen. Diese hängen von der Anzahl der Kinder ab. 

Familienbonus

Beziehen Sie für ein Kind Familienbeihilfe oder Unterhalt, können Sie zusätzlich den Familienbonus beantragen.

Spenden und Kirchenbeitrag

Kirchenbeiträge mit bis zu 400 Euro jährlich sowie Spenden an bestimmte Organisationen, die als begünstigte Spendenempfänger gelten, können bis zu zu einem Maximalbetrag von 10 % der Einkünfte des laufenden Jahres als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Pendlerpauschale

Wenn zwischen Ihrem Wohnort und Arbeitsort mindestens 20 Kilometer liegen, können Sie die kleine Pendlerpauschale beantragen. Ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumindest für die Hälfte des Weges nicht zumutbar, kann auch die große Pendlerpauschale ab mindestens 2 Kilometern Entfernung geltend gemacht werden. 

Ausbildungskosten zählen zu Werbungskosten

Wenn Arbeitnehmer für ihren Beruf eine Aus- oder Weiterbildung machen müssen und die Kosten dafür selbst tragen, können diese bei der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Fort- oder Ausbildung anfallen, können geltend gemacht werden, unter anderem Kursgebühren, Kursunterlage, Prüfungsgebühren oder Fahrtkosten. 

Home-Office-Pauschale und Kosten für digitale Arbeitsmittel

Für bis zu 100 Tage im Jahr, an denen ausschließlich im Home-Office gearbeitet wurde, bekommen Arbeitnehmer automatisch 3 Euro pro Tag. Das ergibt jährlich maximal 300 Euro. Etwaige steuerfreie Kostenersätze des Arbeitgeber verringern die Home-Office-Pauschale jedoch. Sind Ihre Kosten für digitale Arbeitsmittel, zum Beispiel für den privat gekauften Computer oder für Internetkosten, höher als die 300 Euro Home-Office-Pauschale, dann können die Kosten als Werbungskosten abgeschrieben werden. 

Ergonomische Büromöbel

Zusätzlich zu Home-Office-Pauschale und Kosten für digitale Arbeitsmittel können ergonomische Büromöbel bis zu 300 Euro im Jahr steuerlich abgesetzt werden, sofern an mindestens 26 Tagen im Jahr im Home-Office gearbeitet wurde.

Betriebsratsumlage

Ebenfalls bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzbar ist die Betriebsratsumlage.

Außergewöhnliche Belastungen

Wenn Sie wegen einer Behinderung von mindestens 25 % Ausgaben haben oder krankheitsbedingte Diät halten müssen (z.B. Diabetiker), gibt es gestaffelte pauschale Freibeträge. Außerdem können bei der Arbeitnehmerveranlagung Ausgaben für Medikamente, Kuren, Spitalskosten, medizinische Hilfsmittel etc. geltend gemacht werden. 

Berufsgruppenpauschale

Für bestimmte Berufsgruppen gibt es die Möglichkeit, beruflich veranlasste pauschale Werbungskosten geltend zu machen, für die kein Nachweis erbracht werden muss. Zu den betroffenen Berufsgruppen zählen beispielsweise Künstler, Vertreter, Forstarbeiter, Fernsehschaffende, Journalisten und weitere. 

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