Kryptowährung kaufen: Das ist steuerlich zu beachten

Handy liegt auf Tisch umgeben von Dollarscheinen und KryptoCoins
© pixabay.com | Kryptowährungen und Steuern

Das Geschäft mit Crypto-Assets ist heutzutage echt „hipp“. Professionelle Anlageberater wie Marc Friedrich empfehlen sogar, 5 bis 10 % des Vermögens in diese zu investieren. Doch welche steuerlichen Folgen dieses Phänomen mit sich bringt, ist für viele noch unklar.

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Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bitcoin kaufe oder verkaufe?

Ob Deine Crypto-Assets im Privatvermögen versteuert werden müssen, hängt davon ab, ob Du damit Gewinn machst und auch von der Behaltedauer. Eine Besteuerung des Gewinnes hat  dann zu erfolgen, wenn zwischen Anschaffung vor 01.03.2021 und Verkauf Deiner Crypto-Assets weniger als 1 Jahr (365 oder 366 Tage, nicht Kalenderjahr) liegt.

Im Zuge der ökosozialen Steuerreform 2022 werden Crypto-Assets nicht mehr wie bisher als  „Wirtschaftsgüter“ klassifiziert, sondern als Kapitalvermögen. Vor dem 28.02.2021 angeschaffte Crypto-Assets gelten als „Altvermögen“. Wurden diese über die Spekulationsfrist hinaus gehalten, müssen Gewinne nicht versteuert werden. Gewinne aller nach dem 28.02.2021 angeschafften Crypto-Assets (=Neuvermögen), sind mit 27,5 Prozent steuerpflichtig. *

Unter Verkauf versteht die Finanzbehörde:

  • Eintausch in FIAT-Währungen (das sind €, $ etc.)
  • Kauf eines Produktes / einer Dienstleistung mit Crypto-Assets
  • Tausch eines Crypto-Assets gegen ein anderes; BTC gegen ETH, ETH gegen ADA...

*Nach Rechtsmeinung von Heller Consult und auf Grundlage des neuen Gesetzes 2022 ist ein Tausch eines Crypto-Assets gegen ein anderes NICHT steuerpflichtig, solange es nicht in eine FIAT-Währung umgetauscht wird.

Steuerliche Behandlung von Kauf und Verkauf – Fallbeispiel:
Verkauf < 365 Tage

Nicole kauft am 01.04.2020 mit Fiat (€, $) 0,5 Bitcoin. Dies zum Kurs von € 5.864,00, d.h. sie zahlt für einen halben Bitcoin € 2.932,00. Sie verkauft diesen innerhalb eines Jahres am 27.03.2021 und erzielt dadurch einen Gewinn von € 20.731,50 (Verkauf um 23.663,50 abzüglich Einkauf von € 2.932,00.

Die Spekulationsfrist ist von Datum zu Datum zu rechnen. Achtung: bei Schaltjahren sind es 366 Tage! In diesem Fall handelt Lara < 365 Tagen und ist somit in der vollen Versteuerung, welche dem Progressionssteuersatz unterliegt. Hätte sie erst am 2.4.2021 verkauft, hätte sie sogar um € 25.0284,50 verkauft und einen steuerfreien Gewinn von € 22.152,50 erzielt.

Kryptowährung: Dokumentation ist das A und O

Crypto-Transaktionen solltest Du regelmäßig aufzeichnen. Tust Du das nicht, kann das Finanzamt Deine Einkünfte schätzen.

Wie funktioniert die Dokumentation?

Speziell wenn Du als Trader auf vielen Exchanges unterwegs bist, ist die Steuer- und Dokumentationssoftware Cointracking sehr empfehlenswert. Cointracking analysiert Deine Handelsaktivitäten und bereitet diese in einem Steuer- und Dokumentationsreport auf. Die weitere Zusammenarbeit mit dem Steuerberater wird dadurch erleichtert. Das Finanzamt kann die Tradingerfolge nachvollziehen und wird nur bei Verdachtsmomenten schätzen.

Als Alternative kannst Du auch über eine Excel-Liste dokumentieren. Viele Exchanges bieten die Möglichkeit, die Transaktionen als CSV-Datei oder API-Schnittstelle zu exportieren. Das solltest Du auch regelmäßig tun, denn sollte es zu einem Börsen-Crash kommen, ist alles weg.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, einen Steuerberater aufzusuchen?

Das kommt drauf an. Wenn Du bewusst viel Geld in Crypto-Assets investieren möchtest und die Transaktionen gewerblich über Deine Firma laufen lässt, dann solltest Du sofort einen Steuerberater aufsuchen. Dieser kann Dich informieren, wie Du das gesamte steuerliche Konstrukt gestalten kannst.

Wenn Du aber als Privatperson gerade erst anfängst und Dich ausprobierst, dann darfst Du erstmal entspannen. Generierst Du dann auch Gewinne, ist es sehr wichtig, dass alles dokumentiert wird. Ab dann erst ist ein Termin beim Steuerberater empfehlenswert (nach 6 Monaten ungefähr).

Tipp: Heller Consult ist spezialisiert auf die steuerliche und wirtschaftliche Optimierung von Crypto-Geschäften und bietet speziell für Miner, Trader, Verkäufer oder Holder von Cryptowährungen ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an.

Möchtest Du Dich schon vorab zur steuerlichen Situation von Crypto-Assets einlesen, kannst Du das kostenlose E-Book: „Steuerlegale Behandlung von Crypto-Assets“ hier downloaden.

*bitte beachte, das E-Book wird laufend upgedatet.

Mit freundlicher Unterstützung von Heller Consult.
Bei weiteren Fragen zum Thema Kryptowährungen und Steuern wenden Sie sich gerne an Heller Consult - Ihre Steuer- und Unternehmensberatung in Wien.

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