Thermentausch Wien: Gesetze, Förderung & Aktionen

Wann sollte die Therme getauscht werden?
Eine Gastherme sollte getauscht werden sobald sie defekt beziehungsweise unzuverlässig wird. Auch der Austausch eines veralteten Geräts kann sich lohnen. Neue Modelle und Technologien wie beispielsweise Brennwertthermen helfen 15 % bis 30 % an Energie zu sparen.
Wer zahlt für den Tausch der Therme?
Ist die Therme mit der Wohnung mitvermietet und defekt, muss der Vermieter für den Austausch aufkommen. Im Gegensatz zur Thermenwartung, die im Verantwortungsbereich des Mieters liegt.
Was ist beim Thermentausch zu beachten?
Die neue Therme muss zu Ihrem Kamin passen. Das betrifft die minimale und maximale Länge der Abgasanlage, die Art der zu verwendenden Abgasbögen, Mindestabgastemperatur bzw. Mindest-Nennwärmebelastung. Um diese Vorgaben einzuholen, brauchen Sie einen Kaminbefund. Diesen stellt Ihnen der Rauchfangkehrer für 95 € aus. Nach der Installation der Therme durch den Installateur muss ein Endbefund durch den Rauchfangkehrer ausgestellt werden und eine Überprüfung durch den Gasnetzbetreiber erfolgen.
Gemäß EU-Verordnung Nr. 813/2013 müssen alte, defekte Thermen durch umweltfreundlichere und energiesparende Brennwertthermen ersetzt werden. In der Praxis können Sie allerdings immer noch auf die herkömmlichen Geräte zurückgreifen.
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Thermentausch von Installateur-Fachbetrieben
Ist es Zeit, die Therme zu tauschen?
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Thermentausch Aktion
Einige Installateure bieten die neue Therme inklusive Montage sowie Ausbau und Entsorgung der alten Therme an. Solche Thermentausch Aktionen gibt es beispielsweise bei unseren Kooperationspartner:
- B-Gas - Gas-Wasser-Heizung-Sanitär
►Gasgeräte im Angebot bei Installateur B-Gas - GTW Gasgeräte Technik
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Thermentausch Förderung
Die Gemeinde Wien fördert den Austausch von Gasdurchlauferhitzern ohne Abgasführung. Das heißt sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Therme, die über keine Abgasführung verfügt, durch eine mit Abgasführung ersetzen. Die Förderung kann sowohl von MieterInnen als auch Eigentümern von Wohnungen beantragt werden.
Weitere Voraussetzungen zur Themenförderung:
- Die Wohnung muss der Hauptwohnsitz des Beantragenden sein
- Die Nutzfläche muss 22 bis max. 150 m² betragen
- Das Haus muss mindestens 20 Jahre alt sein
Förderbare Sanierungsmaßnahmen:
- Austausch eines Gasdurchlauferhitzers ohne Abgasführung gegen einen mit Abgasführung
- Austausch eines Gasdurchlauferhitzers auf hocheffiziente alternative Energiesysteme mit Warmwasseraufbereitung (z. B. Fernwärme)
Die Bestimmungen zum Thermentausch sind im Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989) geregelt.
» Weitere Informationen rund um die Wohnungssanierung
Zuständige Stelle
Einreichen können Sie Ihren Förderungsantrag hier:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock im Infopoint
1200 Wien
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
Mail: wv(at)ma50.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 bis 13:00 Uhr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsformular (Download für Wohnungseigentümer oder Mieter)
- Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der HauseigentümerInnen
- Bei Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen: Erklärung des Vermieters
- In Gemeindebauwohnungen: Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen
- Bei Eigentumswohnungen bzw. Eigenheimen: Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis des Eigentums
- Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen, die ein Rechnungsdatum (ein Fertigstellungsdatum) bis längstens sechs Monate vor Antragstellung
- Bei kamingebundenen Gasgeräten: Kaminbefund von der Rauchfangkehrerin bzw. dem Rauchfangkehrer; Installationsanzeige im Zuge der Rechnungslegung
- Bei Anträgen auf Gewährung eines einmaligen nichtrückzahlbaren Beitrages für die Umstellung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme (z. B. Heizungswärmepumpen, Biomasseanlagen) muss der schriftliche Nachweis erbracht werden, dass die Wohnung bzw. das Haus außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets liegt. Dieser kann bei der Fernwärme Wien Ges.m.b.H. per E-Mail oder telefonisch unter der Rufnummer +43 1 31326-3502 angefordert werden.
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