Kein Mietpreisdeckel: Regierung einigt sich auf Wohnkostenhilfe

Das Bild zeigt ein Sparschwein auf einem Haufen an Münzen und Geldscheinen.
© Pixabay | Ist Wohnen noch leistbar?

Nachdem die Forderungen nach einer Abfederung der steigenden Mietpreise wird immer lauter wurden, wird nun die Wohnkostenhilfe aufgestockt. Die erhöhten Wohn- und Heizkostenzuschüsse sollen die im April kommende Mietzinsanhebung bei Richtwertmieten einbremsen. Eine Einigung auf den Mietpreisdeckel ist gescheitert.

Erstellt von: | aktualisiert am 22.03.2023
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Ab April erwartet viele Mieter eine kräftige Erhöhung der Mieten – um das zu verhindern, wurde ein Mietpreisdeckel diskutiert. Diesbezüglich konnte die Regierung aber keine Einigung erzielen, stattdessen soll eine zusätzliche Wohnkostenhilfe in der Höhe von 225 Millionen Euro ausgeschüttet werden.

Heiz- und Wohnkostenzuschüsse aufgestockt

Berechnungen der Arbeiterkammer zufolge werden Richtwertmieten im April um 8,6 Prozent steigen. Die starke Erhöhung des Mietzinses ist auf die Kopplung an die Inflation zurückzuführen; was die vergangenen Jahre kaum eine Rolle gespielt hat, wird mit der Rekordinflation und der Energiekrise zu einem großen Problem. 

Die ursprüngliche Idee eines Mietpreisdeckels wurde verworfen, um nicht ins Mietrecht einzugreifen. Nun haben sich ÖVP und Grüne auf eine Aufstockung der Bundesmittel für Wohn- und Heizkostenzuschüsse um 225 Millionen geeinigt. Zusätzlich sollen die Mittel zur Delogierungsprävention um 25 Millionen erhöht werden. 

Wichtig: Die Wohnkostenhilfe wird somit erst auf Antrag ausbezahlt und kommt nicht automatisch aufs Konto. 

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Wohnkostenhilfe beantragen

Wer um die Hilfe ansuchen können wird, hängt von der Ausgestaltung der Richtlinien in den Bundesländern ab. Laut Regierung werde etwa das unterste Einkommensviertel in Österreich diese in Anspruch nehmen können. Einkommensschwache Haushalte sollen gezielt unterstützt werden, so Bundesminister Rauch. 

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Wer ist von der Mieterhöhung im April betroffen?

Welche Mietverträge unterliegen dem Richtwertsystem? Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Wohnung unterliegt voll dem Mietrechtsgesetz. 
  • Der Mietvertrag wurde nach dem 1. März 1994 abgeschlossen.
  • Das Gebäude ist ein Altbau.

Ist die Wohnung über 130 Quadratmeter groß oder gefördert, greift die Richtwertmiete nicht. Auch ein Teil der Gemeindewohnungen unterliegt der Richtwertmiete. 

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Info: Als Altbau gilt ein Gebäude dann, wenn die Baubewilligung vor dem 1. Juli 1953 erteilt wurde.

Laut Berechnungen der AK sind etwa 776.000 Mieter von der Mietzinserhöhung betroffen. In rund 376.000 Haushalten gelten Richtwertmieten, 273.000 davon alleine in Wien. Durch die hohe Dichte an Altbauten ist die Bundeshauptstadt von den steigenden Mietpreisen besonders betroffen. 

Bei Kategoriemieten ist ebenfalls mit einer Anhebung des Mietzinses zu rechnen. Diese gelten für Mietverträge, die zwischen 1982 und Februar 1994 geschlossen wurden. Für Kategoriemieten gilt eine gesetzliche 5-Prozent-Schwelle: Überschreitet die Inflationsrate nach der letzten Anhebung diese Schwelle, darf der Mietzins angehoben werden. In Österreich unterliegen rund 135.000 Wohnungen (127.000 davon in Wien) dem Kategoriemietzins.

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Richtwertmieten – Was ist das?

Grundsätzlich legen Richtwertmieten den Betrag fest, der für einen Quadratmeter Fläche maximal als Monatsmiete verlangt werden darf. Die Richtwerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch, in Wien liegt der Richtwert derzeit bei 6,15 €/m² (Stand: Februar 2023). 

Regulär werden die Richtwertmieten alle 2 Jahre an die Inflation angepasst. Aufgrund der Pandemie wurden die Richtwertanpassung im Jahr 2021 bereits ausgesetzt und auf 2022 verschoben. Im Vorjahr sind die Mieten bereits um fast 6 Prozent gestiegen.

Österreich hinkt im internationalen Vergleich hinterher

Ein Blick auf andere europäische Länder zeigt, dass die Umsetzung eines Mietpreisdeckels durchaus möglich ist. Während Österreich hinter anderen EU-Vorreitern zurückbleibt, hat Frankreich beispielsweise bereits im Juli 2022 für eine Mietpreisdeckelung abgestimmt.

Die steigenden Wohnpreise werden durch unterschiedliche Maßnahmen abgefedert, hier ein paar Beispiele: In Spanien und Portugal darf der Mietzins pro Jahr um höchstens 2 Prozent angehoben werden. Frankreich deckelt die jährliche Erhöhung auf maximal 3,5 Prozent. Die Niederlande gehen anders vor: Dort orientiert sich die Mietzinserhöhung an der durchschnittlichen Lohnerhöhung und darf im Jahr 2023 somit um maximal 4,1 Prozent angehoben werden.

Steigende Miet- und Energiepreise erschweren es immer mehr Menschen in Österreich, ihre Wohnung zu finanzieren. Einkommensschwache Haushalte haben die Möglichkeit, Wohnbeihilfe zu beantragen. Mehr dazu lesen. 

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