Parkpickerl, Parkkarte und Park-Pauschale

Parkpickerl neben der Begutachtungsplakette
© wikimedia.org/ Gugerell | Das ist es! Das berüchtigte Parkpickerl (rechts im Bild)

Für Langzeitparker gibt es in Wien einige Möglichkeiten, das lästige Ausfüllen von Parkscheinen in den Kurzparkzonen zu vermeiden, so existieren Park & Ride-Anlagen oder etliche Parkgaragen. Für Bewohner des jeweiligen Bezirkes gibt es das Parkpickerl, beruflich in der Gegend Beschäftigte können die Parkkarte beantragen.

| aktualisiert am: 03.05.2023
Anzeige

Parkpickerl

Nur Bewohner mit Hauptwohnsitz in Wien können für ihren Wohnbezirk ein Parkpickerl (Parkkleber) beantragen. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes stellen. 

Während bislang die Kosten des Parkpickerls je nach Bezirk variierten, wurden diese mit der Einführung der flächendeckenden flächendeckenden Kurzparkzone im März 2022 im gesamten Stadtgebiet vereinheitlicht. Dies betrifft zum Beispiel auch den ehemals separat geregelten Bereich um die Stadthalle.

Das Parken ist nun in ganz Wien nur mehr mit Parkpickerl oder Parkschein erlaubt – im eigenen Wohnbezirk mit Parkpickerl zeitlich unbegrenzt. 

Achtung: Geschäfts- und Einkaufsstraßen stellen weiterhin Ausnahmen von der Regelung zum zeitlich unbegrenzten Parken mit Parkpickerl dar. Hier dürfen Sie 1,5 Stunden gratis parken, wenn Sie zusätzlich zum Parkpickerl eine Parkscheibe/Parkuhr gut sichtbar einlegen.

» Informationen zu den geänderten Parkscheinpreisen

Anzeige

Konkret bedeutet dies:

  • Die Parkometerabgabe beträgt für alle Wienerinnen und Wiener 10 Euro pro Monat zzgl. Bundesabgabe und Verwaltungsabgabe.
  • Verwaltungsabgabe und Bundesabgabe fallen einmalig bei Beantragung des Pickerls sowie bei jeder Verlängerung an. Erstere beträgt je nach Art der Antragsstellung insgesamt zwischen EUR 39,30 (Online-Antrag mit Handy-Signatur) und EUR 50,– (persönlicher Antrag im Magistrat), die Bundesabgabe EUR 14,30 pro Antrag zzgl. Kosten für eventuelle Beilagen zum Antrag.
  • Das Parkpickerl kann für mindestens vier und maximal 24 Monate beantragt werden.

Rechenbeispiel:

Wer im Wohnbezirk das Parkpickerl für 24 Monate beantragen möchte, bezahlt bei persönlicher Antragsstellung einmalig EUR 50,– Verwaltungsabgabe, EUR 14,30 Bundesabgabe sowie EUR 10,– monatliche Parkometerabgabe, in Summe also EUR 304,30. Dazu kommen eventuell einmalige Kosten für Beilagen zum Antrag (max. EUR 21,80).

Tipp: Seit Vereinheitlichung der Kurzparkzone können Menschen mit Hauptwohnsitz in Wien, die ihren Nebenwohnsitz in einem Kleingarten oder einer Gartensiedlung haben, das sogenannte Saisonpickerl beantragen. Dieses ist von März bis Oktober gültig und kann ausschließlich persönlich oder schriftlich beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt beantragt werden (NICHT online). » Weitere Infos zum Saisonpickerl

Elektronisches Parkpickerl

Seit 1. September 2016 ersetzt das elektronische Parkpickerl seinen Vorgänger. Diese Variante muss nicht mehr abgekratzt werden, durch einen integrierten RFID-Chip (Radio Frequency Identification) wird mit einem Lesegerät ausgelesen, ob das Parkpickerl noch gültig ist. Es kann bequem mehrere Jahre an der Windschutzscheibe kleben bleiben und muss nicht jährlich durch ein Neues ersetzt werden.

Wer noch kein elektronisches Parkpickerl erhalten hat, der muss dies jedoch nicht vorzeitig umtauschen, bei Neubeantragung, beziehungsweise Verlängerung wird dies automatisch ausgestellt. 

Parkpickerl neu: Kennzeichenerkennung statt Parkkleber

Ab 1. Oktober 2023 ist das Klebe-Parkpickerl Geschichte, die Parkgebühr wird künftig über das Kennzeichen überprüft. Dazu wird das Kennzeichen gescannt und mit einer verknüpften Datenbank abgeglichen. An der Beantragung und dem Preis des dann digitalen Parkpickerls soll sich nichts ändern.

► Mehr dazu lesen

Anzeige

Parkkarte für Beschäftigte

Für Beschäftigte, die am Anfang oder Ende der Dienstzeit kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können, gibt es eine Ausnahmebewilligung. In begründeten Fällen wird für die Betroffenen eine Parkkarte ausgestellt, die von der Regelung zur höchstzulässigen Abstelldauer in Kurzparkzonen ausgenommen ist. Die Ausnahmebewilligung wird für maximal zwei Jahre erteilt und kann online beantragt werden.

Ein Antrag kostet EUR 14,30 zzgl. weiterer Kosten für Beilagen (Bundesabgabe) plus EUR 30,70 Verwaltungsabgabe (bei Online-Antrag), die Parkometerabgabe für Betriebe beträgt EUR 120,– jährlich für das erste KFZ und EUR 249,– für jedes weitere.

Hotline: +43 1 95559 (auch für Antragsberatung)

Pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe

Hinter diesem bürokratendeutschem Begriff verbirgt sich eine Art Kurzpark-Flatrate. Sie bezahlen einen pauschalen Betrag für einen gewissen Zeitraum (min. 3 Monate, max. 2 Jahre) und erhalten eine Bescheinigung, mit der Sie in allen Kurzparkzonen Wiens ohne Mehrkosten parken dürfen (je nach Regelung 1,5 bis max. 3 Stunden).

Der Antrag kann formlos persönlich, per E-Mail, Post, mittels Fax oder auf elektronischem Wege eingebracht werden.

Kosten der pauschalen Entrichtung

Zeitraum 0 – 24 h 0 – 14 h bzw. 14 – 24 h
3 Monate EUR 636,– EUR 318,–
pro weiterem Monat EUR 212,– EUR 106,–
Max. 24 Monate EUR 5.088,– EUR 2.544,–

Zuständige Behörde:

Bemessungsstelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Referat Parkometerabgabe und Abgabenstrafen
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-86800
Fax: +43 1 4000-99-86800
E-Mail: kanzlei-arp(at)ma06.wien.gv.at

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Mario

25. Dezember 2022 - 10:56 Uhr

Warum muss ich bei Verlängerung des Parkpickerls wieder alles Verwaltungsgebühreb usw… bezahlen???

Alle Kommentare anzeigen

06. Dezember 2022 - 18:12 Uhr

Parkpickerl eine reine Abzocke durch die sogenannte Sozial!!!! demokratiasche Partei

Nobody

12. Juli 2022 - 07:49 Uhr

Kluge Entscheidung, 0 bis 14 Uhr oder 14 bis 24 Uhr. Wer parkt so? Abzocke par excellence.

geht dich

29. November 2021 - 10:02 Uhr

Danke für nichts.Viele Arbeitnehmer werden drauf scheißen.Danach kann die Regierung wieder anfangen zum Raunzen warum es so viele Arbeitslose gibt.

Christine

06. November 2021 - 23:36 Uhr

Eine neue Geldbeschaffungsaktion ? Habe seit mehreren Jahren ein Parkpickerl für meinen Wohnbezirk. Zur Verlängerung kam immer ein Erlagschein per Post. Diesmal ohne Vorwarnung nicht. Dafür Strafmandat und Anzeige.

christian

21. Oktober 2021 - 20:37 Uhr

Warum gibt's nicht ein einheitliches Parkpickel für ganze Wien, alles nur abzocke. Wir weden in den Wohnbezirk von wien begrenzt. Den Bezirk mit dem Auto verlassen kann teuer werden. es wird immer schlimmer!!!

Franco

02. Juli 2021 - 14:58 Uhr

Aaauuuuu das ist Gut, unsere Politiker tun alles um uns sehr arm zu machen....Sie führen alles ein was Ihnen gefällt ohne jemanden nach dem Meinung zum fragen!!! Eine Frechheit ist das alles von Parkpickel bis Corona...Ich Arbeite im 23-em bezirk und fahre mit auto, und bis jetzt war alles in Ordnung, aber wie fahre Ich nächste jahr ab 01.03???Warum gibt's nicht ein einheitliches Parkpickel für ganze Wien, wen schon eine einheitliche Perkpickelzone ist, wohne im 17-em Arbeite im 23-em und muss wieder ganzen Tag parkscheine ausfüllen obwohl ich ein gültiges Parkpickel habe aber leider nur für meiner Bezirk..Frech Frech ohne Ende....Abkassieren Abkassieren um das geht's euch nur.. Alles nur eine Lüge und Rüge....Volk ist wichtig nur beim wählen....Schämt Euch unsere Treue Politiker ...

DI Dr.

09. Dezember 2020 - 09:12 Uhr

kann ich das amtliche Kennzeichen auf eine Wunschnummer ändern?was muss ich dazu tun und was kostet das betreffend die Stadt Wien mehr?Harald Meixner

Elemer

21. April 2020 - 07:29 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren Ich brauche die Rechnung für Dauerparkpickel. Ybbstrasse 9/25, 1020 Wien Elemer Porteleky

Markus

20. September 2019 - 15:18 Uhr

Alles wurscht da in Wien das Parpickerl nur 23 Monate hält aber 24 Monate bezahlt werden ???Wine is tanders --> KLAGE folgt Herr Ludwig !!!

Ra

10. September 2019 - 14:32 Uhr

Bekommt man einen Teil des Geldes zurück erstattet, wenn man das Parkpickerl für 2 Jahre gekauft hat, aber vor Ablauf der Zeit den Wohnsitz ändert und somit keines mehr braucht?

Astrid

24. August 2019 - 10:35 Uhr

Wo parkt man wenn man 2 Wochen in Wien sein möchte und in Döbling eine Eigentumswohnung hat????????? Keine Garage und alle 2 Stunden Zettel ausfüllen?????.Dann darf man in der Stadt keine kulturellen Veranstaltungen besuchen, sondern muß ständig über das parkende Auto nachdenken. Ist das Fremdenverkehrsfreundlichkeit? Warum gibt es keine Pickerln für einen ganzen Tag oder 1 Woche?

Ekmen

03. Dezember 2018 - 19:24 Uhr

Fir 10 Bezirk nix Preis pickel.Welche Preis fia Pickel gibt?

Sandra

14. Oktober 2018 - 21:03 Uhr

Ich kann nicht nachvollziehen, warum man bei den Kleingartensiedlungen rund um den Böhmischen Prater ein Parkpickerl nehmen muss. Hier gab es nie ein Parkplatzproblem ... das Argument wegen der U1 - Verlängerung lasse ich hier nicht gelten, denn die ist viel zu weit entfernt, als dass wir das hier zu spüren bekommen würden! Also reine Abzocke!!!! .. Auch wurden die Bürgerinnen und Bürger nicht gefragt, ob sie das wollen. In anderen Bezirken wurden sehr wohl die betroffenen Anrainer befragt und hatten so die Möglichkeit dagegen zu stimmen!! Tja, Wien ist eben anders!Das Parkpickerl zieht sich bis in das Privatleben. Denn wenn man Besuch bekommt, müsste dieser nach der vorgeschriebenen Maximalparkdauer theoretisch den Parkplatz verlassen und einen neuen suchen, oder den Besuch beenden. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind nur zu Fuß (10 - 15 Minuten) zu erreichen. Für ältere Menschen ist das eigentlich unzumutbar! Ich selbst würde zu meiner Arbeitsstelle öffentlich über eine Stunde benötigen ... mit dem Auto sind das nur 17 Minuten!!! Also auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen ist ebenfalls nicht zumutbar!Als Bewohner eines Kleingartenhauses gibt es ja keine Möglichkeit auf seinem Grundstück zu parken. Auch das wissen die Verantwortlichen ... der Rubel rollt!!!!

H.

07. Februar 2018 - 15:43 Uhr

Jetzt wird man gezwungen erhebliche Mehrkosten in Kauf zu nehmen für das 2 Fahrzeug welches man schon Jahre hat um eine Garage anzumieten! Oder "Verkaufens es halt!"hört man!? Wien verärgert nicht nur viele Privatpersonen, sondern auch Betriebe für die es wieder zu erheblichen Mehraufwänden führt. Im Grunde zahlt alles der Konsument, denn dadurch verteuert sich alles und bewußt wird man zu Einschränkungen gezwungen!Danke an euch gewählte Volksvertreter, das Raurittertum hält anscheinen im 3. Jahrtausend wieder Einzug - eine Frechheit ist diese Vorgangsweise!!!

Melanie

24. Jänner 2018 - 09:55 Uhr

Vielleicht wäre es bzgl. des Parkpickerls auch sinnvoll, die Antrags- sowie Verwaltungsgebühr in Höhe von 50€ zu erwähnen!

Heinz

29. August 2017 - 08:31 Uhr

Alles nur eine Abzocke wie immer zahlt der Steuerzahler für nichts,was kommt als nächstes? Muß man für die luft die man Atmet auch bald zahlen? Mehr Parkplätze gibt es doch auch nicht,so kann man Geld machen das ja nichtmal für uns verwendet wird.

Sandra

29. Juli 2017 - 08:16 Uhr

Wie verhält sich das für Touristen, welche in.einem privaten Appartement für eine Woche in Wien im 17. Bezirk sind? Alle zwei Stunden Parkzettel wechseln? Hat sich die Wiener Bürokratie dafür etwas überlegt?

weitere interessante Beiträge