Energie
Genossenschaftswohnung Wien
Inhalt
-
Was unterscheidet die Genossenschaftswohnung von anderen Wohnungsformen?
-
Warum günstigere Miete bei Genossenschaftswohnungen?
-
Voraussetzungen zur Erlangung einer Genossenschaftswohnung
-
Einkommensgrenzen für die Genossenschaftswohnung (gültig 2024)
-
Kaufoption bei Genosschaftswohnungen
-
Weitergabe einer Genossenschaftswohnung
-
Wie finde ich eine Genossenschaftswohnung?
-
Genossenschaftswohnung vs. Eigentumswohnung: Was passt für mich?
Was unterscheidet die Genossenschaftswohnung von anderen Wohnungsformen?
Genossenschaftswohnungen werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen (Genossenschaften) gebaut und ihren Mitgliedern zur Nutzung angeboten. Gemeinnützig bedeutet, dass die Geschäftstätigkeit von Wohnungsgenossenschaften nicht auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichtet ist. Bewohnerinnen und Bewohner von Genossenschaftswohnungen haben vor allem folgende Vorteile:
- billigere Mieten und dadurch geringere laufende Kosten
- keine Vermittlungsprovision
- unbefristete Mietverträge
Der Gewinn, der erwirtschaftet wird, wird – im Idealfall – den Mitgliedern, also den Bewohnern, weitergegeben bzw. zu deren Gunsten investiert. So wird ein Teil der Mieten etwa für die Rückzahlung der Kredite aufgewendet, die für die Errichtung der Wohngebäude entstanden sind. Dieser Teil der Miete wird als "Annuitäten" bezeichnet.
Allerdings ist es so, dass diese Beiträge auch nach der Ausfinanzierung der Kredite oftmals weiterhin als sogenannte "Auslaufannuitäten" den Mieterinnen und Mietern monatlich verrechnet werden. Offiziell geschieht das, um die Gebäude intaktzuhalten und neue Bauprojekte zu finanzieren. Diese Vorgehensweise stoßt immer wieder auf öffentliche Kritik, da manche Bauträger keine weiteren Bauprojekte in Planung haben und der Gewinn, der nach der Instandhaltung der Gebäude übrig bleibt, nicht an die Mitglieder der Genossenschaft ausgezahlt wird.
Mit der Ende 2015 beschlossenen Reform des Wohngemeinnützigkeitsgesetzes wurde festgelegt, dass für Genossenschaftswohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen mit dem GBV-Siegel zur Verfügung gestellt werden, nach Ausfinanzierung eine Grundmiete von 1,75 % festgesetzt wird. Alles, was über diesen Wert hinausgeht, wird als Verbesserungs- und Erhaltungsbeitrag bezeichnet.
Jeder, der eine Genossenschaftswohnung mieten oder kaufen will, muss Mitglied der betreffenden Genossenschaft sein. Als Mitglied ist er Mitbesitzer der Genossenschaft und hat ein Stimmrecht bei allen Entscheidungen, die in der Genossenschaft anfallen.
Auswahl an genossenschaftlichen Bauträgern:
- Frieden Gen.m.b.H.
- Heimbau Gen.m.b.H.
- Gewog Gen.m.b.H.
- Niederösterreichische Wohnbaugruppe (Wien Umgebung und gesamt NÖ)
Neben den gemeinnützigen Bauträgern mit eigener Rechtsform gibt es noch privatwirtschaftliche Bauträger, welche neben ihrem freifinanzierten Wohnungsangebot auch geförderte Wohnungen zur Verfügung stellen und damit ebenfalls den genossenschaftlichen Richtlinien (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) entsprechen müssen.
Auswahl an gewinnorientierten Bauträgern, die auch geförderte Wohnungen bauen:
- Familienwohnbau
- Arwag AG
- Sozialbau AG
Der Österreichische Dachverband gemeinnütziger Bauträger (gbv) hat eine Liste aller gemeinnützigen Bauvereinigungen in Wien.
Warum günstigere Miete bei Genossenschaftswohnungen?
Die Miete von Genossenschaftswohnungen sind deutlich günstiger als die von freifinanzierten Wohnungen. Das liegt daran, dass diese von gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) zur Verfügung gestellt werden und diese Bauträger nicht profitorientiert wirtschaften. Zudem können diese Bauträger mit gemeinnützigen Bauvorhaben Wohnbauförderung beim Land beantragen und müssen so weniger Eigenmittel aufwenden.
Voraussetzungen zur Erlangung einer Genossenschaftswohnung
- Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze (siehe weiter unten)
- Um eine Genossenschaftswohnung zu beziehen: Vollendung des 18. Lebensjahres. Anmeldungen bereits ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
- Österreichischer Staatsbürger oder
- EU-Bürger oder
- EWR-Bürger oder
- Nicht-EU-Bürger, die entweder eine Aufenthaltsgenehmigung haben oder Flüchtlinge nach der Genfer Konvention sind
- Aufwendung des Finanzierungsbeitrags (siehe Finanzierungsbeitrag)
Notwendige Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw. EWR/EU-Pass oder Flüchtlingsnachweis)
- Geburtsurkunde
- Reisepass
- Sozialversicherungskarte (e-card)
- Aktueller Einkommensnachweis (in der Regel die letzten 3 Gehaltszettel)
- ggf. Heiratsurkunde
Einkommensgrenzen für die Genossenschaftswohnung (gültig 2024)
Das Netto-Jahreseinkommen abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt darf folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:
- Eine Person: 57.600 €
- Zwei Personen: 85.830 €
- Drei Personen: 97.130 €
- Vier Personen: 108.420 €
- Jede weitere Person: plus 6.330 €
Mitgliedsbeitrag
Variiert von Bauträger zu Bauträger, in der Regel nicht höher als 100 €.
Finanzierungsbeitrag
Der Finanzierungsbeitrag ist einmalig bei Abschluss des Mietvertrages fällig. Es handelt sich hierbei um einen mietzinsmindernden Grundkosten- und/oder Baukostenbeitrag. Dieser
- variiert je nach Qualität der Wohnung zwischen 50 bis 500 €/m² und
- wird nach Beendigung des Mietverhältnisses rückerstattet (abzüglich einer Gebühr von 1 % pro Jahr).
- Bezieht man Wohnungen, die bereits vorher vermietet wurden, zahlt man beim Einstieg den um die vergangenen Jahre bereits reduzierten Finanzierungsbeitrag
Unterstützung beim Finanzierungsbeitrag:
Ist der Wunsch nach einer Genossenschaftswohnung da und es fehlt das nötige Geld für den Finanzierungsbeitrag, so kann bei der MA 50 (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten) eine Darlehensunterstützung beantragt werden.
Jungfamilienförderung:
Familien, deren Mitglieder allesamt unter 40 Jahre alt sind, mit mindestens drei Kindern oder in denen ein Familienmitglied eine Behinderung von mehr als 45 Prozent aufweist, können die Jungfamilienförderung beantragen. Die Rückzahlung beginnt hierbei erst nach fünf Jahren und ist mit jährlich ca. einem Prozent sehr günstig verzinst. Wichtige Eckpunkte:
- Aufbringung der Eigenmittel aufgrund Haushaltsgröße und Familieneinkommens ist nicht oder nur teilweise zumutbar
- Antrag wird bei dem zuständigen Kreditinstitut gestellt und von der MA 50 (Wohnbauförderungsabteilung) bewilligt
- Jungfamilienförderung für Jungfamilien nur in Verbindung mit Eigenmittelersatzdarlehen möglich
Kaufoption bei Genosschaftswohnungen
Bei manchen Genossenschaften besteht die Option, das Mietobjekt zu kaufen. Diese Möglichkeit besteht jedoch frühestens nach einer Wohndauer von mindestens 10 Jahren.
Der Fixpreis wird anhand verschiedener Faktoren berechnet. Grundlage dafür ist das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz.
Die Annahme, dass der in dieser Zeit gezahlte Mietzins an den Kaufpreis angerechnet wird, ist falsch. Jedoch wird der zu Beginn der Mietdauer aufgewendete Finanzierungsbeitrag abzüglich 1 % pro Jahr an den Kaufpreis angerechnet.
Weitergabe einer Genossenschaftswohnung
Bei der Wohnungsweitergabe an Verwandte sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Weitergabe geht nur an Ehepartner und Verwandte in gerader Linie, also (Adoptiv-)Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern und Geschwister;
Neffen, Nichten, Onkel, Tanten, adoptierte Stiefkinder usw. gelten nicht. - Der/die Übernehmende muss mindestens zwei Jahre lang im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Eine kürzere Dauer gilt, wenn der Haushalt gemeinsam bezogen wurde und bewohnt wird
- Der übergebende Mieter muss tatsächlich aus der Wohnung ausziehen.
Allerdings gilt die Option der Mietweitergabe nicht bei gemeinnützigen Bauvereinigungen, die ihre Wohnungen nur an Mitglieder eines bestimmten Berufsstandes bzw. eines Betriebes oder eines Unternehmens vermieten.
Wie finde ich eine Genossenschaftswohnung?
Das Vorurteil, dass fast ausschließlich neue Genossenschaftswohungen zur Verfügung stehen, die sich gerade in der Bauphase befinden, ist mittlerweile nicht mehr zutreffend. Auf Immobilienplattformen findet man mittlerweile zahlreiche Inserate, in denen Genossenschaftsmitglieder ihre Wohnobjekte zur Verfügung stellen. Aber ACHTUNG: Bei Mietwohnungen entscheidet nicht der Mieter über den Nachmieter (kann eine Empfehlung abgeben), sondern die Genossenschaft. Bei der derzeitigen Wohnmarktsituation in Wien kann man davon ausgehen, dass bei den meisten gemeinnützigen Bauträgern die Wartelisten sehr lang sind. Der Vorteil von bereits zuvor gemieteten Objekten besteht oft darin, dass der Genossenschaftsanteil erheblich geringer ist.
Möchte man eine neue Genossenschaftswohnung anmieten, so kann man sich bei den jeweiligen Bauträgern informieren, welche Projekte in Planung sind, und sich bei Interesse genau für eine Wohnprojekt vormerken lassen (weiterführende Infos unten). Um die Erfolgsquote auf eine Genossenschaftswohnung zu erhöhen, empfiehlt es sich, zunächst persönlich vorzusprechen und sich anzumelden, hartnäckig zu bleiben und den zuständigen Instanzen in regelmäßigen Abständen sein Interesse zu bekunden.
Genossenschaftswohnung vs. Eigentumswohnung: Was passt für mich?
Viele Menschen überlegen, in eine Genossenschaftswohnung zu ziehen, da bei vielen der Mietobjekte eine Kaufoption besteht. Zudem ist man, ebenso wie bei einer Eigentumswohnung, nicht in einem derartigen Ausmaß den Entwicklungen eines Mietverhältnisses in einer freifinanzierten Mietwohnung ausgesetzt, wie dies normalerweise der Fall ist. Doch worin bestehen die Vorteile und worin die Nachteile einer Genossenschaftswohnung gegenüber einer Eigentumswohnung?
Vorteile der Genossenschaftswohnung gegenüber einer Eigentumswohnung
- Geringerer finanzieller Aufwand: Der Genossenschaftsanteil ist weitaus geringer als der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung. Speziell in Wien ist dies besonders evident.
- Genossenschaftsanteil kann über spezielle Darlehen finanziert werden. Für eine Eigentumswohnung wird meistens ein Eigenmittelanteil fällig (ideal sind ca. 30 % des Kaufpreises), der wesentlich höher ist als der Genossenschaftsanteil eines neuen Mietobjektes.
- Im Falle eines Kaufes sind viele Genossenschaftswohnungen deutlich günstiger als Wohnobjekte auf dem freien Wohnungsmarkt.
- Anfällige Kosten sind durch den "Verbesserungs- und Erhaltungsbeitrag" abgedeckt.
Vorteile der Eigentumswohnung gegenüber einer Genossenschaftswohnung
- Bei einer Eigentumswohnung muss man nach dem Erwerb keine Miete mehr zahlen, auf längere Sicht steigt man finanziell besser aus. Zudem ist eine Eigentumswohnung eine exzellente Wertanlage. Das Geld, das man früher für die Miete aufgewendet hat, kann man nun dazu investieren, um kontinuierlich den Kredit zu tilgen.
- Eine Eigentumswohnung kann man weiter vermieten und hat dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle.
- Da die Kaufoption für eine Genossenschaftswohnung erst nach 10 Jahren Miete gegeben ist, kann es sein, dass die Wohnung zu diesem Zeitpunkt bereits einen gewissen Verschleiß aufweist.
Auf der Suche nach Wohnung oder Haus? Lesen Sie auch:
Hinterlassen Sie einen Kommentar!
weitere interessante Beiträge
24. Jänner 2024 - 20:56 Uhr
Suche ne Genossenschaftswohnung mit kaufoption ab 3 Zimmer mit Balkon in Wien
Alle Kommentare anzeigen
Reiter Sabina
06. August 2023 - 11:03 Uhr
Suche Genossenschaftswohnung 2 bis 3 Zimmer mit Balkon und in Wien
25. März 2023 - 13:23 Uhr
Leider sind diese Wohnungen nicht für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz bestimmt, was ich sehr schade finde.
Susan Soltani
08. März 2023 - 10:52 Uhr
Guten Tag. Ich suche eine Genossenschtftwohnung oder Reihenhaus mit kaufoption in 1180-Wien oder 1190-Wien. Ich ersuche Sie um eine Rückmeldung.Danke.
Isabella Riegler
12. Oktober 2022 - 18:39 Uhr
Guten Tag!Ist es möglich einen persönlichen Termin vereinzubaren, um einen Antrag für eine Genossenschaftswohnung zu stellen?Ich freue mich über eine Rückmeldung!Email: [email protected] im Voraus!
Daten
18. Dezember 2020 - 18:52 Uhr
Wieso teilen Sie alle private Informationen auf einem öffentlichen Kommentarbereich? Bitte gehen Sie mit Ihren Daten vorsichtiger um. MfG
Jothi
17. September 2020 - 20:34 Uhr
Hello, We would like to rent a cooperative apartment - new building.- first occupancy. 3 bedroom apartment with a purchase option. Please help us how to take steps and where to inquire.Contact - [email protected]
Redaktion
14. September 2020 - 12:20 Uhr
Danke für den Hinweis Herr Maier, der Link wurde korrigiert.MfG aus der Redaktion
Sepp
12. September 2020 - 06:46 Uhr
Der Link zur eine Liste aller gemeinnützigen Bauvereinigungen in Wien funktioniert nicht.
Florence
27. August 2020 - 08:49 Uhr
Hallo ich würde gerne eine genossenschaftswohnungen mit der kaufoption mieten. Zweischlafzimmer und Wohnzimmer sind WC, Badewanne, Balkon, Abstellraum, Keller und keine ablösen Geld. Bitte um Informationen wie man sich für eine 3 - Zimmer genossenschaftswohnungen anmelden kann. Was wird benötigt und welche stelle ist dafür zuständig. Kontakt :FlorenceZavlak 1977@gmail. Com
Ferdinand
17. Juli 2020 - 19:20 Uhr
Hallo, bitte um Information wie man sich für eine 3-Zimmer Genossenschaftswohnung anmelden kann. Was wird benötigt und welche Stelle ist dafür zustandig. Kontakt: [email protected]
Mansoor
01. Februar 2020 - 10:35 Uhr
Hallo Ich würde gerne eine genossenschafte wohnung mit der kaufoption mieten. Ich würde mich sehr freuen auf Ihre Antwort .Informieren bitte Mfg mansoor SALAHSHOORI [email protected]
Kosta
30. Juli 2017 - 14:37 Uhr
Begrüße sie! Wir sind eine 4 köpfige Familie ich und meine Frau Sind unter 30 Jahre und haben zwei kleine Kindern wir wollen auch sehr eine genossenschafts wohnung mieten und haben 10000 euro eigen kapital ich verdiene 1400 netto meine frau mit Kinderbetreuungs Geld und Familien Beihilfe 1000 ungefähr im monat.Bitte um eine Auskunft. LG kostov kosta 06503320507
Kosta
30. Juli 2017 - 14:35 Uhr
Begrüße sie! Wir sind eine 4 köpfige Familie ich und meine Frau Sind unter 30 Jahre und haben zwei kleine Kindern wir wollen auch sehr eine genossenschafts wohnung mieten und haben 10000 euro eigen kapital ich verdiene 1400 netto meine frau mit Kinderbetreuungs Geld und Familien Beihilfe 1000 ungefähr im monat.Bitte um eine Auskunft. LG kostov kosta
Sedat
17. Juni 2017 - 06:58 Uhr
Schönen guten Morgen.Wo müsste ich hin, um mich für ein genossenschaft anzumelden BitteWürde sie um ein rückruf bieten mfg 06601089490
Mariya
05. Mai 2017 - 01:45 Uhr
Ich möchte eine Genossenschaftswohnung in Wien ( für eine Frau, nicht Studenten , hab kein Kind, keine Tiere ).06767704210 Standort: Wien
Mariyam
13. Februar 2017 - 15:41 Uhr
HalloIch wohne in Wien 3 jahre. Ich bin 34jahre alt, ledig und habe kein Kind. Meine Geschwister und Mutter wohnen in Wien auch, aber getrennt. Meine Beruf ist Economik( finansi)Jetzt lerne ich Buchhaltung nochmal hier und bekommen Geld von MA 40, 830€ pro Monat. Kann ich mich für Genossenschaftswohnungen anmelden? Und wo?Ich hoffe für ihren Antworten
Harry
09. Februar 2017 - 17:56 Uhr
Hallo,ich wohne in wien mit meiner Frau und Kind seit 2 Jahren, und ich bin arbeitslos und bekommen Geld von MA 40, 1496 € für ganze familie und ich bin 26 jahre alt und mein kind ist 16 Monaten alt, können wir uns für Genossenschaftswohnungen anmelden? Und in welchem Magistrat müssen wir uns anmelden? Ich danke ihnen vorher für das antwort.
Xiaoxuan
18. Jänner 2017 - 18:52 Uhr
Hallo! Ich bin Mutter von 2 Kindern und will so gerne Genossenschaft Wohnung mieten mit kauf Option。 Mein derzeitige finanzielle Einkommen ist 1200 netto, Familien Beihilfen 350,mein Mann 1100, ich würde jetzt als Eigenmittel bis 50000 zahlen und Miete mit Heizung Strom bis 900 zahlen, würd mich sehr freuen auf Ihre Antwort 0650/6961525,[email protected] Xiaoxuan YU
Mohammed
30. September 2016 - 13:07 Uhr
Hallo ich bin Vater von 2 Kinder und will so gerne Genossenschaft Wohnung mieten mit kauf Option mein derzeitige finanzielle einkommen ist 1430 netto Familien Beihilfen 380 Kinderbetreuungsgeld Für meine Frau 435, das macht 2245€, ich würde jetzt als Eigenmittel bis 10000 zahlen und miete mit Heizung Strom 1100 würd mich sehr freuen auf Antwort 06603654972 [email protected]
enes
07. Mai 2016 - 13:42 Uhr
Halla ich bin mutter von drei kinder bin alleinerziehende und will so gerne genossenschaft wohnung mieten mit kaufoption mein derzeitige finanzielle einkommen ist 639 Familien Beihilfen 514 Alimente 950 mindessicherung vom soz aber nicht erschrecken fange mit heimhelferin und ich würde yetzt als Eigenmittel biss 15000 zahlen und miete mit heizung strom 800 würd mich sehr freun auf antwort 06607292511 oder anrufen danke