Versicherungsbetrug

Zwei Fahrer argumentieren nach Autounfall
© stockbrocker / 123RF.com | Können Sie beweisen, dass Ihr Schaden durch Verschulden einer anderen Person entstanden ist, können Sie von dieser bzw. ihrer Versicherung Schadensersatz fordern.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Vor allem bei kleineren Schäden sehen auffallend viele Kunden eine gute Gelegenheit, ihre Versicherung zur Kasse zu bitten.

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Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Betrug und insbesondere Versicherungsbetrug ist in den verschiedensten Formen anzutreffen. Vor allem bei kleineren Schäden sehen auffallend viele Kunden eine gute Gelegenheit, ihre Versicherung zur Kasse zu bitten, auch wenn es vielleicht nicht „ganz legal“ ist.

Die falschen Schadensmeldungen betreffen am häufigsten Fälle, in denen eine Sache als gestohlen gemeldet wird, obwohl sie noch im Besitz des Versicherungsnehmers steht (zB. Das Fahrrad oder die teuren Winterschi), auch selbstverschuldeter Glasbruch wird der Versicherung gerne als „Sturmschaden“ verkauft. Für den Bereich der Krankenversicherung hat der Mediziner Prof. Niedermayer das unlautere Zusammenspiel von Arzt und Patient zu Lasten der Versicherung äußerst treffend als „Betrugsdreieck“ bezeichnet.

 Im Bereich dieses Kleinbetruges werden die Täter normalerweise von keinen Gewissensbissen geplagt, weil „die Versicherung eh viel mehr Geld einnimmt, als sie ausgibt“ und „…außerdem tun es ja alle!“ Schon in den höhergradig kriminellen Bereich gehört es, wenn das eigene KFZ im benachbarten Ausland verkauft und in Österreich als gestohlen gemeldet wird, wenn in der Kraftfahrzeugversicherung unbeschädigte Fahrzeuge absichtlich in eine Kollision verwickelt werden – und man sich danach an den Versicherungsleistungen bereichert.

In der österreichischen Kriminalgeschichte einmalig war übrigens der „Fall Lucona“, bei dem ein ganzes Schiff transportversichert und danach absichtlich mit Sprengladungen im Meer versenkt wurde.

Ein Großteil der Versicherungsbetrüger ist sich nicht ausreichend bewusst, dass sie eine kriminelle Handlung begehen. Wenn man „erwischt wird“, so umfasst laut Gesetz (§ 151 StGB) das Strafmaß für Versicherungsmissbrauch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bzw. eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Beim schweren Betrug nach § 147 StGB wird die von vielen als „Kavaliersdelikt“ empfundene Tat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, bei Herbeiführung eines 50.000 Euro übersteigenden Schadens sogar mit bis zu zehn Jahren.

Wenn bisher unbescholtene Leute auffliegen und vor Gericht landen, sind sie meistens völlig fertig. Selbst wenn die Strafe beim ersten Mal recht mild ausfällt, ist es für sie das schlimmste, überhaupt vor dem Strafrichter gelandet zu sein. Im Leistungsfall soll man alle berechtigten Ansprüche gegen die Versicherungen konsequent geltend machen, notfalls mit Rechtsbeistand, aber man soll sich niemals auf das Glatteis falscher Schadensmeldungen zu begeben.

Der Versicherungsbranche entstehen durch diese „Aktionen“ alljährlich Verluste in Millionenhöhe, die Dunkelziffer ist sehr hoch. Deshalb haben leider auch anständige Versicherungsnehmer unter Misstrauen und bürokratischen Schikanen der Versicherungsinstitute zu leiden.

Autor: Mag. Veronika Ujvárosi

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Tatjana Ruf

05. Dezember 2018 - 21:35 Uhr

Versicherungsbetrug in Deutschland erlaubt. Ich bin von meine Krankenkasse AOK ,wurde belogen und betrogen. Meine 4 Rechtsanwälten und VdK haben mich weiterhin finanziell ruhiniert und betrogen und belogen. Meine Aufsichtsbeschwerden gegen alle Beteiligten haben nicht gebracht. Habe ich alle Verbrecher wegen Betrug, Nötigung und Diskriminierung bei Generalstatsanwaltschaft angezeigt. Ob wohl ich nicht mit positiven Ergebnis rechne. Diskriminierungsstelle will auch nicht helfen. Seit 4 Jahren muss ich hungern und weiter um meine verletzten Rechte kämpfen, trotzt das Ich schwere Depression leide. So geht ältere ,kranke und arme Bürger mit Migrationshintergrund in Deutschland. Tatjana Ruf

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