Versicherungsbetrug

Zwei Fahrer argumentieren nach Autounfall
© stockbrocker / 123RF.com | Können Sie beweisen, dass Ihr Schaden durch Verschulden einer anderen Person entstanden ist, können Sie von dieser bzw. ihrer Versicherung Schadensersatz fordern.

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Vor allem bei kleineren Schäden sehen auffallend viele Kunden eine gute Gelegenheit, ihre Versicherung zur Kasse zu bitten.

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Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt

Betrug und insbesondere Versicherungsbetrug ist in den verschiedensten Formen anzutreffen. Vor allem bei kleineren Schäden sehen auffallend viele Kunden eine gute Gelegenheit, ihre Versicherung zur Kasse zu bitten, auch wenn es vielleicht nicht „ganz legal“ ist.

Die falschen Schadensmeldungen betreffen am häufigsten Fälle, in denen eine Sache als gestohlen gemeldet wird, obwohl sie noch im Besitz des Versicherungsnehmers steht (zB. Das Fahrrad oder die teuren Winterschi), auch selbstverschuldeter Glasbruch wird der Versicherung gerne als „Sturmschaden“ verkauft. Für den Bereich der Krankenversicherung hat der Mediziner Prof. Niedermayer das unlautere Zusammenspiel von Arzt und Patient zu Lasten der Versicherung äußerst treffend als „Betrugsdreieck“ bezeichnet.

 Im Bereich dieses Kleinbetruges werden die Täter normalerweise von keinen Gewissensbissen geplagt, weil „die Versicherung eh viel mehr Geld einnimmt, als sie ausgibt“ und „…außerdem tun es ja alle!“ Schon in den höhergradig kriminellen Bereich gehört es, wenn das eigene KFZ im benachbarten Ausland verkauft und in Österreich als gestohlen gemeldet wird, wenn in der Kraftfahrzeugversicherung unbeschädigte Fahrzeuge absichtlich in eine Kollision verwickelt werden – und man sich danach an den Versicherungsleistungen bereichert.

In der österreichischen Kriminalgeschichte einmalig war übrigens der „Fall Lucona“, bei dem ein ganzes Schiff transportversichert und danach absichtlich mit Sprengladungen im Meer versenkt wurde.

Ein Großteil der Versicherungsbetrüger ist sich nicht ausreichend bewusst, dass sie eine kriminelle Handlung begehen. Wenn man „erwischt wird“, so umfasst laut Gesetz (§ 151 StGB) das Strafmaß für Versicherungsmissbrauch eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bzw. eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Beim schweren Betrug nach § 147 StGB wird die von vielen als „Kavaliersdelikt“ empfundene Tat mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, bei Herbeiführung eines 50.000 Euro übersteigenden Schadens sogar mit bis zu zehn Jahren.

Wenn bisher unbescholtene Leute auffliegen und vor Gericht landen, sind sie meistens völlig fertig. Selbst wenn die Strafe beim ersten Mal recht mild ausfällt, ist es für sie das schlimmste, überhaupt vor dem Strafrichter gelandet zu sein. Im Leistungsfall soll man alle berechtigten Ansprüche gegen die Versicherungen konsequent geltend machen, notfalls mit Rechtsbeistand, aber man soll sich niemals auf das Glatteis falscher Schadensmeldungen zu begeben.

Der Versicherungsbranche entstehen durch diese „Aktionen“ alljährlich Verluste in Millionenhöhe, die Dunkelziffer ist sehr hoch. Deshalb haben leider auch anständige Versicherungsnehmer unter Misstrauen und bürokratischen Schikanen der Versicherungsinstitute zu leiden.

Autor: Mag. Veronika Ujvárosi

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Diether Stockinger

21. Oktober 2024 - 06:19 Uhr

Guten Tag !Ich möchte folgendes wissen.Ob im Jahre 2016 der Nachbar Versicherungsbetrug begangen haben könnte.In der Wohnhausanlage nur auf Stiege 4 in der ich wohne wurde Ende des Jahres 2016 eingebrochen, allerdings nur in den Keller des Nachbarn und meinen. Vorausgeschickt werden muss, dass ich monatelang davor und danach von dem Nachbarn (und anderen) attackiert und gemobbt wurde, wegen Klavierspielens in meinen Räumlichkeiten.Aus dem Keller wurde nur mein Rennrad gestohlen. Am Morgen eines Dezembers im Jahre 2016 rief mich der HAUSBETREUER an, und informierte mich, dass in meinen Keller eingebrochen wurde. Ich machte mich sofort von der Arbeit auf den Weg in meine Wohnung. Der Hausbetreuer stand im Kellerdurchgang neben mir, und behauptete ohne dass ich ihn fragte, dass das eine Bande gewesen sein muss. Ich meinte aber etwas anderes, nämlich dass der Nachbar den Einbruch in sein Kellerabteil vorgetäuscht hat, um meinen Kellereinbruch den er ausgeführt hat / haben könnte zu vertuschen.Mein Rennrad hat er dann verkauft, und die Versicherungsleistung (weil ja in seinen Keller eingebrochen wurde) erschlichen. Wir wissen es nicht. Die GESIBA schickte keine Spurensicherung.Ist so etwas im Falle eines Kellereinbruches nicht üblich ?War die Polizei verständigt worden ?Ich erstattete keine Anzeige, weil ich mir nicht sicher war, dass er es war, alle anderen Anzeigen gegen den Nachbarn verliefen ebenfalls im Sand. Alle Anzeigen wurden eingestellt, u.a. wegen Sachbeschädigung.Wieso wußte der Hausbetreuer, dass es eine Bande gewesen sein muss ?Ein Kastenwagen stand in der Feuerwehrausfahrt, ich rief die Polizei anonym von einer Telefonzelle aus an, weil ich sicher war, dass das der Kastenwagen mit Korneuburger Kennzeichen der Nachbarn war, mit dem sie mein Rennrad abtransportierten.Die Polizei verständigte den Nachbarn + LG, der Kastenwagen so schnell konnte ich gar nicht schauen war auf einmal weg. Dieser Vorfall passierte zeitlich gesehen unabhängig von dem Fahrraddiebstahl.Glaube aber, dass das so gelaufen ist, wie ich es geschildert habe.Der Nachbar war mit der Polizei auf Facebook in Kontakt, er war amtsbekannt und erkennungsdienstlich vermerkt.Ich weiß nicht, was es mir jetzt bringt, das alles jetzt noch zu besprechen, jedenfalls bin ich damals von allen möglichen Stellen im Stich gelassen worden.Da war mal die ARAG, die GESIBA, die EXEKUTIVE, die ANWÄLTE, alle, alle ließen sie mich hängen, ein Citybike wurde aus dem Gemeinschaftsraum auch noch gestohlen.Die Polizei schritt nie ein, der Nachbar war Alkoholiker, so wie die Vormieterin drogenabhängig, ebenso ein anderer Nachbar 1986. der mir die Wohnungstüre im Rausch anzündete.Ich erhielt NIE Schadenersatz, ich erhole mich nicht mehr.Wobei mein Rennrad 2016 schon ersetzt wurde, aber davon konnte der Nachbar nicht ausgehen.2024 geht es mir allgemein sehr schlecht, weil ich bis dahin merke, dass es eine Zwei Klassenjustiz gibt.Ich erhole mich nicht mehr, denn die Zweiklassen Justiz betrifft / betraf auch andere Causen.Das waren allesamt Kriminalfälle, nichts ist geschehen, und dafür zahlte / zahle ich Prämien für Rechtsschutzversicherungen. ARAG, WIENER STÄDTISCHE, D.A.S.Diether Stockinger

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Tatjana Ruf

05. Dezember 2018 - 21:35 Uhr

Versicherungsbetrug in Deutschland erlaubt. Ich bin von meine Krankenkasse AOK ,wurde belogen und betrogen. Meine 4 Rechtsanwälten und VdK haben mich weiterhin finanziell ruhiniert und betrogen und belogen. Meine Aufsichtsbeschwerden gegen alle Beteiligten haben nicht gebracht. Habe ich alle Verbrecher wegen Betrug, Nötigung und Diskriminierung bei Generalstatsanwaltschaft angezeigt. Ob wohl ich nicht mit positiven Ergebnis rechne. Diskriminierungsstelle will auch nicht helfen. Seit 4 Jahren muss ich hungern und weiter um meine verletzten Rechte kämpfen, trotzt das Ich schwere Depression leide. So geht ältere ,kranke und arme Bürger mit Migrationshintergrund in Deutschland. Tatjana Ruf

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