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Sonderlösung wegen Lockdown: Geschäfte dürfen am 19. Dezember öffnen

Mädchen hält glücklich mehrere Einkaufstaschen hoch
© pixabay.com | Sonntagsöffnung des Handels vor Weihnachten fix.

Vom Lockdown betroffene Branchen dürfen am Sonntag vor Weihnachten öffnen – Supermärkte und Drogerien müssen jedoch zu bleiben. Die Beschäftigten bekommen dafür 100 Prozent Zuschlag und einen Ersatzruhetag.

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Wegen des Lockdowns verliert der Handel heuer drei starke Einkaufstage im Advent. Deswegen wurde sich auf die Öffnung der Geschäfte am 19. Dezember geeinigt. Dieser Tag soll zumindest einen Teil des Umsatzes ausgleichen. Wer an diesem Tag freiwillig arbeitet, verdient das Doppelte und bekommt zusätzlich einen freien Tag. 

Vorausgesetzt ist jedoch, dass die derzeitige Corona-Situation eine Öffnung zulässt. Supermärkte und Drogerien betrifft die Regelung nicht, da sie auch im Lockdown normal geöffnet haben. Besonders helfen soll diese Lösung Modegeschäften, Spielzeugläden, Elektrogeschäften und dem Möbel- und Buchhandel. 

Die Gewerkschaft stellt klar:

"Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben". "Mit dieser Sonderlösung könnte es gelingen, den wirtschaftlichen Schaden für den österreichischen Handel einzugrenzen"

, sagt Handelsobmann Rainer Trefelik. Dieser Ausnahmesonntag soll aber nicht zur Regel werden.

Lob für diese Einigung gab es außerdem von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und den NEOS. Die Forderung nach der Sonntagsöffnung gibt es schon länger: Früher war dies vor allem Richard Lugner; im Vorjahr sprach sich aber auch Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer für bundesweit geöffnete Sonntage vor Weihnachten aus.

Sonntagsöffnung: Das Wichtigste zur neuen Regelung im Überblick

  • Die Beschäftigten bekommen an diesem Sonntag einen Zuschlag von 100 Prozent bezahlt
  • Es gibt einen Ersatzruhetag, der an die Arbeitszeit anzurechnen ist
  • Lehrlinge dürfen nicht beschäftigt werden
  • Kinderbetreuungskosten müssen übernommen werden
  • Gearbeitet darf nur auf freiwilliger Basis werden

Der „Goldene Sonntag“ ist nichts Neues

Obwohl der zusätzliche Öffnungstag für viele überraschend kam, ist er nicht komplett neu. 

1893 bereits wurde die Sonntagsruhe für den Sonntag vor Weihnachten außer Kraft gesetzt. Später gab es noch den „Silbernen Sonntag“, den zweiten Einkaufssonntag vor Weihnachten. Den letzten Goldenen Sonntag gab es 1960; in den letzten Jahren wurden die Sonntage von den Einkaufssamstagen vor Weihnachten ersetzt.

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