Corona Maßnahmen: Lockdown bis 8. Februar verlängert
Der Corona-Lockdown in Österreich wurde verlängert. Bis 8. Februar sollen die derzeitigen Regeln aufrecht bleiben. Alle Maßnahmen, Lockerungen und Neuerungen auf einen Blick.

Pläne für die Öffnung ab 8. Februar
Mit 17. Jänner wurde bekannt, dass der seit 26. Dezember anhaltende harte Lockdown nicht wie geplant mit 14. Jänner, sondern erst mit 8. Februar endet. Die schrittweise geplante Öffnung nach dem Lockdown soll folgendermaßen aussehen:
- Mindestabstand erweitert
Statt einem Meter müssen zu haushaltsfremden Personen künftig zwei Meter Mindestabstand gehalten werden. - FFP2-Masken werden Pflicht
Ab 25. Jänner ist das Tragen von FFP2-Masken in einigen Bereichen (Handel, öffentlicher Verkehr) Pflicht. - Schulen bleiben bis Semesterende im Fernunterricht
Rückkehr zum regulären Unterricht erst nach den Semesterferien (Wien und NÖ ab 8. Februar, andere Bundesländer ab 15. Februar) - Handel bleibt geschlossen
Öffnungsschritte ab 8. Februar geplant - Körpernahe Dienstleister bleiben geschlossen
Öffnungsschritte ab 8. Februar geplant - Museen bleiben geschlossen
Öffnungsschritte ab 8. Februar geplant - Gastronomie und Hotels bleiben geschlossen
Keine Öffnung vor Ende Februar in Planung - Empfehlung für Home Office
- Folgende Ausgangsbeschränkungen gelten weiterhin:
Ausgangsbeschränkungen bis 8. Februar
Ab 26. Dezember bis nun 8. Februar gelten erneut Ausgangsbeschränkungen - und zwar rund um die Uhr. Die eigene Wohnung darf in dieser Zeit nur aus den folgenden Gründen verlassen werden:
- Abwendung einer Gefahr auf Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung von Angehörigen und Personen die Hilfe brauchen
- Grundbedürfnisse des Lebens:
- Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Partner, sowie mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtige Bezugspersonen
- Grundversorgung
- Gesundheitsleistungen
- Deckung eines Wohnbedürfnisses
- Religiöse Grundbedürfnisse
- Versorgung von Tieren
- Berufliche Tätigkeiten und Ausbildungszwecke
- Körperliche und psychische Erholung
- Unaufschiebbare Behördenwege oder Gerichtstermine
- Teilnahme an Wahlen
Update, gültig ab 27. November: Die Regierung hat die Coronavirus-Maßnahmen im Lockdown angepasst. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Engste Angehörige sind nur Eltern, Kinder und Geschwister. Kontakt zu diesen ist erlaubt, ausgenommen ist die Aufsicht minderjähriger Kinder, diese dürfen z.B. auch von Großeltern betreut werden.
- Bei Treffen gilt: Personen aus einem gemeinsamen Haushalt dürfen nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen, nicht mehrere auf einmal.
- Als "Bezugsperson" gelten Menschen, mit denen man in der Regel mehrmals wöchentlich physischen Kontakt hat. Kontakt zu diesen Bezugspersonen ist erlaubt. Reine Internet-Bekanntschaften sind keine Bezugspersonen.
- Die eigene Wohnung darf zu beruflichen Zwecken verlassen werden. Dazu gehören auch ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Nikolaus).
- Erholung im Freien darf auch mit Personen stattfinden, mit denen Kontakt erlaubt ist - also etwa mit Angehörigen.
- Waffen dürfen nur zu beruflichen Zwecken gekauft werden (heißt von der Polizei oder Jägern).
- Körpernahe Dienstleistungen dürfen auch nicht außerhalb der Betriebsstätten angeboten werden. Es dürfen keine Hausbesuche erfolgen.
Kontaktbeschränkungen
Deutlich verschärft werden die Regeln hinsichtlich Treffen mit nicht haushaltszugehörigen Personen. Zu Treffen darf man nur mehr dann hinaus, sofern es sich um Kontakte mit dem Lebenspartner handelt oder um Kontakte "mit einzelnen engsten Angehörigen" bzw. "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird". Die Regierung versteht darunter, dass sich ein Haushalt jeweils nur mehr mit einer einzelnen haushaltsfremden Person treffen darf, die bestimmt werden soll.
Abstandsregeln, Maskenpflicht
Weiter aufrecht bleibt die 1 Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum zu nicht haushaltszugehörigen Personen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS), Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind weiterhin ausgenommen.
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Handel
Der Handel wird bis auf Ausnahmen geschlossen. Weiter offen hat der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger und Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert.
Gastronomie
Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6 und 19 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt.
Dienstleistungen
Alle "körpernahen Dienstleistungen" sind verboten, etwa auch Friseure oder Kosmetiker oder der Gang zum Masseur.
Schulen und Kindergärten
Die Schulen wechseln komplett in den Fernunterricht - nach dem Oberstufen- nun auch der gesamte Pflichtschulbereich. Es soll jedoch, wenn notwendig, Betreuung sowie pädagogische Unterstützung in Kleingruppen angeboten werden. Der Präsenzunterricht für alle Schulen soll dann am 7. Dezember wieder aufgenommen werden. Bei den Kindergärten verhält es sich ähnlich: Grundsätzlich gibt es keine Anwesenheitspflicht, Kinder können bei Bedarf aber in den Einrichtungen betreut werden.
Ordinationen
Ordinationen stehen laut Wiener Ärztekammer auch während des harten Lockdowns uneingeschränkt und im vollen Umfang zur Verfügung. Es wird darum gebeten, die Ordinationen nur nach telefonischer Voranmeldung aufzusuchen. Auch Begleitpersonen sollten nur nach Rücksprache mitkommen. Vieles kann auch auf elektronischem Weg erledigt werden.
Tipp: Eine gute Alternative zum Ordinations-Besuch sind in Wien die sogenannten Schnupfen-"Checkboxen". Diese bieten einen niederschwelligen Zugang zu medizinischen Leistungen, wenn man grippeähnliche Symptome wie Schnupfen, Fieber, Husten oder Halsschmerzen hat.
Veranstaltungen, Tourismus
Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt, Ausnahmen gibt es u.a. für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- und Politik-Veranstaltungen. Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende.
Sport
Sämtliche Sportanlagen für Amateure werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Der Profi-Bereich bleibt aufrecht.
Freizeiteinrichtungen
Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Museen und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks oder Freizeit- und Vergnügungsparks bleiben geschlossen. Auch Bibliotheken, die bisher offen waren, dürften schließen.
Arbeitsplatz
Wo es möglich ist, wird Home Office empfohlen. Sind weder der Ein-Meter-Abstand noch andere Schutzmaßnahmen möglich, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
Spitäler, Alten- und Pflegeheime
In Spitälern ist nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich. Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person begleitet werden, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen. Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Corona-Test absolvieren. Auch in Pflegeeinrichtungen ist nur ein Besuch pro Woche und Patient möglich.
Begräbnisse, Religion
An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Weiterführende Informationen: