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Corona Maßnahmen: Maskenpflicht fällt – mit Ausnahmen in Wien

Ende Maskenpflicht in Österreich: Verschiedene Corona-Masken hängen an einer Wäscheleine
© Pixabay/Bella H. | Verschnaufpause: Die FFP2-Maske kann an den Nagel gehängt werden. Vorerst.

Seit Anfang Juni ist die Maskenpflicht in Österreich Geschichte, einzige bundesweite Ausnahme sind lediglich im Gesundheitsbereich vorgesehen. In bereits bekannter Manier setzt die Stadt Wien indessen auf separate Maßnahmen in einigen Bereichen. Wo muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden?

Erstellt von: | Update: 27.09.2022
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Alle Angaben ohne Gewähr, die offizielle Anlaufstelle für Planung und Fragen zu der Corona-Strategie in Wien: wien.gv.at bzw. coronavirus.wien.gv.at

Übersicht der aktuellen Corona-Regeln in Wien

Maskenpflicht in Wien

  • in öffentlichen massenbefördernden Verkehrsmitteln und den dazugehörigen Stationen
  • Apotheken
  • Gesundheitsbereich (Spitäler, Pflegeheime u.d.g.)

Gastronomie und Handel inkl. körpernahen Diestleistungen

Derzeit keine Einschränkung. Ausgenommen sind positiv getestete Personen. Diese müssen durchgängig und überall eine FFP2-Maske tragen.

Spitäler und Pflegeheime

  • Besucher müssen einen gültigen PCR-Test vorweisen und eine FFP2-Maske in den Gebäuden tragen.
  • Die Besucherzahl ist auf 3 Personen pro Patient und pro Tag beschränkt.
  • Die Beschränkung der Besucherzahl gilt nicht in Pflegeheimen.
  • Positiv getestete Personen dürfen die beiden Gesundheitseinrichtungen zum Besuch nicht betreten.

Corona Tests in Wien

Die kostenlose Aktion "Alles gurgelt!" läuft in Wien als Corona-Testservice auch weiterhin. Generell gilt seit Anfang April die Einschränkung, dass pro Person nur noch zehn Tests pro Monat kostenlos sind, davon fünf Antigen- und fünf PCR-Tests. Ausgenommen von der Limitierung sind Freitestungen sowie Tests im konkreten Verdachtsfall.

PCR-Test können in Wien auch bei den sogenannten Gurgelboxen oder den Teststraßen durchgeführt werden.

PCR-Tests, etwa für einen Besuch im Spital, gelten 48 Stunden. Antigen-Tests gelten 24 Stunden, sind aber als Eintrittstests weiterhin nicht zugelassen. 

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Grüner Pass

Die Gültigkeit des Grünen Pass liegt bei vollständiger Immunisierung, also nach der 3. Impfung bei 1 Jahr (365 Tage).

Gastronomie und Hotellerie

Die Sperrstunde und alle weiteren Maßnahmen sind aufgehoben: In Gastronomie und Nachtgastro gilt keine Maskenpflicht noch eine 2G Regel. Ausgenommen sind positiv getestete Personen. Für diese gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Veranstaltungen/Kultur

Auch hier gibt es keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Veranstalter müssen für Events ab 500 Personen jedoch ein Corona-Schutzkonzepte vorlegen.

Bitte beachten Sie zusätzlich die Angaben der jeweiligen Veranstalter!

Aktuelle Quarantäne-Regel

Positiv getestete Personen müssen nicht mehr in Quarantäne! Sofern sie sich nicht krank fühlen, kann jeder mit kleinen Verkehrsbeschränkungen laut Verordnung des Bundes am öffentlichen Leben teilhaben.

Diese Verkehrsbeschränkungen sind:

  • allgemeine FFP2- Maskenpflicht
  • Betretungsverbot in sensible Gesundheitsbereiche inkl. Senioren- u. Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten und Volksschulen.

Auf Covid19 positiv Getestete (PCR-Test und Antigentest) gilt die Verkehrsbeschränkung für 10 Tage. Nach 5 Tagen können sich die Personen "freitesten", mit negativem Testergebnis oder einem Testergebnis mit einem CT-Wert über 30.

Öffentliches Leben

Die FFP2-Maske muss von den positiv getesteten Personen durchgehend getragen werden, wenn man am öffentlichen Leben teilnimmt. Vor allem in geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn im Freien ein Abstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, dann muss auch hier eine FFP-2 Marke getragen werden. Ebenso beim Besuch von nicht haushaltsnahen Personen.

Arbeit

Positiv getestete Personen, die sich nicht krank fühlen, dürfen arbeiten und müssen dabei die FFP2-Maske tragen.

Für Personen mit Symptomen gibt es die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung.

Ausnahme in Wien: Die Mitarbeiter der Stadt im Kundenkontakt, Wiener Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtische Schulen dürfen auch ohne Symptome nicht arbeiten.

Zum Schutz von Risikogruppen ist eine Freistellung von der Arbeit für diese Personen möglich.

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11. Juli 2022 - 08:24 Uhr

Jeder der den Impfwahnsinn unterstützt macht sich eines Verbrechens schuldig. Das sollte mittlerweile jedem klar sein.....

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Gregor

20. Oktober 2021 - 22:48 Uhr

Armbinden zur Identifikation von ungeimpften Personen ab wann?Das können wir ja ganz gut in Österreich, nicht wahr?Und Leute wundern sich wie damals die Faschisten an die Macht kommen konnten und keiner was gemacht hat.

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