Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv

Generelles Rauchverbot: Ab 1. November 00:01 Uhr wird kontrolliert

Austeller mit Nichtraucher-Bild in Gastronomie
© aidruch - 123rf.com | Rauchverbot ab 1. November fix

Das neue Tabakgesetz in Österreich ist mit 1. November beschlossene Sache. Die Vertreter eines verschärften Nichtraucherschutzes brachten nun einen rigorosen Gesetzesentschluss auf den Weg. Doch nun bangen Shisha-Bars um ihre Existenz und Lokalbetreiber befürchten Anrainerklagen.

Erstellt von:
Anzeige

Österreich ist ab 1. November absolut rauchfrei

Mit Stichtag 1. November 2019 fallen nun die bisher geltenden Ausnahmeregelungen, wie sie im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) festgelegt waren, etwa bei einer räumlichen Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen, oder aber Ausnahmen für sehr kleine Lokale. Die entsprechende Novelle dazu wurde im Juli – erst nach dem Platzen der Koalition von ÖVP und FPÖ – beschlossen.

Folglich gilt das absolute Rauchverbot, wie es im Gesetzestext (Paragraf 12) heißt, künftig in allen Räumen, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet und konsumiert werden. Gemeint seien damit explizit etwa auch Vereinslokale, Tankstellen mit Gastroinfrastruktur und Buffets, lautete kürzlich ein Hinweis der Wirtschaftskammer (WKÖ).

Das Verbot schließe nicht nur Zigaretten und Zigarren ein, sondern auch „verwandte Erzeugnisse“ wie E-Zigaretten und Shishas, Wasserpfeifen, präzisierte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung zum Stichtag. Ausnahmen bleiben Freiflächen, also Schanigärten oder offene Terrassen.

Österreich verschärft Tabakgesetz: Wo darf noch geraucht werden?

Mit der neuen Regelung werden alle Baumaßnahmen und andere Vorkehrungen innerhalb der Gastronomie nichtig und es gilt ein generelles Rauchverbot an allen Orten, an denen Speisen und Getränke hergestellt, verabreicht oder konsumiert werden, damit sind auch Vereine von dem Rauchverbot betroffen. Außerdem gehören auch Pfarrsäle, Festzelte und Mehrzweckräumlichkeiten auf die Rauchfrei-Liste.

Ausgeweitet wird das Gesetz auch auf alle Flächen, auf denen Kinder oder Jugendliche beherbergt oder beaufsichtigt werden, beispielsweise Internate. Ausgenommen sind in der Gastronomie ab dem 1. November 2019 nur noch Gastgärten.

Nicht Geraucht werden darf in:

  • Räumen in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verabreicht oder eingenommen werden
  • sowie in Gastronomiebetrieben alle den Gästen zur Verfügung stehenden Bereichen
  • sonstige Räume öffentlicher Orte (Rezeption, Hotelzimmer..)

Geraucht werden darf in:

  • Freiflächen, wie z.B. Terrassen oder Gastgärten
    Wobei Freiflächen so ausgestaltet werden können, dass sie Gästen Schutz vor Witterung, Hitze, Kälte usw. bieten.
  • einem als Raucherraum eingerichteten Nebenraum eines Hotels (§ 13 Abs. 2 TNSRG)

Anrainerschutz als Gegenargument

Für viele Betreiber ist zusätzlich der Schutz von Anrainern ein Argument, dass neue Gesetz in seiner jetzigen Form nicht anzunehmen. Viele befürchten zukünftige Konflikte und sehen dadurch sogar ihre Existenz bedroht.

Der Verfassungsgerichtshof hat diesbezüglich eine Beschwerde von Lokalbetreibern mit der Begründung abgelehnt, dem Gesetzgeber stehe es offen, als Folge des Rauchverbots allfällige Beeinträchtigungen von Nachbarn in Kauf zu nehmen. Diese Entscheidung hat das kommende Rauchverbot schlussendlich überhaupt ermöglicht.

Das Aus für Shisha-Bars?

Doch das derzeitige Gesetz in seiner aktuellen Diktion ist vielen zu rigide, denn unter der aktuellen Formulierung müssten auch sämtliche Shisha-Bars in Österreich zukünftig ihren Betrieb einstellen. Neben Zigaretten gilt das neue Gesetz für so ziemlich alle Produkte, welche in irgendeiner Form rauchen oder dampfen, inklusive E-Zigaretten.

Alles in allem zeichnen WKO und die Freiheitlichen düstere Szenarien für Lokale wie Shisha-Bars. Erstere sieht in der neuen Novelle das Ende für mehr als 250 Betriebe und damit einhergehend den Verlust von 6.000 besetzten Arbeitsplätzen allein in Wien.

Beim VfGH sollen zwei Individualanträge eine Entscheidung zugunsten der Shisha-Bar-Betreiber erwirken. Eine Entscheidung darüber wird frühestens für März 2020 erwartet. Zusätzlich appellierte der Verband der Betreiber Ende vergangener Woche in einem offenen Brief an Nationalratsabgeordnete, das Gesetz zu reparieren, dort hieß es unter anderem: 

Shisha-Lokale sind kein Ort, an dem Menschen vor Passivrauch geschützt werden müssen, da Nichtraucher diese Lokale niemals betreten würden.

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Bezirkshauptmannschaft Wien

25. April 2023 - 14:37 Uhr

Antwort an Herrn Kiesel: Niergends! Wir hassen Denunzianten.

Alle Kommentare anzeigen

Kiesel allbert

14. April 2023 - 17:45 Uhr

Wo kann ich anonym ein raucherlolkl anzeigen

Otto Kana

04. Februar 2023 - 15:01 Uhr

Darf in einem abgesonderten Raum einer Spitalskantine geraucht werden?

Michael

10. Dezember 2020 - 16:52 Uhr

Durch dieses Gesetz ist man völlig eingeschränkt, eine Zigarette ist schnell mal geraucht, auch wenn das Wetter nicht mitspielt. Jedoch eine Zigarre die schonmal gut eine Stunde geraucht wird, wird bei Witterung ungenießbar.Wo kann man sich heutzutage einfinden, un dem Genuss nachzugehen?

weitere interessante Beiträge