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Noch härtere Regeln für E-Scooter ab Juli

Erfolg für die Stadt Wien: Das Verwaltungsgericht hat das Nachprüfungsverfahren zur Neuvergabe der Scooter-Konzessionen in Wien abgeschlossen und die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Stadt Wien bestätigt!

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Die neuen Regeln im Überblick

  • Scooter-Höchstzahlen: Wo derzeit ein Überangebot besteht und sich die Beschwerden häufen, wird die Scooter-Anzahl durch Vergabe fixer Höchstzahlen reduziert (innere Bezirke + 20. Bezirk)
  • Kein Parken am Gehsteig! Es müssen die fixen Scooter-Abstellflächen genutzt oder die Roller platzsparend in der Parkspur abgestellt werden.
  • Digitale 24-h-Kontrolle: Ein Digitales Dashboard ermöglicht die Kontrolle jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit per GPS – auch rückwirkend! – und macht damit ein konsequentes Strafen für illegal abgestellte Roller möglich.
  • Verstärkte Vor-Ort-Kontrollen: Betreiber müssen mit eigenen „Ordnerdiensten“ für sachgemäß abgestellte Roller sorgen. Auch die sogenannten „Park-Sheriffs“ kontrollieren die Einhaltung der Regeln vor Ort.
  • Mehr fixe Abstellflächen: Scooter-Stationen werden im ganzen Stadtgebiet ausgebaut – besonders an problematischen „Hotspots“. Ein Abstellen innerhalb von 100 Metern um die Stationen ist nicht erlaubt!
  • Sperrzonen: Bestimmte sensible Bereiche wie rund um Krankenhausanstalten, Marktgebiete, Gemeindebauten sind für Scooter gesperrt – das Einfahren wird technisch verunmöglicht.
  • Langsam-Fahr-Zonen: In Fußgänger- und Begegnungszonen, in Wohnstraßen und anderen definierten Gebieten wird das Tempo automatisch gedrosselt.
  • Unverzügliche Beseitigung falsch abgestellte Roller – sonst drohen den Betreibern Strafen, die MA 48 kann Scooter außerdem auf Kosten der Betreiber abschleppen!
  • Kennzeichenpflicht: Jeder Scooter wird künftig mit einem Nummernschild ausgestattet sein.
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Durch strengere Regeln: Nur noch vier Anbieter in Wien

Die Neuvergabe der Scooter-Konzessionen an die – insgesamt nur noch vier - ausgewählten Betreiber kann damit abgeschlossen und die Verträge zwischen der Stadt Wien und den Betreibern Bird, Lime, Link und Voi unterzeichnet werden.

„Ich freue mich sehr, dass das Verwaltungsgericht unserer Entscheidung Recht gegeben hat. Nun können wir endlich das Vergabeverfahren abschließen und Teil 2 unseres umfassenden Maßnahmenpakets umsetzen! Dazu gehört, dass wir 1. die Höchstzahlen der Scooter in den inneren Bezirken deutlich reduzieren. Und 2. haben wir jetzt die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Höchstzahlen genau zu kontrollieren. Mit dem digitalen Mobilitäts-Dashboard lässt sich der Standort jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit per GPS – auch rückwirkend! – bestimmen. Das ist ein echter Quantensprung, wir erhalten einen genauen Überblick darüber, wo jeder Scooter steht! Das ermöglicht auch ein konsequentes Strafen bei falsch abgestellten Rollern! Neu ist auch, dass jeder Scooter künftig mit einem Nummernschild ausgestattet ist!“

betont Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.

Der 1. Teil des Maßnahmenpakets mit strengeren Abstellregeln für Leih-E-Scooter gilt bereits seit 19. Mai. So ist ein Parken am Gehsteig nicht mehr gestattet, es müssen die dafür vorgesehenen Abstellflächen oder – wo keine solche vorhanden - die Parkspur genutzt werden. Teil 2 des Maßnahmenpakets tritt mit 1. Juli in Kraft, wobei es für technische Umrüstungen eine Frist bis 31. August gibt.

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Reduktion der Scooter-Höchstzahlen ab 1. Juli

Eine zentrale Neuerung, um Missstände durch falsch abgestellte Roller zu beheben, ist die Reduktion der Scooter-Höchstzahlen in den inneren Bezirken und im 20. Bezirk. Die Analyse zeigt: In den inneren Bezirken gibt es ein überbordendes Angebot an Leih-E-Scootern und eine hohe Anzahl an Beschwerden über herumstehende Roller - hier wird das Angebot daher reduziert!

Ab 1. Juli gilt:

  • Innere Stadt: Hier dürfen maximal 500 Scooter insgesamt stehen (vorher: max. 5 x 500 Scooter = 2.500 Scooter)
  • Bezirke 2 bis 9 & 20. Bezirk: Hier gibt es eine Beschränkung auf insgesamt 1.500 Scooter (vorher: max. 5 x 500 Scooter = 2.500 Scooter)

In den Gebieten stadtauswärts, an den äußeren Rändern der Stadt, ist das Angebot dagegen oft nicht ausreichend und wird verbessert - etwa an den Endhaltestellen von U-Bahnen, S-Bahnen und Straßenbahnen.

"Leih-E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit und sind eine wertvolle Ergänzung zu einem klimafreundlichen Mobilitätsmix in der Stadt. Insbesondere in den Außenbezirken haben sie das Potenzial, für die 'Last Mile' Autofahrten zu ersetzen. Um die Potenziale gut zu nutzen, haben die Scooter-Anbieter im Rahmen der Ausschreibung innovative Betriebskonzepte ausgearbeitet, und wir ergreifen als Stadtregierung angemessene Maßnahmen, um ein harmonisches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen sicherzustellen. Insbesondere die Bereitstellung von markierten E-Scooter-Parkplätzen bzw. das Abstellen in der Parkspur gewährleisten Sicherheit und Komfort für Fußgänger*innen, insbesondere für sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Personen"

so NEOS Wien Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner.

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Genaue Standortkontrolle durch Digitales Dashboard

Ab 1. Juli kommt zur besseren Kontrolle außerdem ein digitales Dashboard zum Einsatz: Dieses zeigt die genauen Standorte jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit per GPS an – das eröffnet ganz neue Möglichkeiten der digitalen Kontrolle, quasi „vom Schreibtisch aus“. Bisher mussten die Betreiber täglich eine Liste übermitteln, wo wie viele Scooter aufgestellt sind – ohne, dass dies seitens der Stadt effektiv überprüft werden konnte. Das digitale Dashboard erlaubt künftig eine Kontrolle in Echtzeit und die Ermittlung von Standorten zu jeder Zeit – auch rückwirkend. Das ermöglicht auch das konsequente Strafen bei unzulässigem Abstellen. In solchen Fällen werden die Strafen an die Betreiber ausgestellt, die dann Konsequenzen bei ihren Nutzern setzen können.

Bei mehrmaligen Vergehen verlieren die Betreiber ihre erforderliche „Verlässlichkeit“ und müssen in letzter Konsequenz mit einer Vertragsauflösung rechnen. Es liegt also in der Verantwortung der Betreiber, dafür zu sorgen, dass keine Roller mehr herumliegen. Kontrolliert werden die neuen Regelungen für das Abstellen neben den Ordnerdiensten der Betreiber vor Ort auch von den Parkraumüberwachungsorganen.

Das digitale Dashboard ermöglicht es auch, gezielt Sperrzonen zu definieren und kontrollieren, in denen Scooter nicht gefahren oder abgestellt werden dürfen, etwa rund um Krankenhausanstalten, in Marktgebieten, innerhalb der Anlagen von Gemeindebauten oder anderen Hotspots, bei denen es verstärkt zu Beschwerden kommt. Mit dem Dashboard kann schnell und flexibel auf Missstände reagiert und eine mögliche neue Sperrzone erkannt und neu definiert werden. Auch anlassbezogene, temporär begrenzte Sperrzonen sind möglich, etwa in der Adventszeit oder bei Großveranstaltungen. Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen sind ebenfalls als Beschränkungszonen im Dashboard mit Durchfahrtssperre oder Temporeduktion festgelegt.

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Jeder Scooter erhält ein Nummernschild!

Jeder Scooter ist in Zukunft mit einem Nummernschild ausgestattet. Das vereinfacht eine genaue Zuordenbarkeit bei Beschwerden deutlich. Wenn jemand etwa einen falsch abgestellten Scooter per „Sag’s Wien“ App mit einem Foto des Nummernschildes meldet, kann der Standort genau dieses Scooters sofort überprüft werden. Beschwerden können so ggf. rascher geahndet werden.

Klare Vorgaben der Stadt für Konzessionsvergabe

Für die Vergabe der Dienstleistungskonzessionsverträge waren klare Kriterien vorgegeben, die über die Auswahl der besten Anbieter entscheiden, u.a.:

  • Wie stellt der Betreiber sicher, dass Scooter nicht mehr unsachgemäß, etwa am Gehsteig, abgestellt werden?
  • Wer hat das beste Angebot für die „letzte Meile“ von und zu den Öffis?
  • Erhöhte technische Anforderungen müssen erfüllt sein (u.a. Blinker, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, akustische Warnzeichen, passende Ständer).
  • Kennzeichenpflicht: Jeder Roller muss klar gekennzeichnet und - besonders für die Kontrollorgane - zuordenbar sein.
  • Die Scooter müssen die technische Möglichkeit zur automatischen Temporeduktion bis hin zur Fahrsperre aufweisen.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen sein.
  • Die Betreiber müssen ihre Daten in das Mobilitäts-Dashboard der Stadt einpflegen (und die entsprechenden Daten und Schnittstellen bereitstellen)
  • Die Betreiber müssen bei der Stadt pro Scooter eine Kaution hinterlegen und für den Roller-Verleih jährliche Gebühren entrichten.

Mit den neuen Konzessionsverträgen hat die Stadt Wien die Möglichkeit, Betreibern zusätzlich durch Vertragsstrafen Konsequenzen zu setzen, wenn die vereinbarten Vorgaben nicht erfüllt werden - bis hin zur Vertragsauflösung!

Betreiber überzeugten mit umfassenden Konzepten

Die vier ausgewählten Betreiber haben die Fach-Jury beim Vergabeverfahren mit ihren umfassenden Konzepten überzeugt. Diese beinhalten u.a.:

  • Nutzer*innen müssen nach dem Abstellen der E-Scooter verpflichtend ein Foto machen, um beweisen zu können, dass der Scooter korrekt geparkt wurde. Neben der GPS-Ortung ergänzen weitere technische Systeme das richtige Abstellen in den Abstellflächen und in der Parkspur.
  • Alle Betreiber weiten ihre Ordnerdienste aus: Es werden von allen Betreibern mehr Ordner zur Kontrolle und zum Umparken der E-Scooter, aber auch zur Aufklärung der Nutzer*innen, in der Stadt unterwegs sein - auch in den Abend- und Nachtstunden.
  • Alle Scooter werden mit Nummerntafeln - analog zu Kfz-Kennzeichen - ausgestattet und sind über diese Kennzeichen klar zuordenbar!
  • Verkehrssicherheit wird groß geschrieben und zwar über die vorgeschriebene technische Ausstattung hinaus, etwa durch das Anbieten von Gratishelmen und Incentives für das Tragen von Helmen oder durch verpflichtende „Alkotest“ (Reaktionstest) in den späten Abendstunden.
  • Die Betreiber stellen sicher, dass künftig das gesamte Wiener Wohngebiet abgedeckt und damit das Last Mile-Angebot, besonders für die Bewohner*innen der Außen- und Flächenbezirke, verbessert wird. Ein „Cherry-Picking“, dass Betreiber vorwiegend nur in den inneren Bezirken Scooter anbieten, wo mehr Umsatz lockt, ist nicht mehr möglich.
  • Nutzer*innen werden verschiedene Anreizsysteme (Incentives) angeboten: etwa günstigere Tarife für Bewohner*innen der Außenbezirke oder Gratis-Kilometer für langsameres Fahren. Für verschiedene Zielgruppen wird es unterschiedliche Tarifsysteme geben, u.a. auch für Besitzer*innen einer Wiener Linien Jahreskarte.
  • Alle Betreiber werden außerdem als Partner von WienMobil, der Dachmarke für Sharing Mobilität in Wien, in die WienMobil App integriert.

Für die Umsetzung dieser in den Betriebskonzepten definierten Maßnahmen gibt es eine vertragliche Übergangsfrist bis zum 31. August 2023.

Kontrollen bereits intensiviert – über 1.600 Anzeigen

In den letzten Wochen gab es einen intensiven Austausch mit den Betreibern. Alle sind auf den Neustart des Systems gut vorbereitet. Klar ist: Die Einhaltung der Abstellregeln – also kein Parken am Gehsteig oder in einem 100 Meter Radius um Abstellflächen sowie in definierten Sperrzonen - wird streng kontrolliert und bei Verstößen geahndet. Die Kontrollen durch Parkraumüberwachung und Stadtservice wurden bereits auf die Einhaltung der seit 19. Mai geltenden Regeln intensiviert, dabei wurden falsch abgestellte Scooter durch die MA 48 abgeschleppt, wenn sie nicht unverzüglich durch die Betreiber entfernt wurden. Die Bilanz der Kontrollen: Seit 1 Juni gab es 1.669 Anzeigen.

Weitere Sharing-Modelle in Wien:

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Charlotte Benda

11. September 2023 - 00:21 Uhr

1230 WienRudolf -Zeller-Gasse 1110.09.23/23.453 (!!) Einfach in der Wiese und direkt vorm Haus abgestellte E-SCOOTER!!Und dies geht seit inzwischen seit 2 Wochen so! ????Sowohl Fotos als auch ein Video können vorgelegt werden!!

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