Geld-zurück-Paket: Kalte Progression wird abgeschafft

Inflation auf Bild dargestellt
© pixabay | Die kalte Progression wird abgeschafft

Die Bundesregierung hat ihre Verhandlungen über das Teuerungspaket abgeschlossen. Auch der kalten Progression soll es damit an den Kragen gehen. Das Paket sieht Entlastungen in vielen Teilbereichen vor, in den nächsten Jahren soll ziemlich viel Geld in die Hand genommen werden, um die Bürger zu entlasten.

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Das Teuerungspaket oder „Geld-zurück-Paket“, wie es von der Regierung genannt wird, soll breite Teile der Bevölkerung entlasten und die Teuerung besonders für sozial schwache Menschen abfedern. Bereits fixiert sind dahingehend der Klimabonus in Höhe von 250 Euro (gepaart mit der Verschiebung der CO2-Steuer auf Oktober), die Abschaffung der kalten Progression, die Indexierung von Sozialleistungen und weitere Punkte.

Was ist die kalte Progression?

Regelfall in Österreich ist: Lediglich ein Brutto-Jahreseinkommen bis zu 11.000 € ist steuerfrei. Bei einem Gehalt zwischen 11.000 und 18.000 € sind zwar die ersten 11.000 € steuerfrei, darüber hinaus fällt 20 Prozent Steuer an. Wer ein Gehalt zwischen 18.000 € bis 31.000 € hat, zahlt ebenfalls für die ersten 11.000 € keine Steuer, 20 Prozent für den Betrag zwischen 11.000 und 18.000 € und für das Gehalt ab 18.000 € 32 Prozent.

Einfach erklärt, hat die kalte Progression den Effekt, dass von einer Gehaltserhöhung netto weniger übrig bleibt, weil das höhere Gehalt in eine höhere Steuerstufe fällt. Bedeutet: Die kalte Progression betrifft also vor allem jene, die an der Schwelle zu einer höheren Steuerklasse liegen. Wenn sie aufgrund der jährlichen Lohnrunde in die höhere Tarifstufe fallen, bezahlen sie zumindest für einen Teil ihres Zusatzgehaltes einen höheren Steuersatz. Von der Bruttoerhöhung bleibt also netto weniger über.

» Zum Brutto-Netto-Rechner

Die Bundesregierung hat sich dahingehend zum Ziel gesetzt diese „heimliche Steuererhöhung“ nun für fast alle Steuerstufen abzuschaffen.

Abschaffung der kalten Progression: Aber wie?

Die kalte Progression soll abgeschafft werden, konkret sollen dahingehend die Stufen, ab denen jeweils ein höherer Steuersatz zu bezahlen ist (11.000 € brutto im Jahr, dann 18.000, 31.000, 60.000 und 90.000 €) jährlich angepasst werden. Ausgenommen wird hier nur die höchste Steuerstufe, diese liegt bei einem Spitzensteuersatz von 55 Prozent.

Die voranschreitende Inflation wird durch einen sogenannten Teuerungsbericht, den die Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS auf Grundlage der Inflationsraten von Juli bis Juni des vorherigen Jahres erstellen, berechnet. Beispielsweise würde diese von Juli 2021 bis Juni 2022 bei rund 5,3 Prozent liegen. Dieser Prozentsatzdürfte die Grundlage für die Entlastung der kalten Progression im ersten Jahr 2023 werden. Aufgrund der hohen Inflationsrate im Jahr 2022 geht das Finanzministerium auf Grundlage der vom Wifo erstellten Prognose von einem Prozentsatz von etwa 7,6 % aus.

Etwa zwei Drittel des so errechneten Volumen der kalten Progression sollen über eine Erhöhung der Tarifstufen und Absätzbeträgen automatisch zurückgegeben werden, allerdings nur Personen die auch lohn- und einkommenssteuerpflichtig sind, heißt Menschen die Arbeiten.

Über das restliche Drittel wird noch entschieden. Ob dieses dann via höhere Freibeträge, einen niedrigeren Tarif oder eine zusätzliche Erhöhung einer Tarifstufe fließt, entscheidet der Nationalrat.

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Wertsicherung ausgewählter Sozialleistungen

Absatzbeträge für kleine Einkommen und ausgewählte Familien- und Sozialleistungen sollen im Zuge dessen valorisiert, also an die Inflation angepasst werden. Mit dien Maßnahmen wird eine strukturelle Entlastung angestrebt, die dauerhaft sein soll - im Gegensatz zu den beschlossenen Einmalzahlungen des Teuerungspakets.

Ebenfalls fixiert wurde die Verschiebung der der CO2-Bepreisung auf Oktober (statt Juli). Dafür fällt die Kompensation durch den Klimabonus heuer höher aus als bisher geplant.

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