Grüner Pass: Zutrittskarte für Gastro und Co

Frau hält Handy über QR Code
© pixabay | Der grüne Pass: Zutrittskarte für das soziale Leben

Seit dem Frühsommer 2021 wird in Österreich mittels Grünen Passes eine Impfung, Testung oder Genesung nachgewiesen. Je nach Maßnahmenregelung wird der Grüne Pass die Türen für Gastro, Kultur, Sport und Co. öffnen.

Erstellt von: | Aktualisiert: 31.05.2022
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Artikel zuletzt aktualisiert am: 17.06.2022
Alle Angaben ohne Gewähr, die offizielle Anlaufstelle für Planung und Fragen zu der Corona-Strategie in Wien: wien.gv.at bzw. coronavirus.wien.gv.at

Der sogenannte "Grüne Pass" ist für alle online abrufbar.

Mit der Verordnung vom 1. Juni gelten für den Grünen Pass die folgenden Änderungen:

  • Für eine Grundimmunisierung sind – für alle einheitlich – drei Impfungen nötig. Ein Genesungszertifikat ersetzt nicht mehr eine der Teilimpfungen.
  • Zusätzlich ausgenommen von einer Nachweispflicht bei 3G neben Schwangeren und gesundheitlich Gefährdeten sind Menschen mit ausbleibender Immunantwort.

Mit 1. Februar 2022 änderte sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass): 

  • Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. (Mit 1. Juni gilt eine Genesung nicht länger als Ersatz für eine der Teilimpfungen.)
  • Das Impfzertifikat der Booster-Impfung ist 365 Tage gültig.
  • Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig. 

Was ist der Grüne Pass?

Der Grüne Pass ist ein Ausweis für die Corona-Zeit. Er gibt den aktuellen Impf-, Antikörper-, und Teststatus einer Person wieder. Wer geimpft ist, einen aktuellen, negativen Test oder genug Antikörper von einer überstandenen Corona-Infektion hat, kann einigen Pandemie-bedingte Einschränkungen entgehen.

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Wer bekommt den "Grünen Pass"?

In Österreich ist der EU-konforme Grüne Pass seit Juni 2021 im Einsatz. Bis dahin gab es zunächst eine Übergangsphase, in der die technischen Voraussetzungen getestet wurden. Die in der Zwischenzeit bestehenden Nachweise, etwa der gelbe Papier-Impfpass, Absonderungsbescheide (nicht älter als sechs Monate oder ein Testnachweis nach dem bestehenden System, gelten auch weiterhin als 3G-Nachweis. Auf Europäischer Ebene wurde der Grüne Pass ebenfalls Ende Juni umgesetzt.

Für Geimpfte:
Geimpfte Personen bekommen den "Grünen Pass" auf Dauer. Ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich erhält man ihn für maximal drei Monate. Mit der zweiten Dosis wird der Pass auf insgesamt sechs Monate verlängert.

In Österreich ist bei einer Impfung mit Johnson&Johnson eine zweite Dosis für den Nachweis nötig. 

Für Getestete:
Wer einen negativen Corona-Test nachweisen kann, erhält den "Grünen Pass". PCR-Tests gelten 72 Stunden lang, Antigen-Tests sind 48 Stunden gültig. Wohnzimmertests (mit Video und QR-Code erfasst) gelten 24 Stunden. Punktuell gibt es auch Tests vor Ort, etwa bei Lokalen oder Events.

Für Genesene:
Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, ist für sechs Monate (180 Tage) von der Testpflicht befreit. Als Nachweis gilt ein amtlicher Absonderungsbescheid, eine ärztliche Bestätigung über eine Infektion oder ein positiver Antikörper-Test (dieser ist für drei Monate gültig.)

» Weitere Informationen

Während mit November 2021 die 3G-Regel auch für den Arbeitsplatz eingeführt wurde, ist diese seit Anfang März 2022 vorerst wieder Geschichte. 

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Diese Regelungen gelten seit 16. April 2022

Bis auf Widerruf ist seit April in Österreich die 3-G-Regel außer Kraft. Nachweise müssen seither nur noch von Besucherinnen, Mitarbeitern und Dienstleistern in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen sowie vergleichbaren Einrichtungen erbracht werden. In Wien läuft für den Erhalt eines Testnachweises weiterhin die Aktion Alles gurgelt.

Wo gilt der Grüne Impf-Pass?

  • In allen EWR-Staaten.
    Das sind die 27 EU-Länder
    und Island, Norwegen und Liechtenstein. Und in der Schweiz.
  • Die Zertifikate gibt es in der Landessprache
    und auf Englisch.

Grüner Impfpass: Nachweise in QR-Code gebündelt

Der "Grüne Pass" ist seit Juni 2021 komplett freigeschaltet, alle genesenen, geimpften oder getesteten Personen haben Zugriff auf ihren Grünen Pass. Wie Sie diesen abrufen oder beantragen können, lesen Sie weiter unten.

Auf den österreichischen "Grünen Pass" folgte im Juli die oben erwähnte europäische Variante, diese regelte den Sommer-Tourismus. Zu klären waren hier noch etliche Details, etwa, ab welchem Tag nach der Impfung man zusätzliche Freiheiten erhält. In Österreich sind es grundsätzlich drei Wochen nach dem ersten Stich, in anderen Ländern waren auch deutlich kürzere Fristen in Überlegung. Zudem galt es etwa zu klären, welche Impfstoffe als verlässlich bewertet werden, ob also auch eine Impfung mit einem Vakzin gilt, das noch nicht von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zugelassen wurde.

Wie bekomme ich den Grünen Pass?

Bei Fragen oder im Falle eines falsch ausgestellten Zertifikates wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialministerium oder die AGES-Hotline der Stadt Wien: 0800 555 621.

Der Grüne Pass ist ganz einfach mit Handysignatur oder Bürgerkarte unter gesundheit.gv.at abrufbar. Alle Zertifikate mit EU-konformem QR-Code können entweder digital oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Bereits bestehende Nachweise sind in Österreich weiterhin verwendbar.

Grüner Pass mittels Handysignatur

Genesene und Geimpfte können den Grünen Pass mittels Handysignatur über gesundheit.gv.at herunterladen.

Grüner Pass ohne Handysignatur

Die Stadt Wien bietet mit Homecare ein zentrales Service für 3-G-Nachweise (getestet, genesen, geimpft). Homecare nutzen alle, die sich bereits einmal in einer der Wiener Teststraßen registriert haben und testen liesen. Genesene und Geimpfte werden zudem automatisch benachrichtigt, sobald der grüne Pass für diese abrufbereit ist.

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Testnachweise über Teststraße, Alles Gurgelt und Boxen

Testergebnisse werden automatisch auf Grüner Pass-Zertifikate umgestellt oder erweitert. Ausgenommen sind Selbsttests (Wohnzimmertests), diese bekommen kein Grüner Pass-Zertifikat, gelten aber weiterhin als Eintrittstest.

Genesungsnachweis

Einen Genesungsnachweis erhalten Sie bis zu sechs Monate nach Ihrer Erkrankung. Liegt Ihre Erkrankung länger zurück, dann bekommen Sie diesen Nachweis nicht mehr und es ist zu empfehlen, sich impfen zu lassen. Auch Genesene, die sich einmal in einer Wiener Teststraße testen ließen, erhalten Sie automatisch eine SMS mit einem Link (wenn der positive Corona-Bescheid nicht länger als 6 Monate zurückliegt). » Mehr dazu

Abholung vor Ort

In ausgewählten Teststraßen können Genesungsnachweise vor Ort als Ausdruck abgeholt werden. Impfnachweise stehen voraussichtlich ab 23.6.  zur Verfügung.

Sofern Sie noch nicht registriert sind – eine vorhergehende Registrierung bei einer der Teststraßen verkürzt Ihre Wartezeit. Sie können die Registrierung aber auch vor Ort vornehmen. Eine Terminreservierung ist nicht notwendig.

Standorte:

  • Aula der Wissenschaften (1., Wollzeile 27A)
  • Ferry Dusika-Stadion (2., Engerthstraße 267-269)
  • Therme Wien (10., Kurbadstraße 14)
  • Schloss Neugebäude (11., Otmar-Brix-Gasse 1)
  • Stadthalle (15., Roland-Rainer-Platz 1)
  • Austria Center Vienna (22., Bruno-Kreisky-Platz)
  • Schule Erlaaer Schleife (23., Anton-Baumgartner-Straße 119)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialministerium oder die AGES-Hotline der Stadt Wien: 0800 555 621.

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