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Coronavirus: Aktuelle Informationen

Covid19 Virus Bazille
© pixabay.com | Veranstaltungen aufgrund Covid19 abgesagt

Das Coronavirus sorgt erstmals für deutliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Österreich. Dazu finden Sie die aktuellen News der einzelnen Bundesministerien nachstehen zusammengefasst.

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Corona-Maßnahmen bis Ende April stehen

Nach der wachsenden Verwirrung über die „Stopp Corona“-App und einen „Oster-Erlass“ ist die Bundesregierung am Montag, den 06. April, zur Klarstellung ausgerückt. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte, dass in Österreich erste Geschäfte schrittweise Mitte April öffnen können. Auch die Bundesgärten sollen nach Ostern wieder öffnen. Die Maskenpflicht wird auf den öffentlichen Verkehr ausgedehnt, die bisherigen Bewegungsbeschränkungen bleiben vorerst weiter aufrecht.

Der weitere Verlauf in Österreich auf einen Blick:

  • Am 14. April öffnen Geschäfte bis zu 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte
  • Ab 1. Mai öffnen alle Geschäfte, Einkaufszentren und Friseure
  • Schulen bleiben bis Mitte Mai geschlossen
  • Keine Veranstaltungen bis mindestens Ende Juni
  • Bundesgärten öffnen nach Ostern
  • Maskenpflicht auch in „Öffis“ ab kommender Woche (13. April)

Schutzmasken-Pflicht in Supermärkten ab 01. April

Die Bundesregierung hat am Montag, den 30. März weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus präsentiert, folgenden Neuerrungen im Bezug auf die Eingrenzung des Viruses wurden bekannt gegeben:

  • Gefährdete Personen werden zusätzlich beruflich freigestellt oder müssen verpflichtend ins Home Office
  • Einkaufen wird in Zukunft nur noch mit Schutzmasken möglich sein
  • Die touristische Nutzung von Hotels wird untersagt

Von den Supermärkten werden zukünftig Schutzmasken kostenlos an Kunden verteilt. Ohne Maske ist ab Mittwoch, den 1. April kein Zutritt in Geschäfte mehr möglich.

Wiener Bäder geschlossen

Alle städtischen Hallen-, Kombi- und Saunabäder sind bis auf Weiteres geschlossen. Gültige Monats- und All-Inclusive-Cards werden nach Wiederinbetriebnahme der Bäder an den Kassen um die Tage der Sperre verlängert.

Brausebadabteilungen sind in diesen Bädern weiterhin geöffnet:

  • Amalienbad (10., Reumannplatz 23)
  • Brigittenauer Bad (20., Klosterneuburger Straße 93-97)
  • Brausebad 16 (16., Friedrich-Kaiser-Gasse 11)

Öffnungszeiten: Donnerstag von 13 bis 18 Uhr, Freitag von 10 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr

Ausgangsbeschränkungen bis 13. April in Kraft

» Hier sehen Sie die einzelnen Corona-Fälle in Österreich

20. März: Die Ausgangsbeschränkungen in Österreich werden um drei Wochen verlängert. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) appelliert an alle Menschen in Österreich, im Kampf gegen das Coronavirus konsequent zu sein und durchzuhalten:

Das Wichtigste in Kürze: Bitte bleibt zu Hause!

  • Seit Montag, 16. März 2020 gilt österreichweit das „Corona-Gesetz“. Geregelt ist etwa die Schließung aller Lokale, öffentlichen Orte wie Spielplätze sowie Einschränkungen im Handel.
  • Auch eine landesweite Ausgangsbeschränkung ist in Kraft getreten. Nur in Ausnahmefällen soll das Haus verlassen werden: Für den Weg in und von der Arbeit, das Besorgen von Lebensmitteln und anderen notwendigen Produkten und um anderen Menschen zu helfen.
  • Einkaufszeiten für Risikogruppen: Die heimischen Supermärkte rufen dazu auf, die Einkaufszeit zwischen 8.00 und 9.00 Uhr den Risikogruppen zu überlassen. Dadurch sollen jene Menschen, die gefährdeter sind, besser geschützt werden. An der Initiative beteiligen sich Billa, Hofer, Lidl, Merkur, Penny und denn’s Biomarkt.
  • Wer ein Rezept für Medikamente benötigt, kann sich diese ab sofort auch telefonisch beim Arzt bestellen. Die Rezepte werden dann an die gewünschte Apotheke weitergeleitet.
  • Auch die öffentlichen Verkehrsmittel haben ihre Fahrpläne geändert.
  • Der Flugverkehr wird ebenfalls weitgehend eingestellt. Die Austrian Airlines stellt ihren regulären Flugbetrieb etwa mit Donnerstag, 19. März ein. Nur Rückholflüge für Österreicher im Ausland sollen weiterhin durchgeführt werden.
  • Katholische Messe im Livestream: Ab 18. März 2020 bietet die Erzdiözese Wien eine tägliche Frühmesse von Kardinal Schönborn im Livestream an. Die Messe startet um 8:00 Uhr und kann über die Webseite der Erzdiözese und den Youtube-Kanal der Erzdiözese Wien mitverfolgt werden.
  • Aktuelle Zivildiener werden zur Unterstützung in der derzeitigen Krisensituation verlängert. Ehemalige Zivildiener werden ersucht, sich freiwillig für Hilfsdienste zu melden.
  • Die EU schließt ihre Außengrenzen. Ab Dienstag, 17. März werden die Grenzen für 30 Tage lang geschlossen. Die Regelung betrifft alle nicht notwendigen Reisen, heißt es von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Sollten bei Ihnen Symptome wie Fieber, Husten oder Kurzatmigkeit auftreten: Bleiben Sie bitte zuhause und melden sich unter der Nummer 1450. Die telefonische Gesundheitsberatung ist rund um die Uhr erreichbar.

Kurzparkzone ab 17. März aufgehoben

Während der Ausnahmesituation rund um die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, hebt Wien die Kurzparkzonen Regelung ab Dienstag, 17. März 2020, auf.

Die Aufhebung der Kurzparkzonen-Regelung in Wien werde "für die Dauer der Coronavirus-Ausnahmesituation" gelten, kündigte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) per Aussendung an. Mit der Maßnahme wolle die Stadt große Menschenansammlungen in den Öffis und damit die Ansteckungsgefahr weiter reduzieren, hieß es.

Als Begleitmaßnahme werden ab Mittwoch in Wiener Garagen Tagesstellplätze zu je fünf Euro angeboten. "Bis zum Ende der Woche rechne ich damit, dass insgesamt rund 30.000 vergünstigte Stellplätze in Garagen zur Verfügung stehen werden", so Ludwig.elung ab Dienstag, 17. März 2020, auf.

Ausgangsbeschränkungen ab 16. März

Regierung ruft Ausgangsbeschränkungen für das ganze Land aus.
Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, darf das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er gemeinsam in einer Wohnung lebt.

Mit 16. März wird laut Bundeskanzler Kurz die Polizei an Spielplätzen und im öffentlichen Raum unterwegs sein und wird größere Gruppen dazu auffordern, sich zu trennen.

Wiedereinberufung ehemaliger Zivildiener

Die Wiedereinberufung wird all jene betreffen, die in den letzten fünf Jahren ihren Dienst geleistet haben. Speziell all jene die im Sanitätsbereich beim Roten Kreuz und in Pflegeheimen tätig waren.

Geholfen werden soll dabei Engpässe im Pflegebereich sowie in der 24-Stunden-Betreuung zu bewältigen.

Wann darf ich die Wohnung verlassen?

Auch in Zeiten von Corona bleibt das Joggen, Spazierengehen oder ein Ausflug in den Wiener Wald erlaubt. Ebenso Besorgungen und der Arbeitsweg, insofern kein Home Office möglich sein sollte sind erlaubt.

Wichtig ist, dass darauf geachtet wird möglichst alleine, bzw. im engsten Kreis unterwegs zu sein. Ein Meter Abstand zu anderen muss gewährleistet werden.

Die Ausgangsbeschränkung gilt ab 16. März 2020, 00:00 Uhr, vorläufig bis 13. April 2020.

Aktuelle Reisewarnungen Coronavirus des BMEIA Außenministerium

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist die weltweite Situation aktuell angespannt. Aufgrund der zur Zeit zunehmenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr empfiehlt das Außenministerium von allen nicht notwendigen Reisen abzusehen.

Österreichischen Reisenden im Ausland wird dringend geraten, von den derzeit noch bestehenden Rückreisemöglichkeiten Gebrauch zu machen. In diesem Zusammenhang gelten für folgende Länder Reisewarnungen: Frankreich, Iran, Italien , Schweiz, Spanien und Südkorea.

Eine partielle Reisewarnung wurde für China ausgesprochen.

Das Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht auf der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen. Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie ein Staat mit der Terrorgefahr umgeht. Wesentlich dabei ist, ob Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Anschläge, eine internationale Zusammenarbeit und eine grundsätzliche Betreuung Betroffener vorgesehen sind. Eine partielle Reisewarnung wird nur für eine bestimmte Region ausgesprochen und gilt nicht für das ganze Land.

Coronavirus Hotline des Sozial- und Gesundheitsministerium mit aktuellen Informationen

Stand, 16.03.2020, 12:00 Uhr
Bisher durchgeführte Testungen: 8.490

Bestätigte Fälle: 959
Genesene Personen: 6
Todesfälle: 2

Coronavirus Hotline: 0800 555 621

Das BMSGPK gibt in Zukunft jeweils die Zahl der bisher durchgeführten Untersuchungen bekannt:

Wird von einer Gesundheitsbehörde ein Verdachtsfall gemeldet, so wird dieser umgehend auf das Vorliegen einer Coronavirus-Infektion getestet. Im Laufe des Tages kann es durch neue Verdachtsfälle sowie durch Testergebnisse mehrmals zu Schwankungen der Anzahl an Verdachtsfällen kommen. Aus diesem Grund und um Missverständnissen vorzubeugen, werden ab sofort die Anzahl der bisher durchgeführten Tests sowie die Anzahl an bisher laborbestätigten Infektionen durch SARS-CoV-2 auf der Webseite kommuniziert, sobald dem BMSGPK gesicherte Ergebnisse vorliegen. Hier sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Gesundheitsministerium über den Meldeweg mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen der Website des BMSGPK und den Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Bundesländer, kommen.

Bestätigte Fälle, Stand 13.03.2020, 15:00 Uhr: 504 Fälle, nach Bundesländern: Niederösterreich (63), Wien (82), Steiermark (52), Tirol (167), Oberösterreich (84), Salzburg (23 - davon 3 Personen nicht in Salzburg aufhältig), Burgenland (7), Vorarlberg (22) und Kärnten (4).

Genesene Personen, Stand 13.03.2020, 08:00 Uhr: 6, nach Bundesländern: Tirol (2), Wien (3), Niederösterreich (1)

International, Stand 13.03.2020, 08:00 Uhr: Weltweit wurden bisher insgesamt 128.343 bestätigte Fälle bekannt gegeben, 80.932 davon meldete China.

Weltweit haben sich bereits 68.324 Menschen von COVID-19 wieder erholt. (Diese Zahl stützt sich auf öffentlich verfügbare daten aus mehreren Quellen)

Coronavirus Hotline

Die AGES beantwortet Fragen rund um das Coronavirus.

Telefon: 0800 555 621 – 24 Stunden täglich erreichbar

Coronavirus: Was tun, wenn ich krank bin?

Rufen Sie die telefonische Gesundheitsberatung unter der Nummer 1450 an!

Meine Wiener Gesundheitsberatung Notruf 1450

Achten Sie darauf, einfache Hygienemaßnahmen einzuhalten, damit Sie sich und Ihre Mitmenschen bestmöglich vor einer Ansteckung schützen: Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig, bedecken Sie Mund und Nase beim Husten oder Niesen, am besten mit dem Ellenbogen oder verwenden Sie ein Taschentuch, das Sie anschließend gleich entsorgen.

Hygienetipps zum Ausdrucken und Aufhängen finden Sie hier.

Außerdem gibt es davon eine Version in einfacher Sprache.

Allgemeine Fragen zum Coronavirus beantworten Ihnen ebenfalls rund um die Uhr ExpertInnen der AGES unter 0800/555 621.

Coronavirus - Schütz dich vor Ansteckung, Video in Gebärdensprache

Coronavirus Arbeitsrecht und Job, Infos der Arbeiterkammer

Wie melde ich mich krank, wenn ich nicht in die Arztpraxis kommen darf? Wie hole ich Rezepte ein?

Nach einer Vereinbarung zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium soll für die Dauer der Corona-Krise auch eine telefonische Krankmeldung möglich sein. Die entsprechenden Rahmenbedingungen werden gerade vom Gesundheitsministerium ausgearbeitet. Angedacht ist etwa eine digitale Übermittlung von Rezepten via E-Mail oder Direktnachricht. Über den aktuellen Stand dieser Maßnahme werden wir Sie selbstverständlich laufend informieren.

Darf ich aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig zu Hause bleiben?

Grundsätzlich nein, es sei denn, dass tatsächlich eine konkrete Ansteckungsgefahr besteht. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn es im unmittelbaren Arbeitsumfeld bereits zu Ansteckungen gekommen ist. 

Darf mich mein Arbeitgeber nach Hause schicken?

Grundsätzlich steht es Ihrem Chef oder Ihrer Chefin frei, Sie nach Hause zu schicken, auch wenn Sie nicht krank sind. Dann handelt es sich hierbei üblicherweise um eine „Dienstfreistellung“, nicht um einen Krankenstand. Gesunde ArbeitnehmerInnen müssen deshalb nicht für die Dauer der Freistellung eine Krankenstandsbestätigung einzuholen. Wenn Sie der Chef oder die Chefin – trotz Ihrer Bereitschaft zu arbeiten – nach Hause schickt, ohne dass eine Quarantäne verhängt wurde, muss die Firma Ihr Entgelt weiterzahlen. 

Mein Chef oder meine Chefin schlägt mir vor, einvernehmlich zu kündigen und verspricht auch mich wiedereinzustellen. Soll ich darauf eingehen? 

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich zwar jederzeit möglich, sofern die entsprechenden Fristen und Formvorschriften erfüllt werden. Die Arbeiterkammer empfiehlt jedoch nachdrücklich, zu gelinderen Maßnahmen zu greifen, um die aktuelle Krisensituation unter Wahrung des Beschäftigungsstandes zu überbrücken (etwa Kurzarbeit oder Homeoffice). Genau diese Alternativen trugen nicht unwesentlich dazu bei, während der Finanzkrise 2008 Kündigungen bestmöglich zu vermeiden.

Alle weiteren Informationen zum Thema Coronavirus und Arbeitsrecht finden Sie hier

Mögliche Ausgangssperre in Wien dementiert

13. März 2020: Diese schwerwiegende Maßnahme, welche sich auch in den vergangenen Stunden in den sozialen Netzwerken vermehrt verbreitete hat, wurde indes für Wien von Seiten Gesundheitsstadtrat Peter Hacker klar dementiert. "Undenkbar" nennt er Ausgangssperren als keine sinnvolle Maßnahme zur Eindämmung der Infizierungen. 

INFO

24h-Betreuungsservice für Risikogruppen

Die Stadt hat eine 24-Stunden-Betreuungs-Hotline für Risikogruppen unter Tel 01 4000 4001 eingerichtet. Die Service-Nummer bietet älteren Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen Unterstützung bei der Erledigung von Einkäufen oder Besorgen von Medikamenten.

Besuchsverbot in den Wiener Krankenhäusern

12. März 2020: In den wiener Gemeindespitälern sind bis auf weiteres alle Krankenbesuche verboten. In allen Häusern werden Eingangskontrollen durchgeführt.

Seit 11. März sind auch in Lokalen nur mehr 100 Personen pro Raum erlaubt.

Mit spätestens 16. März werden alle Großveranstaltungen bis 1. April abgesagt! Dies betrifft alle Indoor-Veranstaltungen über 100 und alle Outdoor-Veranstaltungen über 500 Besucher.

  • Dies betrifft auch alle Bundestheater-, sowie Staats- und Volksoper, Burgtheater und geplanten Festivals. Hier ist mit großflächigsten Absagen zu rechen. Sowohl das Theater in der Josefstadt als auch das Wiener Konzerthaus sagen aufgrund der von der Regierung verkündeten Maßnahmen alle geplanten Veranstaltungen bis Ende März ab.
  • Auch die Albertina sagte die Eröffnung (geplant für 12. März) ab.
  • Ebenfalls betrifft dies jegliche Konzerte, großteils wird versucht diese zu verschieben, sollte dies nicht möglich sein, werden die Veranstaltungen abgesagt und der Karteinpreis rückerstattet.
  • Alle Vorstellungen des Volkstheaters in der Halle E sind ab sofort (10. März) und bis auf Weiteres abgesagt. Die Vorstellungen im Volx/Margareten und in den Bezirken finden statt, die Kapazität der Spielstätten wurde auf 99 Anwesende reduziert.

» Bleiben Sie auf dem Laufenden!

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