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Gastronomie Öffnung: Das müssen Sie beachten!

Frau trinkt Wein
© pexels | Auch bei den zukünftigen Restaurantbesuchen wird sich einiges ändern

Nach zwei Monaten Lockdown öffnet die Wiener Gastronomie am 15. Mai wieder ihre Türen. Aufgrund des Coronavirus gibt es aber einige neue Regelungen. Einen Überblick, was es zu beachten gibt, finden Sie hier.

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Auch die Wiener Gastronomiebetriebe litten stark unter den Corona-Einschränkungen. Neu gegründete Lieferservices konnten zwar ein wenig helfen, wirtschaftlich bedeutete die Schließung aber große Verluste. Die Wiedereröffnung am 15. Mai 2020 ersehnen deshalb viele Gastwirte aber auch jene, die wieder einen Schritt in Richtung Normalität gehen wollen. Die Restaurantbesuche werden bis auf Weiteres aber noch etwas anders ablaufen, als man es gewöhnt ist.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Die Betriebe dürfen von 6 bis 23 Uhr geöffnet werden.
  • Eine Vorab-Reservierung ist zwar nicht verpflichtend, wird aber ausdrücklich erwünscht!
  • Eine freie Sitzwahl ist nicht möglich, die Gäste werden zu einem Tisch gebracht.
  • An einem Tisch dürfen vier Personen und ihre minderjährigen Kinder sitzen. Ausnahme sind Gruppen, die in einem Haushalt leben. Hier dürfen auch mehr Personen an einem Tisch sitzen.
  • Zwischen den Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, muss mindestens ein Meter Abstand eingehalten werden.
  • Dieser Abstand muss auch beim Betreten und Verlassen des Lokals eingehalten werden. In geschlossenen Räumen muss dann auch ein Mundschutz getragen werden.
  • Schankverkäufe sind nicht erlaubt.
  • Vorbestellte Speisen zur Abholung dürfen nicht vor Ort gegessen werden.
  • Mitarbeiter, die in Kundenkontakt kommen, müssen Nase und Mund bedecken.

Sofern die Regeln einhaltbar sind, ist die Öffnung aller Restaurants, Bars, Heurigen und sonstiger Gastronomiebetrieben gestattet.

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Übrigens: Zur Förderung der Wiener Winzer wird die Saison der Wiener Buschenschanken verlängert. Normalerweise sind die Betriebe von Mitte April bis Ende Oktober geöffnet. Die heimischen Weine und lokalen Schmankerln können heuer ausnahmsweise bis 31. Dezember in den Buschenschanken genossen werden.

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