Politik beschließt Überwachungsgesetze im Blindflug

3 Männer auf Pressekonferenz
© CC-BY-SA/ Bianca Traxler | Präsentation HEAT

Nicht zufällig hat der AKVorrat seinen Beitrag zur Anti-Terror-Diskussion ausgerechnet am 11.9. veröffentlicht: Die Anschläge auf das World Trade Center in New York haben dafür gesorgt, dass sicherheitspolitisch weltweit kaum ein Stein auf dem anderen gelassen wurde. Doch mit dem Anhalten des Terrors und der Angst, die solche Akte schüren, ist das kontinuierliche Arbeiten an den Sicherheitsgesetzen auch 15 Jahre danach immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt und in der Hitze des Gefechts verlieren bürgerliche Grundrechte erstaunlich schnell an Priorität.

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„Politik beschließt Überwachungsgesetze im Blindflug“: AKVorrat will mit seinem HEAT den Kurs ändern

Das 222 Seiten starke HEAT (der Arbeitstitel ‚Handlungskatalog zur Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze’ wurde zum endgültigen ‚Handbuch zur Evaluation der Anti-Terror-Gesetze in Österreich’ abgeändert) wurde am 15. 9. von Sicherheitsforscher Richard Kreissl, AKVorrat-Obmann und wissenschaftlichem Leiter des Projektes Christof Tschohl und Alexander Czadilek (AKVorrat) vorgestellt und soll nun der Gesetzgebung dabei helfen, eine Brücke zwischen Sicherheit und Freiheit zu schlagen.

„If you can’t stand the HEAT, get out of the kitchen.“ Was der ehemalige US-amerikanische Präsident Truman damit wohl meinte: Ein Politiker soll sich den hitzigen Debatten stellen, sonst hat er in der Politik nichts verloren. Dass sich die Politiker dem HEAT und damit ihrer Verantwortung stellen, das hofft auch der AKVorrat. Es gehe laut Christof Tschohl, dem wissenschaftlichen Leiter des Projektes, nicht um einen moralischen Fingerzeig, sondern vielmehr um einen konstruktiven Beitrag zur Gesetzgebung in Österreich. Die hitzige Debatte um die immer stärker um sich greifenden Sicherheitsgesetze soll mit dem HEAT auf eine sachliche Ebene heruntergekocht werden. So freundschaftlich diese „Handreichung“ an die Politik ist, so kann nur gehofft werden, dass diese den Handshake erwidert.

Denn neu ist die Idee der Evaluierung von Gesetzen zum Glück nicht – sonst würde in Österreich politisch wohl einiges mehr im Argen liegen als die Besorgnis um widerspenstige Klebestreifen. Umso bedenklicher ist es allerdings, dass derartige Evaluierungen laut Tschohl entweder meist intern durchgeführt werden und daher nicht besonders unabhängig sind, oder gar nicht zur Anwendung kommen, weil sie selbst die Zuständigen nicht ganz durchblicken. „Wir sehen uns mit einer Situation konfrontiert, in der die Politik Überwachungsgesetze im Blindflug beschließt“, so Tschohl. Das juristische Glatteis soll das HEAT nun auftauen, da die einzelnen Kriterien, anhand derer die Sicherheitsgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden können, intuitiver und somit auch für die Zivilbevölkerung leichter zugänglich seien als bisherige Instrumente.

Aller Anfang ist schwer...

Dass der Anspruch einer gesamten Überprüfung aller Anti-Terror-Gesetze in einem Schwung utopisch ist, dessen sind sich die Verantwortlichen bewusst. Um einen Anfang zu wagen, der nicht übers Ziel hinausschießt, wurden vorerst drei Prioritäten gesetzt, die dringend einer Überarbeitung bedürfen:

1. Alle Überwachungsmaßnahmen im Telekommunikationsbereich, was unter anderem das Telekommunikationsgesetz betrifft. Hier erweitert der Gesetzgeber immer wieder Befugnisse, was zu Problemfällen wie dem Börsengesetz führt, das Anfang August in Kraft getreten ist. Danach darf neuerdings schon bei Verwaltungsdelikten, also bei einem Verdacht auf Missbrauch von Insiderinformationen und Marktmanipulation, überwacht werden. Wären die Checklisten im HEAT bei der Erneuerung des Gesetzes angewendet worden, wären derartige Befugnisse nicht in dem Ausmaß erteilt worden, so Tschohl.

2. Unbedingt muss auch der Schutz der Berufsgeheimnisträger genauer beleuchtet werden: Ärzte, Anwälte, Notare, ja, auch Journalisten hüten Geheimnisse, die im Sinne der Privatsphäre eigentlich auch geheim bleiben sollten.

Begeht jemand eine Straftat und die Behörden ermitteln, dass die Person letztes Monat eine Fieberblase hatte, ist das der betreffenden Person wahrscheinlich egal. Kommt aber heraus, dass sie sich bei ihrer außerehelichen Affäre mit Herpes angesteckt hat, juckt sie das schon eher. Beides tut bei der Terrorbekämpfung wohl nichts zur Sache und fließt wohl auch in den seltensten Fällen in die Ermittlungen ein, unangenehm ist es aber trotzdem. Vielleicht banalisiert dieses selbst gewählte Beispiel zu sehr, soll aber auf die stehende Rede verweisen: „Wenn ich nichts zu verbergen habe, habe ich nichts zu befürchten.“ Denn manches verberge ich ja nicht, um mich strafbar zu machen, sondern weil es mir schlichtweg unangenehm ist.

Die Ausweitung der neuen Überwachungsinstrumente erhöht eben das Risiko, dass die Geheimhaltung von persönlichen, vertraulichen Daten unter dem Mäntelchen der Prävention von Straftaten umgangen wird. Die Menschen seien mittlerweile „leckgeschlagene Datenträger“, meist ohne sich dessen bewusst zu sein, so Sicherheitsforscher Richard Kreissl. Die Frage, der sich die Politik stellen sollte, ist eine zutiefst menschliche: Wie kann man das Vertrauen der Menschen in das Berufsgeheimnis wiederherstellen?

3. Der automationsgestützte Datenabgleich, die sogenannte „Rasterfahndung“, sollte ebenfalls neu ausgehandelt werden. Die Befristung des diesbezüglichen Gesetzes, das nach 9/11 beschlossen wurde, ist bereits abgelaufen, in Kraft ist es aber weiterhin, obwohl die Bedingungen und genaue Bedeutung der Rasterfahndung relativ unklar sind.

Transparenz und Unabhängigkeit großgeschrieben: HEAT richtet sich an alle

Die Forderung der Untersuchung dieser drei Bereiche richtet sich konkret an das Bundeskanzleramt, noch konkreter an die Ressorts Justiz und Inneres, deren Aufgabe eine solche Evaluierung wäre.

Das HEAT im Allgemeinen soll aber nicht nur einigen auserwählten Experten zugänglich sein, sondern auch die Zivilgesellschaft ansprechen und sie wachrütteln. Möglicherweise sehen sich viele dem juristischen Kauderwelsch der Gesetze nicht gewachsen und nehmen sie daher lieber hin als sich das Hirn zu verknoten. Dieser fachlichen Ohnmacht kommt der verständlich gehaltene Stil im HEAT und die Auflockerung durch Mindmaps und andere graphische Veranschaulichungen entgegen.

Grundlegendes Mantra: Gesetzgebung geht uns alle an und muss daher wieder transparent werden. Deshalb wurde das HEAT auf der Homepage des AKVorrat veröffentlicht.

Das Handbuch ist kein Köder der Regierung, der hinten herum doch durch Parteimittel finanziert ist, sondern ein tatsächlich unabhängiges Projekt von Zivilpersonen für Zivilpersonen, Experten und – Gunkelt man – eigentlich eh alle. Dahinter steht ein Team mit Fachleuten aus Recht, Technik und Sozialwissenschaft sowie zahlreiche freiwillige Helfer. Finanziert wurde das Projekt zum Großteil von der netidee, hinter der die gemeinnützige Internet Foundation Austria (IPA) steht. Diese achtet besonders auf eine streng wissenschaftliche und objektiv nachvollziehbare Herangehensweise.

Der AKVorrat selbst wird größtenteils durch kleine Spenden von Privatpersonen gesponsert. Diese dezentrale Form der Finanzierung kann inhaltliche Unabhängigkeit weitgehend gewährleisten. Es mag zwar sein, dass sich die Interessen manchmal mit denen einzelner Parteien überschneiden, beeinflussen lassen will sich der Arbeitskreis davon aber nicht.

HEAT bereits im Einsatz

Im Falle des Staatsschutzgesetzes war sich der AKVorrat beispielsweise mit Grünen und FPÖ einig, dass es einer Revision durch den Verfassungsgerichtshof bedarf, dem das Gesetz aktuell zur Untersuchung vorliegt. Beim Verfassen der Beschwerde war das HEAT zum ersten Mal im Praxiseinsatz, indem seine Checklisten druckfrisch auf das Staatsschutzgesetz angewandt wurden.

Dadurch hat sich herausgestellt, dass es da an vielen Ecken und Enden hapert – Alexander Czadilek bezeichnet es als „datenschutzrechtlich irrsinnig problematisch“, es weise „Rechtsschutzdefizite“ auf etc. Ein Kriterium, das das Staatsschutzgesetz laut AKVorrat nicht erfüllt, ist die sogenannte Verhältnismäßigkeit – Umschreibung vom Laien: ob die Ermittlungsmethode (in diesem Fall der Eingriff in die Privatsphäre) dem Tatverdacht angemessen ist. Diese Verhältnismäßigkeit ist zwar im Staatsschutzgesetz immer wieder erwähnt, bleibt aber ein schwammiger Begriff.

Im HEAT sind nun genaue Kriterien angeführt und sogar graphisch aufbereitet, wie man diese Verhältnismäßigkeit dingfest machen kann:

  • Der Eingriff ist gesetzlich vorgesehen
  • Der Eingriff dient einem legitimen Zweck
  • Der Eingriff ist ein geeignetes Mittel zu diesem Zweck
  • Der Einsatz des Mittels ist notwendig

So schlüsselt das HEAT Hülsenbegriffe auf, die bisher wohl eher kopfnickend hingenommen wurden. Dabei kann sogar der größte Laie noch etwas über Gesetzgebung und Grundrechte lernen. Es ist also durchaus empfehlenswert, das Handbuch zu durchstöbern.

Wünschenswert wäre für Christof Tschohl der Start einer Debatte, an der sich alle beteiligen können, vielleicht in Form eines public roundtables, bei dem sich das Publikum ausreichend einbringen kann.

Die Einladung zu einer offenen, konstruktiven Diskussion steht also seit 11.9. offiziell. Dabei soll die Herangehensweise so sachlich wie möglich sein, um auch wirklich zu einer guten Lösung zu kommen. Heiße Debatten machen zwar Lärm, gehen aber schnell in Rauch auf.

Um in diesem Sinne mit einem weiteren amerikanischen Ex-Präsidenten zu schließen: „The thing to do is to supply light and not heat.“ – Woodrow Wilson

HEAT Version 1.1. hier kostenlos zum Downloaden.

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