Wahlkarte beantragen: Persönlich noch bis Freitag möglich

Wahlkarte die in Wahlurne gesteckt wird
© rangizzz - 133rf.com | Wählen Sie! Egal ob per Briefwahl oder Wahlkarte - Ihre Stimme zählt!

Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie zur Wahl verhindert sein oder sich nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten werden, gibt es die Möglichkeit, via Wahlkarte (innerhalb Österreichs) oder Briefwahl (Aufenthalt im Ausland) an der Wahl teilzunehmen. Wie das funktioniert, verraten wir hier.

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Wahlkarte

Gedacht ist die Wahlkarte für all jene Wähler, die sich am Wahltag nicht am Hauptwohnsitz aufhalten, aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahllokal kommen können oder aus sonstigen Gründen verhindert sind. Mit einer Wahlkarte sind Sie befähigt, Ihre Stimme auch außerhalb Ihrer Heimatgemeinde abzugeben.

Dies können Sie entweder vor einer Wahlbehörde, aber auch mittels Briefwahl erledigen. Zu beachten ist eigentlich nur, dass – sollten Sie sich im Ausland aufhalten – lediglich eine Briefwahl möglich ist.

Achtung: Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben und persönlich zur Wahl gehen, müssen Sie diese auf jeden Fall zum Wahllokal mitbringen. Auch dann, wenn Sie doch in dem für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Wahllokal wählen gehen! 

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Wahlkarte beantragen

Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!

  • Schriftlicher Antrag: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag sollte eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich sein, bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr.
  • Persönlicher Antrag: bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr.

» Jetzt online Wahlkarte beantragen

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Briefwahl Ablauf

Voraussetzung für die Briefwahl ist eine Wahlkarte. Ist der Antrag erledigt,

  1. entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert.
  2. Anschließend den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
  3. Danach den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses verkleben und in die Wahlkarte zurücklegen.
  4. Jetzt durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
  5. Schließlich können Sie die Wahlkarte zukleben und dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.

Übrigens: Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, auch wenn Sie die Wahlkarte im Ausland abgeben.
Wichtig ist, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.

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