Wahlkarte bzw. Briefwahl beantragen: So geht's

Wahlkarte
Gedacht ist die Wahlkarte für all jene Wähler, die sich am Wahltag nicht am Hauptwohnsitz aufhalten, aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Wahllokal kommen können oder aus sonstigen Gründen verhindert sind. Mit einer Wahlkarte sind Sie befähigt, Ihre Stimme auch außerhalb Ihrer Heimatgemeinde abzugeben, dies können Sie entweder vor einer Wahlbehörde, aber auch mittels Briefwahl erledigen.
Zu beachten ist eigentlich nur, dass, sollten Sie sich im Ausland aufhalten, lediglich eine Briefwahl möglich ist.
Wahlkarte beantragen
Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich, beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung, beantragen.
Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Schriftlich: bis zum vierten Tag vor dem Wahltag sollte eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich sein, bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr.
Mündlich (persönlich): bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr.
Briefwahl
Voraussetzung für die Briefwahl ist eine Wahlkarte. Ist das erledigt,
1) entnehmen Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert.
2) Anschließend den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
3) Danach den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert legen, dieses verkleben und in die Wahlkarte zurücklegen.
4) Anschließend durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
5) Schließlich können Sie die Wahlkarte zukleben und dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt.
Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, auch wenn Sie die Wahlkarte im Ausland abgeben.
Wichtig ist, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt!
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