Stromsteuer für Photovoltaikanlagen in Österreich: Tipps vom Steuerberater

Links Steuerberater Mag. Dr. Hugo M. MLEJNEK, rechts Solarpanels einer PV-Anlage
© Fotomontage: fotostudio-staudigl.at & catalin205 / 123RF Stock Photo | Wirtschaftsjurist und Steuerberater Dr. Hugo M. Mlejnek gibt Auskunft über Stromsteuer und Photovoltaikanlagen.

Welche Steuern werden auf Photovoltaikanlagen erhoben? Was müssen Sie beachten, wenn Sie Strom ins öffentliche Netz speisen? Diese und andere Fragen zum Steuerrecht beantwortet Steuerberater und Wirtschaftsjurist Dr. Hugo M. Mlejnek im folgenden Interview.

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Welche Steuern kommen beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf mich zu? Wonach richtet sich das?
Beim Betreiben einer Photovoltaikanlage müssen Sie je nach Einsatz der Anlage mit Einkommensteuern, Umsatzsteuern und einer Elektrizitätsabgabe rechnen. Die Einkommensteuer ist vom Gewinn aus dem Betrieb der Anlage abhängig. Die Umsatzsteuer  vom Wert der Stromlieferungen. Diese geht jedoch auf den Leistungsempfänger, also in dem Fall das Energie-Versorgungsunternehmen über. Sie ist von diesem zu berechnen und abzuführen. Die Elektrizitätsabgabe zahlen Sie, wenn der erzeugte Strom aus der eigenen Anlage sofort selbst verbraucht wird. Wird alles ins Stromnetz eingespeist, und dann der Strom für den Eigenverbrauch vom Energieversorger bezogen, führt dieser die Elektrizitätsabgabe ab.

Was sagen die gesetzlichen Regelungen denn allgemein aus?
Für den Betrieb der Photovoltaikanlage sind einige Verordnungen maßgeblich:
Zum Beispiel der Erlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 24. Februar 2014, das die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen neu geregelt hat. Hier wird die Besteuerung einer Photovoltaikanlage zum Beispiel nach Volleinspeisung, Überschusseinspeisung und Inselanlage unterschieden.

Ebenso maßgeblich ist die Liebhabereiverordnung, kurz LVO genannt. Unterm Strich besagt diese, dass sich der Betrieb am Ende rechnen muss. Ansonsten muss die in Anspruch genommene Vorsteuer und die durch Verluste aus dem Betrieb der Anlage ersparte Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer wieder zurückgezahlt werden.

Daneben gelten Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes von 2010 (ElWOG 2010), das Elektrizitätsabgabengesetz (ElAbgG) und das Ökostromgesetz.

Experten-Tipp: Von Beginn an den Steuerberater miteinbeziehen

Das klingt unübersichtlich. Wie berechne ich das alles überhaupt? Welche Schritte muss ich machen?
Ja, es empfiehlt sich, zur Vereinfachung einen Steuerberater zu konsultieren. Zur Berechnung gehen Sie folgende Schritte: Zunächst ermitteln Sie die Eckdaten. Also die voraussichtliche Leistung der Anlage, die Höhe des Eigenverbrauchs, die Anschaffungskosten, mögliche Förderungen und Finanzierungskosten. Danach sollten Sie eine Planrechnung erstellen. So können Sie die optimale Lösung für Ihren Einzelfall ermitteln.

Wenn ich gleich zu Beginn einen Steuerberater konsultieren soll, heißt das, ich bewahre alle Quittungen am besten von Anfang an auf?
Ja genau. Alles. Den Plan, jede Abrechnung bezüglich der Anschaffungskosten, überhaupt jede einzelne Rechnung, jedes Garantiezertifikat, jede Förderansuche und -zusage und so weiter.

Welche Freibeträge gibt es? Wie sind diese geregelt?
Bei Elektrizitätsabgabe gibt es 5.000 kWh pro Jahr frei.

Wie kann ich mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage am besten Steuern sparen?
Das hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab und muss einzeln geprüft werden. Eine generelle Antwort kann es hier nicht geben.

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Photovoltaik und Steuern: Förderungen, Abschreibungen und Stromlieferungen

Kann ich schon bei der Anschaffung Steuern geltend machen?
Ja, die Vorsteuern. Dabei müssen Sie beachten, wie viel betrieblich bzw. privat verwendet wird.

Wie verhält es sich zwischen Förderungen und Steuern? Kann ich Förderungen absetzen? Können sich durch eine Förderung im Nachhinein steuerliche Nachteile ergeben?
Eine Förderung verringert grundsätzlich die Anschaffungskosten. Dadurch verringern sich die Möglichkeiten zur Abschreibung. Das heißt, die jährliche Abschreibungsrate ist niedriger, die Förderung selbst bleibt steuerfrei.

Welche Wartungs- und Betriebskosten kann ich steuerlich geltend machen und wie funktioniert das?
Erst wenn Sie mehr als 50% über dem durchschnittlichen Stromverbrauch erzeugen, erkennt das BMF die gewerbliche Nutzung an. Dann sind Anschaffungs- sowie Betriebskosten steuerlich zu berücksichtigen. Machen Sie Verluste, wird Liebhaberei vermutet und Sie fallen unter die Liebhabereiverordnung.

Wie verhält es sich mit der Abschreibung? Welche Möglichkeiten gibt es da?
Laut Ministerium ist das über 20 Jahre möglich.

Wie verhält es sich, wenn ich Vermieter bin und an meine Mieter oder Nachbarn Strom liefere?
In diesem Fall werden Sie zum offiziellen Stromlieferanten mit allen rechtlichen Konsequenzen.

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Dr. Hugo M. Mlejnek ist Wirtschaftsjurist, Steuerberater und Treuhänder. Seine Kanzlei hat Niederlassungen in Wien und Hainfeld. Er ist unter mlejnek(at)mlejnek.com und www.mlejnek.com erreichbar. Seine Telefonnummer lautet: +43-664-80260260.

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