Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv

Waffenverbotszonen: Bisher 18 Gesetzesübertretungen

Pistole verboten Schild
© pixabay.com | Ab 1.2.2019 könnten die neuen Waffenverbotszonen in Kraft treten.

Seit 1. Februar 2019 gilt in der Gegend um den Praterstern und das Szenelokal Flex am Donaukanal ein Waffenverbot. Nicht jeder hält sich an die Regelung: Bisher konnten 20 Gegenstände - darunter Messer und Schlagringe - sichergestellt werden. Aber nicht jeder muss auf seine Waffe verzichten.

Erstellt von:
Anzeige

Etwa einem Monat nach Inkrafttreten der Waffenverbotszonen in Wien zieht die Polizei eine erste vorläufige Bilanz: Insgesamt sei es demnach zu 18 Gesetzesübertretungen gekommen. Am Praterstern kam es zu vier dementsprechenden Anzeigen, am Donaukanal zu keiner.

Sichergestellt wurden insgesamt 20 Gegenstände - darunter Messer, Schlagringe, Pfeffersprays und eine Schreckschusspistole.

Verlängerung des Gesetzes denkbar

Grund für die Waffenverotszonen; „Wiener sollen sich im gesamten Stadtgebiet sicher fühlen“, sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) Anfang des Jahres. Ein Schritt in diese Richtung sei für Ludwig das Inkrafttreten von Waffenverbotszonen. Zwar plante Ludwig Mitte Jänner noch eine Ausweitung der Verbotszone auf ganz Wien, letztlich wurden es aber nur zwei eingegrenzte Zonen. So sind Waffen in dem Bereich rund um das Szenelokal Flex beim Treppelweg Höhe Schottenring beim Donaukanal sowie am Praterstern  verboten. Das Waffenverbot gilt von Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr.Die Polizei darf in den Zonen Personen durchsuchen. Wer Waffen bei sich trägt muss diese abgeben und eine Verwaltungsstrafe bezahlen.

Ermöglicht wird diese Regelung durch das Sicherheitspolizeigesetz. Dieses erlaubt es Landespolizeidienststellen, ausgewählte öffentliche Orte zu Waffenverbotszonen zu erklären. Betroffen hiervon sind Orte, an denen sich entsprechende Vorfälle ereignet haben, wie eben die geplanten Orte. Die Waffenverbotszonen treten allerdings „drei Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft“, heißt es im Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Nach diesen drei Monaten soll eine genaue Evaluierung ergolgen. „Eine Verlängerung der Waffenverbotszone ist denkbar und auch explizit im Gesetz so vorgesehen, wenn die rechtlich vorgegebenen Voraussetzungen dafür weiter bestehen“, betonte Polizeisprecher Paul Eidenberger in einem Bericht der „Kronen Zeitung“.

Anzeige

Wienweite Waffenverbotszone "rechtlich nicht zulässig"

Bürgermeister Michael Ludwig sprach sich zunächst gegen ein Hervorheben gewisser Zonen aus. Es mache keinen Unterschied, wo in Wien Waffen verwendet werden. Vielmehr solle deshalb das Sicherheitspolizeigesetz abgeändert und die Zone auf ganz Wien ausgeweitet werden.

Dieser Plan der Wiener Stadtregierung wird von der Landespolizeidirektion Wien als „wohl rechtlich nicht zulässig“ eingestuft. Entsprechend momentaner Bestimmungen sei eine derartige Verordnung nur „an bestimmten öffentlichen Orten zulässig“, somit nicht für das gesamte Stadtgebiet. Laut Polizei wäre es wichtig zu berücksichtigen, ob es an den betroffenen Orten je zu gefährlichen Angriffen gekommen ist, was für die überwiegende Mehrheit des Wiener Stadtgebiets nicht zutrifft.

Was ist los in Wien: Bleiben Sie immer am Laufenden mit unseren News!

Eingriff in die persönliche Freiheit?

Die Parteichefin der Wiener Grünen, Birgit Hebein, zeigt sich skeptisch. Obwohl sie den Vorstoß gegen „echte Waffen“ gut heißt, sieht sie das generelle Waffenverbot, das auch alle Gegenstände verbietet, die als Waffe benutzt werden können, als „Eingriff in die persönliche Freiheit aller Wiener". Eine Waffenverbotszone wäre grundsätzlich auf drei Monate befristet, kann jedoch alle drei Monate verlängert werden, wodurch sie durchaus zur Dauereinrichtung werden könnte.

Welche Waffen sind erlaubt?

Laut Verordnungsentwurf seien in den Zonen "Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben" verboten. Wer gegen das Waffenverbot verstößt kann mit Geldbußen bis zu 500 Euro bestraft werden. Doch es gibt auch einige Ausnahmen. So dürfen natürlich Menschen, die für die Ausübung ihres Berufes Waffen mit sich führen müssen diese auch bei sich tragen. Geht also ein Handwerker mit einer Eisenstange durch eine Verbotszone, gilt dies als normal und das Gesetz nimmt darauf Rücksicht.

Außerdem dürfen Sportler mit Sportgeräten wie beispielsweise Baseballspieler mit Baseballschlägern durch die Zone gehen. Wer jedoch ohne Grund mit einem Baseballschläger das Verbotsgebiet durchquert, kann angehalten und bestraft werden und das verbotene Objekt wird beschlagnahmt. Erlaubt sind des weiteren auch Pfeffersprays, sofern die Personen dazu berechtigt sind, diese zu besitzen und sie zu Selbstverteidigungszwecken dabei haben.

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

weitere interessante Beiträge