Wiens Schanigärten bleiben diesen Winter geöffnet
Um die Gastronomie nach dem Lockdown im Frühjahr zu stärken und zu unterstützen, bleiben diesen Winter die Schanigärten geöffnet.

Die warmen Tage sind vorbei und der Wiener verlagert sein alltägliches Leben langsam wieder in den Innenbereich. Coronabedingt eine schlechte Idee. Daher sollen diesen Winter alle Schanigärten geöffnet bleiben, um ein gemütliches Beisammensein unter freiem Himmel und an der frischen Luft weiterhin möglich zu machen. Ein Beschluss der Stadt Wien am 25. September zur Verlängerung der Schanigärten legt den Grundstein dafür.
Winterschanigarten muss beantragt werden
Das Betreiben eines Schanigartens im Sommer ist jedoch keine Genehmigung für den Winterschanigarten, diese müssen (möglich ab 1. Oktober) gesondert beantragt werden. Dies sollte vor Ablauf der Schanigartenbewilligung im Sommer geschehen.
Anträge können ab sofort per Mail an das für den Betrieb zuständige MBA oder online gestellt werden. Die Möglichkeit der Schanigarten-Verlängerung gilt nur für diesen Winter.
Zuständige Stellen:
- Für Schanigärten im 1. und 3. bis 8. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 1., 8. Bezirk
- Für Schanigärten im 12. bis 17. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk
- Für Schanigärten im 2., 10., 11. und 23. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk
- Für Schanigärten im 9. und 18. bis 22. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk
*Alle Angaben ohne Gewähr - die offizielle Stelle für diese Angelegenheit ist die Stadtverwaltung Stadt Wien.
Der Betrieb eines Schanigartens ist auch im Winter nicht kostenlos. Die Abgabenhöhe ist gleich hoch wie im Sommer und beläuft sich je nach Lage auf 20,70 Euro, 10,40 Euro oder 2,10 Euro pro Quadratmeter und Monat. Heizstrahler kosten pro 4 Kilowatt (kW) Nennanschlussleistung 58,90 Euro pro Jahr.
Auch Heizschwammerl werden genehmigt
Damit die Gäste der Schanigarten nicht frieren ist es erlaubt, elektrisch betriebene Heizstrahler aufzustellen. Diese sorgen trotz karger Witterung für die passende Temperatur im Außenbereich.
Die Heizstrahler müssen von den Gastronomen jedoch gesondert beantragt werden. Darüber hinaus: Werden Heizstrahler für die gesamte Winterzeit beantragt (Dezember bis Februar) fallen für die Gastronomen Gebühren für die Jahre 2020 und 2021 an.