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Wiens Schanigärten könnten mit 27. März wieder öffnen

Steigende Infektionszahlen: Durchführung noch unsicher
Die steigenden Coronazahlen gefährden derzeit die Pläne der Stadt. Der ursprüngliche Plan, ab 27. März öffentliche Gastgärten für Wiener Lokale zu öffnen, wackelt derzeit. Zwar laufen die Gespräche und Vorbereitungen weiter, die endgültige Entscheidung soll aber erst nach der kommenden Bund-Länder-Gesprächsrunde am 15. März getroffen werden.
Wien plant öffentliche Schanigärten
Nach Vorbild des „Film Festivals am Rathausplatz“ oder dem „Kultursommer“-Event – Stadtchef Ludwig will Gastronomie mit Corona-Schutzmaßnahmen ermöglichen.
Bürgermeister Michael Ludwig hat am Dienstag (3. März 2021), im Rahmen eines Mediengesprächs die Einrichtung öffentlicher Schanigärten für Gastronomiebetriebe in der Stadt angekündigt. Mit der geplanten Schanigarten-Öffnung am 27. März im Zuge der Öffnungsschritte nach dem Corona-Lockdown und den Ausgangsbeschränkungen will Wien damit Kaffee, Spritzer oder Schnitzel im Freien ermöglichen. Konkrete Pläne werden aktuell ausgearbeitet, so Ludwig.
Es gebe ein Bedürfnis der Wiener nach der Zeit des Lockdowns und der Ausgangsbeschränkungen nach sozialen Kontakten. „Es ist deshalb besser, dass sich Menschen reguliert und unter Einhaltung der Corona-Regeln treffen, als auf privaten Feiern oder unreguliert, wo die Ansteckungsgefahr höher ist“, so Ludwig. „Also besser draußen als drinnen. Und unter kontrollierten und geordneten Rahmenbedingungen.“ Die Möglichkeit sicherer Treffen im Freien will die Stadt bei einer Öffnung der Gastronomie ab März mit öffentlichen Gastro-Flächen in den Grätzln der Stadt ermöglichen. Durch diese Gastro-Zonen sollen so auch jene Gastro-Stätten aufsperren können, die keinen Schanigarten haben.
Schanigarten muss beantragt werden
Anträge für einen Schanigarten können per Mail an das für den Betrieb zuständige MBA oder online gestellt werden. Die Möglichkeit der Schanigarten-Verlängerung gilt nur für diesen Winter.
Zuständige Stellen:
- Für Schanigärten im 1. und 3. bis 8. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 1., 8. Bezirk
- Für Schanigärten im 12. bis 17. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk
- Für Schanigärten im 2., 10., 11. und 23. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk
- Für Schanigärten im 9. und 18. bis 22. Bezirk: Magistratisches Bezirksamt für den 21. Bezirk
*Alle Angaben ohne Gewähr - die offizielle Stelle für diese Angelegenheit ist die Stadtverwaltung Stadt Wien.
Der Betrieb eines Schanigartens ist auch im Winter nicht kostenlos. Die Abgabenhöhe ist gleich hoch wie im Sommer und beläuft sich je nach Lage auf 20,70 Euro, 10,40 Euro oder 2,10 Euro pro Quadratmeter und Monat. Heizstrahler kosten pro 4 Kilowatt (kW) Nennanschlussleistung 58,90 Euro pro Jahr.
Auch Heizschwammerl werden genehmigt
Damit die Gäste der Schanigarten nicht frieren ist es erlaubt, elektrisch betriebene Heizstrahler aufzustellen. Diese sorgen trotz karger Witterung für die passende Temperatur im Außenbereich.
Die Heizstrahler müssen von den Gastronomen jedoch gesondert beantragt werden.
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