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Name am Klingelbrett verschwindet im Gemeindebau

Ab jetzt nur mehr Nummern statt Namen
© pixabay | Das Aus für Namensschilder im Gemeindebau

Wiener Wohnen kündigte vor kurzem an, die Namensschilder aller Gemeindebauten aus Datenschutzgründen zu entfernen. Die ARGE Daten sieht aber nicht nur die kommunale Hausverwaltung, sondern auch Privatvermieter gefordert.

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Die Verpflichtung zur Anonymität sei nicht neu, sondern gelte eigentlich schon seit 1980 und sie betreffe jeden privaten Vermieter, jede private Vermieterin und jede Genossenschaft. Die Datenschützer der ARGE Daten empfehlen Betroffenen sogar, Schadenersatz zu fordern, denn dies sei laut ARGE Daten die „einzige rechtskonforme Vorgangsweise“. Seit Mai 2018 seien die Sanktionsmöglichkeiten für Datenmissbrauch verschärft, hieß es in einer Stellungnahme und biete deswegen jedem Betroffenen diese Möglichkeit, seine Rechte wahrzunehmen.

Anonym im Gemeindebau

Nach einer Beschwerde eines Mieters wurde die städtische Gemeindebauverwaltung von Wien nun quasi gezwungen, bis Jahresende alle Namensschilder auf den Klingelbrettern von 220.000 Gemeindewohnungen durch anonymisierte Top-Nummern zu ersetzen. Grund für diese Umrüstung: die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Laut dieser besteht durch das Anbringen des Namens in einem öffentlichen Bereich ohne ausreichende vorhergehende Zustimmung eine Datenschutzverletzung, die laut ARGE sogar eingeklagt werden kann.

Schadenersatzklage bei Datenschutzverletzung

Anspruchsberechtigten stehen rund 1.000 Euro Schadenersatz zu. Sollten Hausverwaltungen bzw. Vermieter gegen die neue Regelung verstoßen, könne man Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen, was allerdings zu einem „eher zahnlosen Verwaltungsverfahren“ führe, „das relativ langwierig ist und für die Betroffenen in der Regel keinen unmittelbaren Nutzen hat“. Es sei daher besser, eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage beim Zivilgericht einzubringen. Wer nun auch Interesse hat, seine Hausverwaltung abzumahnen, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen, solle erst eine Abmahnung bei der Hausverwaltung hinterlegen und nach einer Frist von drei bis sieben Tagen, 1.000 Euro Schadenersatz fordern und notfalls diesen einklagen, so die ARGE Daten.

Name an der Gegensprechanlage behalten

„Das sind 220.000 Wohnungen in rund 2.000 Wohnanlagen, bei denen wir jetzt kontinuierlich die Gegensprechanlagen umstellen müssen“, so Wiener-Wohnen-Sprecher Markus Leitgeb in einer ersten Reaktion. Leitgeb ist aber zuversichtlich, dass dies bis Ende des Jahres realisiert sei.

Wer seinen Namen aber weiterhin an der Gegensprechanlage angebracht sehen wolle, müsse selbst handeln und sich ein Pickerl oder ein kleines Kärtchen besorgen und es entsprechend beschriften sowie es selbst dort anbringen. Wiener Wohnen dürfe das nicht mehr.

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