Soziales & Bürokratie
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Reisen in Zeiten des Coronavirus
Reisewarnung
Das österreichische Außenministerium (Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten) rät von allen Reisen, die nicht notwendig sind, ab. Für alle Länder liegen die Reisewarnungen nun bei einem hohen Sicherheitsrisiko – Sicherheitsstufe 4 von 6. Des Weiteren legt das Bundesministerium österreichischen Reisenden nahe, die noch möglichen Rückreisemöglichkeiten zu nutzen.
Reisewarnungen gelten aufgrund vom Coronavirus (Covid-19) für die folgenden Länder:
- Frankreich,
- Iran,
- Italien,
- Niederlande,
- Russland,
- die Schweiz,
- Spanien,
- Südkorea,
- die Ukraine
- das Vereinigtes Königreich
- sowie partiell für China.
Aktuelle Hinweise bietet Ihnen das Österreichische Außenministerium.
Das österreichische Außenministerium (Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten) rät von allen Reisen, die nicht notwendig sind, ab. Für alle Länder liegen die Reisewarnungen nun bei einem hohen Sicherheitsrisiko – Sicherheitsstufe 4 von 6. Des Weiteren legt das Bundesministerium österreichischen Reisenden nahe, die noch möglichen Rückreisemöglichkeiten zu nutzen.
Reisewarnungen gelten aufgrund vom Coronavirus (Covid-19) für die folgenden Länder:
- Frankreich,
- Iran,
- Italien,
- Niederlande,
- Russland,
- die Schweiz,
- Spanien,
- Südkorea,
- die Ukraine
- das Vereinigtes Königreich
- sowie partiell für China.
Aktuelle Hinweise bietet Ihnen das Österreichische Außenministerium.
Einschränkungen im Flugverkehr
Ab 17.03.2020 gibt es keinen Flug- und Zugverkehr mehr in die Schweiz, nach Spanien sowie Frankreich.
AUA stellt Flugbetrieb ein: Ab 18. März Mitternacht stellt die heimische Fluglinie Austrian Airlines vorübergehend den regulären Flugbetrieb ein. Mehr Informationen für Reisende finden Sie auf der Website der AUA.
Außerdem erhalten Flugzeuge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine ebenfalls ab 17.03.2020 keine Landeerlaubnis mehr.
Wer sich trotz der ganzen Sicherheitsmaßnahmen nicht vom Reisen abhalten lassen will oder kann, muss natürlich auch umgekehrt mit Einschränkungen rechnen. Dänemark, Polen und Tschechien lassen nur noch Reisende mit triftigen Gründen über ihre Grenzen. Die USA hat seit 13.03.2020 einen 30-tägigen Einreisestopp für den gesamten Schengenraum, zu dem auch Österreich gehört, verhängt. Auch andere Länder wie zum Beispiel die Türkei oder Israel verwehren Österreichern den Eintritt. Andere veranlassen nach Einreise von Personen auf Österreich und anderen Ländern erst einmal eine zweiwöchige Quarantäne.
Weitere Informationen finden Sie unter den „Länderspezifischen Reiseinformationen“ des Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten.
Beratungshotlines
Der Verein für Konsumenteninformationen hat eine Gratis-Hotline eingerichtet, welche von Montag bis Sonntag von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer 0800 201 211 zu reiserechtlichen Fragen berät.
Des Weiteren informiert das Bürgerservice-Telefon vom österreichischen Außenministerium zu Reisen ins Ausland: +43 (0) 50 11 50-3775.
Am Flughafen Wien herrscht erhöhte Aufmerksamkeit aufgrund des Coronavirus‘. Personen mit dem Virus entsprechenden Symptomen betreut das medizinische Personal des Flughafens. Des Weiteren findet eine verstärkte Reinigung des Flughafen Wien statt. Außerdem weist der Flughafen Wien darauf hin, dass verschiedene Fluglinien ihre Flüge reduzieren. Deshalb wird allen Passagieren empfohlen vor Reiseantritt, den Flugstatus zu überprüfen.
Reise und Flug stornieren – Wie bekommen Urlauber ihr Geld wieder?
Von Reise zu Reise ist eine individuelle Prüfung notwendig, ob diese kostenlos abgesagt werden kann. Dabei ist einerseits zwischen Pauschal- oder Individualreisen zu unterscheiden andererseits ist es wichtig zu klären, ob tatsächlich die Notwendigkeit einer Reise- bzw. Flug-Stornierung besteht.
Buchungszeitpunkt der Reise
Pauschalreisende, die vor dem Bekanntwerden des Risikos durch das Coronavirus gebucht haben, besitzen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter. Generell lockern Veranstalter ihre Stornobedingungen aufgrund der derzeitigen Situation. Manche bieten sogar einen gratis Rücktritt im Falle einer Neubuchung an.
Zeitraum der Reise
Wenn die Abreise im Zeitraum etwa einer Woche liegt und das Ziel stark vom Coronavirus betroffen ist, ist eine kostenlose Stornierung möglich. Gleiches gilt, wenn Sie entweder in das Land nicht mehr offiziell einreisen dürfen oder aber unter sofortige Quarantäne gestellt werden.
Individualreisende
Bei individuell gebuchten Flügen ist ein kostenloser Rücktritt vom Vertrag schwieriger. Wird ein Flug abgesagt, bekommen Reisende entweder ein Angebot für einen Ersatzflug oder erhalten Ihr Geld zurück. Viele Fluglinien ermöglichen auch für zeitnahe Buchungszeiträume kostenlose Umbuchungen. Information dazu finden sich auf der jeweiligen Website der Airline.
Ausführliche Antworten und Hilfe zum Reiserecht bietet das Europäische Verbraucherzentrum Österreich an. Außerdem stellt das Verbraucherzentrum im Fall von Problemen bei Reisen und Flugreisen Musterbriefe zur Verfügung.
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