Photovoltaikanlage: So finden Sie die beste Versicherung

Photovoltaikanlage brennt.
© Marina Lohrbacher | Im Falle eines Falles, lieber versichert.

Unwetter, Blitzeinschlag oder schadhafte Kabel, die in Brand geraten: Wenn Sie eine Photovoltaikanlage planen oder betreiben, sind Sie verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ob und welche Photovoltaik-Versicherung sinnvoll und richtig ist, erläutert Ihnen Versicherungsexperte Martin J. Wienerroither im Interview.

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Für wen ist es sinnvoll und notwendig, die Photovoltaikanlage extra zu versichern?
Es ist grundsätzlich sinnvoll, jedes Risiko, das existenzbedrohend für den Versicherungsnehmer ist, über einen Versicherungsvertrag abzusichern. Existenzbedrohlich meint, sobald man selbst nicht oder nur sehr schwer in der finanziellen Lage ist, die beschädigte Sache wieder Instand setzen zu lassen. Dafür schließt man dann einen Versicherungsvertrag, wodurch der Versicherer (Versicherungsunternehmen) zum Risikoträger wird. Und an meiner Stelle die finanziellen Mittel zur Instandsetzung aufzubringen hat.

Wer kann Versicherungsnehmer sein?
Versicherungsnehmer können Konsumenten, Unternehmen aber auch Kommunen sein.

Welche Anlagen sind versicherbar? Was wird überhaupt versichert?
Grundsätzlich sind alle Anlagen gegen alles versicherbar. Weswegen ich empfehle, einen unabhängigen Versicherungsexperten oder -Makler hinzuzuziehen. Denn, was versichert wird, hängt vom jeweiligen Anbieter ab - neben einer Grunddeckung mit den Sparten Feuer (Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Landung) und Elementarrisiken (Sturm, Hagel Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch), wird auch die Möglichkeit zu einer Ertragsausfallversicherung oder Allgefahrendeckung angeboten. Die Allgefahrendeckung versichert gegen alle plötzlich eintretenden Schäden im Betrieb einer Photovoltaikanlage. Sie versichert Ihre Photovoltaikanlage auch gegen Diebstahl, Vandalismus, Erdbeben, Brand oder Marderbisse.

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So funktioniert die Versicherung von Photovoltaikanlagen

Wie sind die Tarife organisiert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Es gibt Mustertarife und Bedingungen, die sich durch Sondertextierungen verändern lassen. Wahrscheinlich wird sich der Risikoträger vorab ein Bild von der Lage machen. Das könnte im Fall einer Diebstahlabsicherung so aussehen: Bei einer Anlage am Boden könnte der Versicherer eine entsprechende Umzäunung und bzw. oder Alarmanlage fordern, um das Risiko zu übernehmen.

Wie funktioniert so eine Versicherung?
Der Versicherungsnehmer stellt - idealerweise mit Hilfe eines Maklers - einen Antrag auf Versicherungsschutz gegen die von ihm gewünschten Gefahren. Mit einem Makler deswegen, da dieser die Fallstricke der Bedingungen kennt. Und versucht, diese mittels Sideletter, also Sondertextierungen oder Zusatzklauseln, zu Gunsten des Versicherungsnehmers zu ändern. Denn die Bedingungen werden seitens des Versicherers gestaltet und führen des Öfteren zu Differenzen im Bereich Leistung und Leistungshöhe. Es liegt in der Natur der Sache, dass jener Teil, der Leistung zu liefern hat, das Glas halb leer sieht. Und jener Teil, der Leistung erhalten soll, das Glas halb voll sieht. Hierzu muss Folgendes ausgeführt werden: Hinter jedem Versicherungsvertrag stehen Gesetze wie ABGB (Allgemein bürgerliches Gesetzbuch), Vers.VG (Versicherungsvertragsgesetzbuch) KSchG (Konsumentenschutz) etc. Und danach folgen die Versicherungsbedingungen, die seitens der Versicherungsgesellschaft verfasst werden. Wenn Versicherungsbedingungen nicht eindeutig formuliert sind, gehen sie aber laut ständiger Judikatur zu Lasten des Ausstellers.

Versicherung von Photovoltaikanlagen: Konkrete Anwendungsbeispiele

Welche Komponenten der Anlage sind versicherbar? Was muss ich hierbei beachten?
Die Anlage selbst inklusive Peripherie, also Module, Wechselrichter, Zähler, Verteilerkästen, Blitzschutz, Trafos etc. Zu beachten gilt, ab wann der Versicherungsschutz besteht: Sie müssen dafür sorgen, dass sämtliches Material ab dem Übertritt zu Ihnen gegen die zuvor genannten Risiken gedeckt ist. Es zählt der Zeitpunkt, ab dem die Transportfirma das Material an Sie zustellt, ergo noch bevor die Anlage eigentlich aufgebaut ist.

Und während der Bauphase?
Da ist eine Versicherung mittels Zusatz möglich.

Greift die Versicherung auch, wenn die Anlage ausfällt, weil es einen vorausgegangenen Sachschaden gab?
Ja.

Was passiert, wenn die Anlage funktioniert, aber das Stromnetz schadhaft ist? Wer haftet dann?  
In diesem Fall kann ich meinen Schaden lediglich über den Stromnetzbetreiber einfordern. Jedoch zeigt uns die Praxis, dass der Netzbetreiber mittels Vertrag hierfür gut abgesichert ist und nicht ersatzpflichtig wird.

Gibt es Fälle, in denen die Versicherung einer Photovoltaikanlage ausfällt?
Die Versicherung greift nicht im Falle einer Gewährleistung.

Wie sieht es aus mit den Kosten nach dem Schadensfall? Wer übernimmt die Kosten für Wiederbeschaffung, Wiederinstandsetzung?
Der Versicherer laut Vertrag.

Welche Eigenleistungen kommen auf mich als Betreiber zu?
In der Regel lediglich der Schadennachweis.

Erkennen Sie die richtige Versicherung für Ihre Photovoltaikanlage

Gibt es Kombinationen von Versicherungen von Photovoltaikanlagen? Zum Beispiel mit Wohngebäudeversicherung, Hausrat, Brandschutz, Haftpflicht, etc.?
Ja, es gibt Gebäudebündelversicherungen, worin auch eine derartige Anlage mitversichert wird. Also, zum Beispiel im Rahmen der gezeichneten Risiken könnte das bedeuten, wenn ich eine Feuerversicherung für mein Gebäude habe, wird auch bei Brand die davon betroffene Photovoltaikanlage ersetzt. Hierzu gilt aber auch zu beachten, dass die Versicherungssumme ausreichend ist.

Die Anlagen entwickeln sich rasant weiter. Wenn ich meine Anlage weiterentwickeln oder erweitern muss - kann ich mich als Betreiber da auch irgendwie absichern?
Ja, mittels einer Vorsorge, welche individuell vereinbar ist. Gewisse Anbieter haben in ihren Produkten bereits eine Vorsorge enthalten, wie z. B. die Textierung der VAV Versicherung, die im Übrigen ein gutes Produkt vorzuweisen hat. Ein mögliches Textierungsbeispiel: Für alle während des jeweiligen Versicherungsjahres vorgenommenen Anlagenerweiterungen wird eine Vorsorge in Höhe von 50 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart.

Was passiert, wenn die Montage oder Wartungskosten steigen?
Aufgrund einer Indexvereinbarung sollte dies kein Problem darstellen.

Kann ich als Vermieter die Kosten der Versicherung auf die Mieter umlegen? Kann ich die Versicherungskosten bei der Steuererklärung absetzen?
Ja, die Umlegung auf die Vermieter ist möglich. Die steuerliche Absetzung ist nicht möglich.

So erkennen Sie die beste Versicherung für Ihre Photovoltaikanlage

Wie erkenne ich eine gute Versicherungspolice?
Eine gute Police erkennen Sie daran, dass sie individuell auf die Bedürfnisse des Kunden geschlossen wurde. Und einen Versicherungsanstaltswechsel ohne WENN und ABER, also ohne Ausstiegskosten beinhaltet. Jedenfalls erkennen Sie das nicht an der Höhe der Prämie alleine: Wir prüfen viele Policen, die gravierende Deckungslücken aufweisen. Diese erkennen Versicherungsnehmer in der Regel aber nicht. Die Lücken tauchen erst im Schadenfall auf, meistens machen sie einen Wechsel ob der vereinbarten Laufzeit schwer bis unmöglich.

Es ist also wichtig, vor Abschluss einen unabhängigen Spezialisten zu beauftragen?
Ja, als Versicherungsnehmer stehen Sie einer unüberschaubaren Angebotsauswahl gegenüber.  Auch mit Hilfe der modernsten Technik und der Möglichkeiten des Internets lassen diese keinen exakten Vergleich zu. Daher ist der Rat eines qualifizierten und unabhängigen Maklers der beste Schutz, den Sie als Kunde und Versicherungsnehmer haben können. Eine weitere Problematik zeigt uns die Praxis in jener Weise, dass Kunden nicht wissen, was ein Versicherungsmakler ist. Sie verwechseln einen Makler, der überwiegend auf der Seite des Kunden steht, mit einem Agenten oder Angestellten. Also jemandem, der als ein Erfüllungsgehilfe der jeweiligen Versicherungen agiert. Eine Möglichkeit, sich neutral zu informieren, bietet das Portal Versicherungsvermittler. Sie können sich dort informieren, ob die von Ihnen beauftragte Person ein unabhängiger Makler oder ein Agent bzw. Angestellter ist.

Über die Kanzlei-Wienerroither GmbH

Seit 1987 ist der Gründer und Inhaber der Kanzlei-Wienerroither GmbH – Martin J. Wienerroither in der Versicherungsbranche tätig. Mit der Ablegung der staatlichen Prüfung im Jahr 1997 werden die Weichen der Kanzlei-Wienerroither gelegt und anstelle bisher als Erfüllungsgehilfe für ein Versicherungsunternehmen tätig zu sein, werden die Interessen der Versicherungskunden war genommen. 2003 wird die ARGE Maklerpartner mit gleichgestellten Unternehmen gegründet, um einerseits mehr Durchsetzungsvermögen gegenüber Versicherungsunternehmen zu erreichen und andererseits eine Arbeitsaufteilung zu schaffen, wo Wienerroither als Obmann tätig ist. Seit 2009 leitet Wienerroither die Aus und Weiterbildung in der WKO NÖ und nimmt Gewerbeprüfungen ab. Die Kanzlei-Wienerroither betreut 3.800 Privat-, Gewerbe- und Kommunalkunden, verfügt über eigene Zusatzbausteine bzw. Sonderklauseln und Spezialverträge. Durch ein funktionierendes Netzwerk von Sachverständigen und Schadenssanierungsfirmen, wird jedem Klienten eine professionelle Schadenerledigung zuteil und der Dienstleistung als Versicherungsmakler Rechnung getragen. Sie erreichen die Kanzlei über folgende Website

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