Abgasmessung: Kosten beim Rauchfangkehrer und Installateur
Die Abgasmessung ist eine gesetzlich verpflichtende Überprüfung von Feuerungsanlagen - also allen Heizgeräten, die durch die Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden (ausgenommen Raumheizer wie Kaminöfen). Was so eine Abgasmessung kostet, welche Firmen diese durchführen dürfen und was beim "Pickerl" für die Gastherme überprüft wird, erfahren Sie hier.

Wer darf eine Abgasmessung durchführen?
Die Abgasmessung darf nur von Firmen, die vom Magistrat der Gemeinde Wien zugelassen sind und eine entsprechende Prüfnummer vorweisen können, durchgeführt werden. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel.
Warum soll ich eine Abgasmessung vornehmen lassen?
Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz (WFLKG) schreibt eine regelmäßige Abgasmessung aller Feuerungsanlagen (Gasthermen, Öl- und Brennstoffheizungen) vor (§ 15g). Dies erfolgt vor allem aus Umweltschutzgründen, aber auch weil die zu hohe Kohlenmonoxid- und Stickstoffdioxid-Emissionen lebensgefährliche Vergiftungen verursachen können.
Wann und wie oft muss eine Abgasmessung durchgeführt werden?
Auch die Regelmäßigkeit der Abgasmessung ist im WFLKG festgeschrieben. Die Intervalle sind Abhängigkeit vom Leistung:
- Gasfeuerstätten bis 26 kW: alle 4 Jahre
- Gasfeuerstätten von 26 kW-50 kW sowie Festbrennstoff- und Ölheizungen 50 kW: alle 2 Jahre
- Gasfeuerstätten über 50 kW: jährlich
Kosten der Abgasmessung
Der Preis einer Abgasmessung (ohne Thermenservice) ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt maximal 40 Euro. Eine Recherche der Online-Plattform hukendu ergab allerdings, dass in Wien von einigen Anbietern Wucherpreise von bis zu 190 Euro verlangt werden. Das liegt vor allem daran, dass viele Installateure die Abgasmessung nur in Kombination mit der Thermenwartung anbieten. Sollte der beauftrage Installateur für die Abgasmessung mehr als den vorgeschriebenen Maximalpreis von 62 Euro (inklusive € 22 Wegzeit) verrechnen, weisen Sie ihn auf die gesetzliche Regelung hin.
Abgasmessung Anbieter: Rauchfangkehrer & Installateursfirmen
Die Abgasmessung darf nur von Firmen, die vom Magistrat der Gemeinde Wien zugelassen sind und eine entsprechende Prüfnummer vorweisen können, durchgeführt werden. Dazu zählen Rauchfangkehrer sowie Installateursfirmen und Ziviltechniker mit entsprechender Qualifikation. Auch Firmen, die ihre Prüfungsberechtigung in anderen Bundesländern erhalten haben, sind befugt in Wien eine Abgasmessung durchzuführen.
Befugte Anbieter für die Abgasmessung
Lugar Installateur GmbH
Triester Straße 346
1230 Wien
Telefon: +43 1 698 13 30
E-Mail: office(at)lugar.at
Allgas Volkmann GmbH
Sautergasse 45
1160 Wien
Telefon: +43 1 48 890 972
E-Mail: gasgeraete(at)allgas.at
Rauchfangkehrer Leiner
Lascygasse 10/6-8
1170 Wien
Telefon: +43 1 486 50 40
office(at)rauchfangkehrer-leiner.at
Auf wien.gv.at finden Sie eine Liste sämtlicher in Wien zugelassen Rauchfangkehrer, Installateursfirmen und Ziviltechniker für die Abgasmessung.
Gasthermen „Pickerl“: Grenzwerte für die Prüfplakette
Nach erfolgter Abgasmessung erhalten Sie einen Prüfbefund und bei positivem Ergebnis auch eine Prüfplakette. Diese wird am Gerät angebracht und ähnelt dem „Pickerl“ am Auto. Auch hier wird eingestanzt, wann die nächste Überprüfung fällig ist. Kontrolliert wird die Gültigkeit des Gasthermen "Pickerls" bei der jährlichen Hauptkehrung bzw. Hauptprüfung durch den Rauchfangkehrer.
Die Kriterien, nach denen die Abgasmessung erfolgt, sind Abgasverlust sowie Kohlenmonoxid- und Stickstoffdioxid-Emissionen.
Der Abgasverlust beschreibt die Wärmeenergie, die ungenutzt in Form der Abgase beim Heizen verloren geht. In Wien sind für Gasthermen (je nach Leistung) folgende Grenzwerte festgelegt:
Nennwärmeleistung (kW) | Altanlagen* bis 31.12.2011 | Altanlagen* ab 1.1.2012 und Neuanlagen** |
mehr als 15 bis 26 kW | 17% | 15% |
mehr als 26 bis 50 kW | 14% | 12% |
mehr als 50 bis 120 kW | 13% | 11% |
über 120 kW | 12% | 10% |
Der Wert für den Abgasverlust wird nach folgender Formel berechnet:
(Abgastemperatur − Verbrennungsluftemperatur) × [A/(21 − Rest-O2 im trockenen Abgas in %) + B]
Gasart | Erdgas H | Propan | M Butan |
A | 0,644 | 0,6335 | 0,6247 |
B | 0,0111 | 0,0092 | 0,0089 |
Bei den Kohlenmonoxid-Emissionen gelten in Wien diese Grenzwerte:
Gasthermen | Altanlagen bis 31.12.2011 | Altanlagen ab 1.1.2012 und Neuanlagen |
Grenzwert | 120 mg/m³ | 80 mg/m³ |
Die höchstzulässigen Stickstoffdioxid-Emissionen in Wien liegen bei:
Gasthermen | Altanlagen bis 31.12.2011 | Altanlagen ab 1.1.2012 und Neuanlagen |
Grenzwert | 500 mg/m³ | 300 mg/m³ |
*Altanlagen: Feuerstätten, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erstmals in Betrieb genommen worden sind und eine Nennwärmeleistung von bis zu 50 MW aufweisen.
**Neuanlagen: Feuerstätten, die nach dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung erstmals in Betrieb genommen werden und eine Nennwärmeleistung von bis zu 50 MW aufweisen.
Alle Angaben ohne Gewähr.