Ernährung
Lebensmittelrecht und Richtlinien für Lebensmittel
Das Lebensmittelrecht beinhaltet viele Vorschriften und hinzugefügte Richtlinien. Grundsatzgebend sind der internationale Lebensmittelcodex und die Priorität der Lebensmittelqualitätssicherung.
Die Rechtsgrundlagen für Lebensmitteln in Österreich auf einen Blick
Gesetzliche Dokumente
- Codex Alimentarius – Internationaler Lebensmittelkodex
- Lebensmittelrecht in der EU und Österreich
- Herkunftsbezeichnungen und Spezialitätenschutz
Codex Alimentarius – Internationaler Lebensmittelkodex
Der Codex Alimentarius – der internationale Lebensmittelkodex – ist eine Sammlung von Normen zur Lebensmittelsicherheit und internationaler Produktqualität.
Er beruht auf den Beschlüssen der Codex-Alimentarius-Kommission, ein gemeinsames Gremium der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen.
Der Codex wird weltweit als bindend betrachtet und sein Inhalt basiert auf dem Stand der dazugehörigen Wissenschaft. Die Mehrheit der Staaten auf der Welt folgt den enthaltenen Vorgaben und Maßgaben und leitet nationale Regelungen daraus ab.
Die einzelnen Regelungen des Codex Alimentarius finden Sie in einer Auflistung hier in Englisch.
Lebensmittelrecht in der EU und in Österreich
1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) 2) Freie Verkehrsfähigkeit der Waren innerhalb der EU 3) Österreichischer Lebensmittelcodex (Codex Alimentarius Austriacus)
1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
Am 21.2.2002 trat die EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/ 2002 in Kraft. Sie gibt den rechtlichen Rahmen für die Lebensmittelsicherheit inklusive Futtermittel vor:
- zur Festlegung der Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
- zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
- zur Festlegung von Verfahren
Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften finden sich nunmehr neben dem LMSVG in nationalen lebensmittelrechtlichen Verordnungen sowie zahlreichen EU-Richtlinien und unmittelbar anwendbaren Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft.
Wesentliche EU-Rechtsvorschriften sind:
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (EG-Basisverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- 3 EG-Lebensmittelhygieneverordnungen (EG) Nr. 852/2004, Nr. 853/2004, Nr. 854/2004
2) Freie Verkehrsfähigkeit der Waren innerhalb der EU
Basierend auf der Warenfreiheit der EU entwickelte sich das europäische Lebensmittelgesetz.
Ein Erzeugnis, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden ist, darf in der EU überall verkauft werden. Ausnahmen sind bestehende nationale Regelungen, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbraucherschutzes erlassen wurden oder zwingende Erfordernisse
wie eine wirksame steuerliche Kontrolle und die Lauterkeit des Handelsverkehrs, die die Einschränkung des Warenverkehrs erfordern.
3) Österreichischer Lebensmittelcodex (Codex Alimentarius Austriacus)
Für das Österreichische Lebensmittelbuch (Österreichischer Lebensmittelcodex) ist das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig. Enthalten si
- Verlautbarung von Sachbezeichnungen
- Begriffsbestimmungen
- Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen
- Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren
Der Codex ist seiner Rechtsnatur nach ein objektiviertes Sachverständigengutachten.
Herkunftsbezeichnungen und Spezialitätenschutz
Sie dienen in der EU dem Schutz von Lebensmitteln und Produkten, die nach einem bestimmten traditionellen Verfahren hergestellt werden oder aus einer spezifischen Region stammen, vor Nachahmern. Gleichzeitig schützen die Herkunftsbezeichnungen auch den Verbraucher vor nachgemachten Lebensmitteln und geben ihm die Gewähr, dass er genau das Produkt bekommt, das er erwartet.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Für die Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) muss sich die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts auf ein bestimmtes geographisches Gebiet beschränken und in einem anerkannten Verfahrensprozess erzeugt werden.
Beispiele:
- griechischer Feta-Käse
- Champagner
- San-Daniele-Schinken aus Italien
Die Verwendung des Gemeinschaftszeichens basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006.
Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)
Die Herkunftsbezeichnung Geschützte geographische Angabe (g.g.A.) gilt dann, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.
Beispiele:
- Schwarzwälder Schinken
- mallorquinische Sobrassada
Maßgeblich geregelt ist die Vergabe des Gemeinschaftszeichens durch die Verordnung (EG) Nr. 628/2008.
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
Bei der Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) geht es nicht um die geographische Herkunft, sondern ausschlaggebend ist eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts.
Beispiele:
- Mozzarella
- Serrano-Schinken
Grundlage des Gemeinschaftszeichens stellt die Verordnung (EWG) Nr. 1848/1993.
Bisher geschützte Österreichische Bezeichnungen
Wachauer Marille | gU | VO 1107/96 (ABl L 148/96) |
Tiroler Graukäse | gU | VO 1263/96 (ABl L 163/96) |
Steirisches Kürbiskernöl | ggA | VO 1263/96 (ABl L 163/96) |
Marchfeldspargel | ggA | VO 1263/96 (ABl L 163/96) |
Gailtaler Almkäse | gU | VO 1263/96 (ABl L 163/96) |
Tiroler Speck | ggA | VO 1065/97 (ABl L 156/97 |
Tiroler Bergkäse | gU | VO 1065/97 (ABl L 156/97 |
Vorarlberger Alpkäse | gU | VO 1065/97 (ABl L 156/97 |
Vorarlberger Bergkäse | gU | VO 1065/97 (ABl L 156/97 |
Waldviertler Graumohn | gU | VO 1065/97 (ABl L 156/97 |
Tiroler Almkäse/Tiroler Alpkäse | gU | VO 2325/97 (ABl L 322/97) |
Gailtaler Speck | ggA | VO 1241/2002 (ABl L 181/ 2002) |
Steirischer Kren | ggA | VO 1229/2008 (ABl L 333/ 2008) |
Mostviertler Birnmost | ggA | VO 237/2011 (ABl L 66/ 2011) |
Das Lebensmittelrecht basiert auf dem Codex Alimentarius, der als bindende Grundlage gilt. Die nationale Ebene der rechtlichen Grundlagen im Lebensmittelbereich kann sich von einer internationalen unterscheiden.
Jedoch ist das Lebensmittelrecht der EU maßgebend und wirkt auch über nationale Gesetze, es sei denn, es bestehen nationale Regelungen, die begründet einen anderen rechtlichen Vorgang fordern.
In diesem Fall gilt: Nationale Regelungen vor EU Regelungen!
Um den Herkunfts- und Spezialitätenschutz zu garantieren, gibt die EU Komission Herkunftsbezeichnungen zur Zertifizierung vor. In Österreich gibt es zur Zeit 14 geschützte Bezeichnungen.
Um dem komplexen Konstrukt der Gesetze zur Lebensmittelqualitätssicherung gerecht zu werden gibt es noch eine Reihe von Richtlinien. Zu erwähnen sind hier:
- Richtlinie für Gentechnik (inkl. Kennzeichnung)
- Richtlinie zur Umsetzung zur Rückverfolgung von Lebensmitteln
- Reinheitsgebot
- Organic Standards
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