Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv

Wien gegen Airbnb: Verhandlungen abgebrochen

Dächer von Wien
© pixabay.com | Wien gegen Airbnb

Nach einem Jahr der Lösungssuche hat die Stadt Wien nun die Verhandlungen abgebrochen. Eine Novelle des Tourismusförderungsgesetzes 2017 bedeutete auch neue Bestimmungen für Online-Plattformen. Zentraler Punkt ist hierbei eine verpflichtende Datenübermittlung an die Stadt, damit die Abführung der vorgeschriebenen Ortstaxe gewährleistet werden kann.

Erstellt von:
Anzeige

Nicht-Übermittlung der Daten strafbar

Eine Vereinbarung zur Datenübermittlung wäre auch zwischen der Stadt Wien und Airbnb vorgesehen gewesen, doch nun bricht Wien die Verhandlungen ab.

 "Grund dafür ist, dass wesentliche Vertragserfordernisse - wie das Akzeptieren österreichischen Rechts oder irgendeine Kontrollmöglichkeit über die Korrektheit der überwiesenen Ortstaxe-Summe - von Airbnb bis heute abgelehnt werden", meint Finanzstadtrat Peter Hanke von der SPÖ.

Das Unternehmen verweigere die Offenlegung personenbezogener Daten in Verdachtsfällen oder die Auskunft, ob zu einer bestimmten Adresse die Ortstaxe eingezogen bzw. abgeführt wurde.

Airbnb muss nun der Datenübermittlung auf üblichem Wege nachkommen, denn andernfalls wird laut Finanzressort ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren  eingeleitet, was zu einer Geldstrafe von 38 bis 2100 Euro pro nicht geliefertem Datensatz führen kann.

Immer up to date: Verpassen Sie keine News mehr!

Airbnb bedauert das Scheitern der Verhandlungen

Airbnb hat den Verhandlungsabbruch seitens der Stadt als „sehr bedauerlich“ bezeichnet und betont, weiterhin für eine Fortsetzung der Gespräche zur Verfügung zu stehen. Die Erfahrung hätte gezeigt, dass eine automatisierte, digitale Lösung sehr gut funktioniere.

"Alle von der Stadt Wien vorgebrachten Punkte sind für uns gangbar", betont man seitens Airbnb. "Die Stadt habe die Verhandlungen jedoch leider "vorzeitig abgebrochen".

Airbnb wäre schon vor der Gesetzesnovelle seit dem Jahr 2016 auf die Stadt Wien zugegangen. Die angebotenen Lösungen würden in mehr als 400 Städten und Regionen bereits funktionieren, darunter gibt es Vereinbarungen in Deutschland oder in den Schweizer Kantonen Zürich, Zug und Baselland.

Online-Giganten am Vormarsch

Was Airbnb für die Hotellerie ist, sind Uber und Amazon für den Verkehr und Fachgeschäfte wie beispielsweise Buchhandlungen. Es ist durchaus bequem, Dienste aus dem Internet zu nützen. So kann an Stelle des überteuerten Taxis ein Uber ganz einfach über das Smartphone gerufen oder eine wunderschöne Innenstadtwohnung für die nächste Städtereise günstig über den Laptop gebucht werden. Die Aufgabe der Zukunft wird wohl sein, eine zufriedenstellende Lösung für alle zu finden.

Weiterführende Links:

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

weitere interessante Beiträge