Sportevents
Ein teurer „Furz“: Wiener legte Beschwerde ein
Was war geschehen?
Ein Wiener war mit Freunden im Juni 2020 in der Josefstadt unterwegs. Die Polizei schritt wegen Lärmbelästigung ein und kontrollierte die Anwesenden.
Dabei kam es zu folgendem Vorfall:
Der Angezeigte erhob sich leicht von der Parkbank, schaute die Beamten an und ließ offenbar absichtlich einen massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten ab. Die Polizisten waren „not amused“ und belangten den Wiener wegen Anstandsverletzung und Lärmerregung. Die Strafe: Euro 500.- Der Betroffen bestritt die Absicht und legte Beschwerde ein.
Der Fall wanderte zum Verwaltungsgericht
Dieses stellte sich auf die Seite der Polizei. Ein Furz habe keinen „kommunikativen Inhalt“ und sei deshalb keine Meinungsäußerung und dementsprechend nicht vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Allerdings milderte das Gericht den Strafrahmen – der Wiener muss jetzt nur noch 100 Euro zahlen.
Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts
„Selbst wenn es sich um eine Form der Kommunikation handelte, überschreite ein Furz die Grenzen des Erlaubten, da diese Handlungsform geeignet erscheint, jedwede staatliche Ordnung völlig zu untergraben und der Lächerlichkeit preiszugeben“, wie es in der Entscheidung heißt.
Der Mann bestreitet nach wie vor die Absicht und will mit seiner Beschwerde nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.
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