Neue Taxitarifordnung: Aus für Taxameter?

Taxi Schild
© pixabay | Ab sofort gelten im Taxigewerbe neue Regeln

Mit 1. März 2021 ist Taxifahren auch ohne Taxameter erlaubt. Eine erfreuliche Nachricht für Fahrtendienste wie Uber und Co.

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Mit der Neuerung ist ein wichtiger Schritt der Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes – auch „Lex Uber“ genannt – jetzt geschafft. Denn ab sofort ist Taxifahren in zwei Varianten möglich: Entweder vorbestellt via App oder Telefon oder zum Heranwinken.

Für all jene, die sich ein Taxi heranwinken oder in einem Stand einsteigen, wird das Taxameter herangezogen. Dabei gelten folgende Tarife:

  • 3,40 Euro Grundtarif am Tag und
  • 3,80 Euro in der Nacht 
  • Streckentarif für 1 bis 5 km von 0,80 Euro beziehungsweise
  • 0,50 Euro ab 5 km
  • Zeittarif liegt bei 0,50 Euro (sowie etwaige Zuschläge)

Wer sein Taxi allerdings vorbestellt, kann von Preisersparnissen profitieren, denn diese Fahrten können in Zukunft mit einer Preisspanne von 20 % nach unten wie nach oben vorausberechnet werden. Auf Taxameter wird dementsprechend verzichtet, es gibt jedoch Mindestpreise für Fahrten. Uber setzt diesen Mindestpreis etwa bei 6,60 Euro an. Durch das Wegfallen des Taxameters können Fahrtendienste wie Uber, Bolt und Holmi teilweise wieder zu seinem flexiblen Preismodell zurückkehren.

Verpflichtender Taxischein

Weitere Folge der Zusammenlegung ist, dass alle Fahrer einen Taxischein besitzen müssen. Denn auch die Online-Fahrtendienste wie Uber vermitteln durch die Zusammenlegung der Gewerbe ab sofort Taxis und keine Mietwagenfahrten.

Zuvor hatte der Großteil der Angestellten keinen Taxischein. Dieser besteht aus einer Prüfung, bei der einerseits Deutschkenntnisse, andererseits Weg- und Routenbeschreibungen abgefragt werden. Laut Branchenvertretern ist die Durchfallquote bei der Taxiprüfung sehr hoch.

Großes Ziel der neuen Regelungen ist auch der Fokus auf den Klimaschutz. Geplant ist, ab 2025 in Wien nur noch Elektro-Autos als Taxis neu zuzulassen.

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