Dieser Artikel befindet sich derzeit im Archiv

Aus für Quarantäne: Die aktuelle Regelung im Überblick

Frau trägt FFP2 Maske am Arbeitsplatz
Ab August gilt eine neue Verordnung.

Seit August gilt: Wer sich nicht krank fühlt, kann auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen.

Erstellt von: | Update: 27.09.2022
Anzeige

Die Corona-Quarantäne ist mit August in Österreich vorerst gefallen. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch mit einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen. Das bedeutet, dass eine FFP2-Maske getragen werden muss – außer, man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs.

Ferner werden in der Verordnung Betretungsverbote definiert. Darunter fallen Krankenanstalten ebenso wie Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten – mit Maske, wenn sie infiziert sind.

Infizierte dürfen ab August mit Maske zur Arbeit

Ohnehin ist Arbeiten mit positivem Test künftig, konkret seit Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August, wieder möglich, wenn eine FFP2-Maske angelegt ist. Dies gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung de facto verunmöglicht, etwa bei Logopäden und Musikern.

Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen.

Anzeige

Für Risikogruppen soll künftig wieder eine Ausnahme bestehen. Sie müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es keine geeignete Schutzeinrichtung gibt (Raumtrenner etc.).

Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen des selben Haushalts anwesend sind (das gilt auch für Privat-PKW). Dafür darf man trotz positivem Testergebnis selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern, geht – dort etwas konsumieren, ist wiederum ausdrücklich nicht gestattet.

Beschränkungen gelten auch bei Antigen-Test

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid-19 anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich "freitesten".

Aktuell sehen die Regeln Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten bereits jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man dann noch positiv ist.

Anzeige

Diese Geschichte teilen!


Hinterlassen Sie einen Kommentar!

weitere interessante Beiträge