Soziales & Bürokratie
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2000 Euro für eine Wohnung: 3000 Sozialwohnungen an privaten Investor verkauft
Über Umwege wurden 3000 Sozialwohnungen an einen privaten Investor verkauft. Während sich die zuständige Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal noch bedeckt hält und den besagten Verkauf erst überprüfen möchte, fordert die Opposition eine Rückabwicklung des Verkaufs. Dieser muss von der Landesregierung jedoch erst genehmigt werden. Die Koalitionspartner von den Grünen haben jedoch mittlerweile angekündigt, es nicht mitragen zu wollen, sollte die SPÖ dem Verkauf zustimmen.
So gingen 3000 Sozialwohnungen in den Besitz eines privaten Investors über
Die betroffenen Liegenschaften würden vom Bauträger WBV-GÖD errichtet. Dieser wurde bereits 2003 von der GÖD an ein Unternehmen verkauft. Dieses veräußerte die Wohnungen wiederum 2015 an den privaten Schweizer Immobilieninvestor Christian Hosp. Dieser soll von Michael Tojner, der in das Heumarktprojekt investiert, dazu motiviert worden sein, die Immobilien zu kaufen. Der Preis für die 3000 Wohnungen bezog sich insgesamt auf sechs Millionen Euro. Das bedeutet, dass für eine Wohnung umgerechnet 2000 Euro bezahlt wurden.
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Verkauf soll nicht rechtmäßig abgewickelt worden sein
Angesichts des Verkaufes, schlägt die Opposition Alarm. Die FPÖ möchte nun den Stadtrechnungshof ins Spiel bringen, der die Rechtmäßigkeit des Geschäftes überprüfen soll. Auch von anderen Instanzen wird diese stark angezweifelt. So wurde vom Revisionsverband das Geschäft genau überprüft. Dabei kam man zu dem Schluss, dass es sich möglicherweise um einen unrechtmäßigen Verkauf handeln könnte. Grund dafür sind neben fehlenden Genehmigungen auch der Umstand, dass bei der Veräußerung überwiegend Käufer involviert gewesen sind, die dem Baugewerbe zuzuordnen sind. Das Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetz besagt jedoch, dass sich Liegenschaften des sozialen Wohnbaus nicht im Besitz von Vertretern aus dem Baugewerbe befinden darf. Die Opposition fordert nun eine Rückabwicklung des Verkaufs.
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Was bedeutet das für die Mieter?
Die zentrale Frage in Verbindung mit dem Verkauf ist nun die der Gemeinnützigkeit. Bleibt sie weiterhin bestehen und was bedeuten die Veränderung für die Vermieter? Die MA 50 hat vermeldet, dass eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit durchaus möglich wäre, wenn sich der Verdacht auf Unregelmäßigkeit verhärten würde. Um das zu erreichen, müsste die MA50 einen Antrag bei der Landesregierung einreichen. Durch diese Aberkennung besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass die Stadt Wien die Kosten, die für die Errichtung der Bauten investiert wurden, wieder zurückbekommt.
Und was bedeutet der Verkauf für die Mieter? Da die Mietverträge dem Wohngemeinnützigkeitsgesetz unterliegen, sind zunächst keine Änderungen zu befürchten. Allerdings kann es durchaus sein, dass nach dem Auszug eines Mieters die Wohnung teuer weiterverkauft wird.
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