Eingetragene Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche

Altertümliches Bild von zwei Männern
Gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Eine Partnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts kann man in Österreich amtlich eintragen und somit rechtlich absichern lassen, sofern es sich um volljährige und geschäftsfähige Personen handelt. Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz ist mit 1.1.2010 in Kraft getreten.

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Eine Partnerschaft zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts kann man in Österreich amtlich eintragen und somit rechtlich absichern lassen, sofern es sich um volljährige und geschäftsfähige Personen handelt.

Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz wurde am 10. Dezember 2009 vom Nationalrat verabschiedet, am 18. Dezember auch vom Bundesrat gebilligt, am 30. Dezember veröffentlicht und ist mit 1. Jänner 2010 in Kraft gesetzt. Eine Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts ist bislang in Österreich nicht möglich, aber in Bezug auf Renten- und Pensionsansprüche ist eine eingetragene Partnerschaft einer Ehe gleichgestellt.

Eine eingetragene Partnerschaft muss angemeldet und begründet werden. Folgende Dokumente sind zur Anmeldung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlich: ein amtlicher Lichtbildausweis, Nachweis des Familienstandes (ledig, geschieden, verwitwet oder aufgelöste Partnerschaft). Die zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes. Die Eintragung der Partnerschaft hat in der Bezirksverwaltungsbehörde selbst zu geschehen, die Übergabe der Urkunden kann feierlich außerhalb dieser Amtsräume an einer schönen Örtlichkeit stattfinden. Die PartnerInnen können sowohl ihren bisherigen Namen weiterhin tragen oder den des Partners, bzw. der Partnerin annehmen oder in Kombination mit dem eigenen Namen als Doppelnamen tragen, den Namen gegenseitig auszutauschen ist nicht möglich. Die gewünschte Namensänderung muss mittels Antrag bis zum Zeitpunkt der Begründung der Partnerschaft vorliegen. Sind die erforderlichen Dokumente präsent und die übrigen Voraussetzungen erfüllt, so steht einer sofortigen Begründung der Partnerschaft mit sofortiger Übergabe der Urkunde in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde nichts im Wege. Will man die Begründung und die Überreichung der Partnerschaftsurkunde in einem festlichen Saal des Amtes durchführen, so muss ein Termin vereinbart werden, die Urkundenübergabe allein kann auch außerhalb des Amtes in einem feierlichen Rahmen getätigt werden.

Rechtlicher Status von gleichgeschlechtlichen Ehen in Europa September 2009

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