Intransparente Sicherheitsgesetze: HEAT soll entwirren

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© CC-BY-S/ Bianca Traxler | Präsentation HEAT

Im Zuge der Vorstellung des HEAT (‚Handbuch zur Evaluation von Anti-Terror-Gesetzen’) durch Sicherheitsforscher Richard Kreissl, AKVorrat-Obmann und wissenschaftlichem Leiter des Projektes Christof Tschohl und Alexander Czadilek (AKVorrat) am 15.9. wurde eines immer deutlicher: Die Sicherheitsgesetzgebung in Österreich bedarf dringend einer Revision.

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AK Vorrat versucht das Dickicht mit HEAT zu entwirren

Gesetze sollten eigentlich so formuliert sein, dass sie auch für Laien verständlich sind – immerhin sind sie ja auch über die Homepage des Parlaments offen einsehbar. Das wäre eine Grundvoraussetzung für die gemeinsame Diskussion der Sicherheitsgesetze zwischen Bevölkerung und Politik, wie sie der AKVorrat sich wünscht. Aber was genau macht die Gesetze so unübersichtlich? Welche Gesetze hat der HEAT untersucht? Und wie sehen die Kriterien dafür aus?

Die Gesetze, die Überwachungsbefugnisse enthalten, sind zahlreich und werden ständig erweitert. Was eine Überprüfung eines jeden Gesetzes für sich fast unmöglich macht, sind ihre ebenso zahlreichen Verweise aufeinander. Dieses fast undurchdringliche juristische Dickicht erleichtert natürlich das laut HEAT (S. 148) zunehmende Verschwimmen von Vorbeugung und Strafverfolgung. Das eine setzt bereits vor dem Begehen einer Straftat an, das andere erst danach.

Natürlich wäre es wünschenswert, Terrorakte schon im Vorhinein verhindern zu können, doch wie sich bereits anhand vieler trauriger Beispiele gezeigt hat, waren die Täter systembekannt. Es sei nahezu unmöglich, die Nadel im Daten-Heuhaufen zu finden, wenn man den Heuhaufen durch eine derart breit angelegte Überwachung noch weiter ausweitet, so Richard Kreissl, CEO von VICESSE (Vienna Centre for Societal Security). Das zeigt sich schon daran, dass die Behörden laut Christof Tschohl im Zuge der Recherche für das HEAT meist keine genaue Auskunft darüber geben konnten, wie viele Verkehrsdaten etc. erhoben wurden, da alle Daten in einen undurchschaubaren „Einheitsbrei“ zusammenfließen.

Auswirkungen verzahnter Gesetze

Die Gesetze, die Bestimmungen zur Überwachung in Österreich enthalten und im Rahmen vom HEAT untersucht wurden, sind unter anderem:

  • Strafprozessordnung
  • Sicherheitspolizeigesetz
  • Staatsschutzgesetz
  • Militärbefugnisgesetz
  • E-Commerce-Gesetz
  • Telekommunikationsgesetz
  • Börsengesetz
  • Finanzstrafgesetz
  • Luftfahrtsicherheit
  • Datenschutzgesetz (in Bezug auf die Videoüberwachung)
  • Verwaltungsrechtliche Bestimmungen

Wenn derart viele Gesetze auch noch untereinander miteinander verzahnt sind, kann man sich vorstellen, dass die Sache etwas unübersichtlich wird. Auch wenn eine Gesamtrechnung aller Überwachungsgesetze momentan noch utopisch scheint, wäre sie gerade deshalb aber dringend nötig.

Laut HEAT können sich die Sicherheitsbehörden durch die korrespondierenden Gesetze gewissermaßen aussuchen, ob sie z. B. nach dem Staatsschutzgesetz (SSG) oder der Strafprozessordnung (StPO) handeln, und so die strengeren Bestimmungen in der StPO umgehen.

Aus dieser Entscheidung ergibt sich, ob für Ermittlung und Eingreifen eine „Anordnung der Staatsanwaltschaft“ erforderlich ist oder die Polizei auf eigene Faust aktiv werden darf (vgl. HEAT S. 149ff.). Dass das bei einem so vage formulierten Gesetz wie dem Staatsschutzgesetz im Zweifelsfall schnell in Willkür ausarten kann, liegt auf der Hand.

Große Interpretationsfreiheit

Ähnlich verhält es sich auch mit der ziemlich schwammigen Definition einer terroristisch motivierten Straftat. Das HEAT führt dazu folgendes Beispiel an (S. 153): Jemand geht in ein Geschäft und besprüht dort Pelzmäntel. Später findet die Behörde einen Eintrag in einem Forum und eine E-Mail, in denen die Person die entsprechende Tat ankündigt. Aufgrund von Indizien schließt die Behörde darauf, dass die Person Mitglied einer terroristischen Organisation ist.

Nun könnte sie nach zwei Delikten belangt werden: Einerseits für die Sachbeschädigung mit einer Strafe von bis zu sechs Monaten, andererseits für die Mitgliedschaft bei einer terroristischen Vereinigung, für die bis zu zehn Jahre anfallen können. Hier geht es allerdings nicht um zwei korrespondierende Gesetze, sondern um zwei Paragraphen des Strafgesetzbuches. Trotzdem zeigt dieses Beispiel anschaulich, wie groß die Interpretationsspanne einer terroristisch motivierten Straftat ist und wie schnell man aufgrund von einzelnen, vielleicht aus dem Kontext gerissenen persönlichen Daten, als Terrorist gebrandmarkt werden kann.

HEAT listet Kriterien auf – ein Beispiel

Mit der Ausarbeitung einiger Kriterien will das HEAT der Gesetzgebung nun in Zukunft ein Leitfaden sein bzw. bestehende Gesetze auf diese Kriterien hin überprüfen. Im Falle der Vagheit von Gesetzestexten wäre das entsprechende Kriterium hier z.B. die Bestimmtheit bzw. Normenklarheit. Es untersucht die Verständlichkeit der Rechtsbegriffe, die Verweise auf andere Gesetze und ihre Zusammenhänge untereinander, wie präzise die für die Überwachung vorgesehene Technologie beschrieben wird und wie weit das Gesetz für den Einzelfall präzisiert werden kann.

Vor allem für die Einzelfälle wichtig ist auch die genaue Dokumentation der einzelnen Überwachungs- und Ermittlungsschritte. Dass dieses Kriterium kaum eingehalten wird, zeigt Christof Tschohls Erfahrung mit dem Daten-„Einheitsbrei“. Die Frage, ob ein derartiges Vorgehen effektiv sein kann, beantwortet sich wohl selbst.

Die Entwirrung und Klärung der Gesetze verspricht somit mehr Transparenz und zugänglichere Gesetze, die auch für Laien ohne gröberen Knoten im Gehirn verständlich sind. Denn eins steht fest: Die Gesetzgebung geht uns alle an!

HEAT Version 1.1. hier kostenlos zum Downloaden.

Mehr Infos dazu gibt es beim AK Vorrat, beim Österreichischen Parlament, und bei VICESSE.

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