Förderungen bei Kauf eines Elektroautos

rotes Auto mit Münzen und Papier im Hintergrund
© Ton Anupong - shutterstock.com | Steuerliche Vorteil und Förderungen beim Kauf eines Elektroautos.

Ankaufsförderung aller Bundesländer auf einen Blick, für Privatpersonen und Unternehmen. So viel können Sie seitens der Steuern beim Kauf eines Elektroautos sparen.

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Ankaufsförderungen Elektroauto für Private

Der Kauf eines Elektro-Pkw mit reinem Elektroantrieb oder eines Brennstoffzellenfahrzeuges wird ab dem 1. Juli 2020 mit 5.000 Euro gefördert. Plug-in-Hybride und Range Extender mit vollelektrischer Reichweite von mindestens 50 Kilometern erhalten eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro. Modelle mit einem Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) von mehr als 50.000 Euro sowie Plug-in-Hybride und Range Extender mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auch die private E-Ladeinfrastruktur wird in Form eines Bonus in Kombination mit der E-Pkw Förderung in der Höhe von 600 Euro pro Wallbox oder intelligentem Ladekabel zusätzlich unterstützt. Für Wallboxen/Heimladestationen in Mehrparteienhäusern beträgt die Förderung sogar 1.800 Euro.

Bei der Förderaktion für Elektro-Zweiräder für Private werden einspurige E-Fahrzeuge wie Elektro-Zweirädern der Klasse L1e, L3e (E-Mopeds, E- Motorräder) mit € 825 gefördert  (€ 450 von Zweiradimporteuren, € 375 vom Bund).

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Elektromobilität Förderungen Bundesländer

Ankaufsförderung in Wien

In Wien gibt es Förderung von E-Lastenrädern in der Höhe von € 1.000.
Die Anschaffung von Transporträdern wird generell mit bis zu € 800 gefördert. Wenn das Transportfahrrad eine Elektrounterstützung besitzt, erhöht sich die finanzielle Unterstützung auf € 1.000. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 50 %.

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Ankaufsförderung in Oberösterreich

Gefördert werden intelligente E- Ladestationen für den Haushalt. E-Ladestationen mit Typ 2 Stecker und Smart-Grid bzw. Smart-Home Fähigkeit werden mit € 600  bzw. bis zu maximal 40 % gefördert.    

Einreichstelle: Land Oberösterreich

Ankaufsförderung in Niederösterreich

Bei der Förderung für E-Fahrzeuge (BEV) und Ladestationen bis € 1.800 handelt sich um eine Anschlussförderung an die Bundesförderung. Die finanzielle Unterstützung beträgt € 1.000 für Elektroautos + € 800 Förderung für private Ladeinfrastruktur.

Einreichstelle: Kommunalkredit Public Consulting

Ankaufsförderung in Tirol

In Tirol gibt es eine Kooperation für die E-Ladeinfrastruktur. Hierbei werden AC-Ladesysteme für E-Fahrzeuge zur Nutzung an öffentlich zugänglichen Orten mit einer hohen Besucherfrequenz und langer Verweildauer zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Installation der AC-Ladesysteme werden durch den Kooperationspartner getragen.

Einreichstelle: Tiroler Wasserkraft

Außerdem gibt es in Tirol eine Förderung für die E- Ladeinfrastruktur für E-Ladestationen bis zu € 5.000. Hier werden Ladestationen bei Tourismus- und Freizeiteinrichtungen bzw. Einkaufszentren im Gebiet der TINETZ (Tiroler Netze) bis zu 50% des Kaufpreises (maximal € 5.000) gefördert. Der Energielieferant muss die Kosten aber zu gleichen Teilen übernehmen.

Einreichstelle: Tiroler Netze

Ankaufsförderung in der Steiermark

Das Anschlussförderungsprogramm für E-Mobilität gilt für E-Fahrzeuge (BEV, FCEV) und Ladestationen bis zu € 1.200.  Diese Anschlussförderung ist an die Bundesförderung gekoppelt und wird zu € 1.000 € für Elektroautos und € 200 Förderung für die private Ladeinfrastruktur ausgegeben.

Einreichstelle: Kommunalkredit Public Consulting

In der Steiermark werden auch E-Lastenfahrräder mit bis zu € 500 bzw. werden maximal 25 % der Kosten gefördert.

Einreichstelle: Land Steiermark

Ankaufsförderung in Kärnten

In Kärnten fördert die Stadt Villach Energieeffizienzmaßnahmen wie die Anschaffung von E-Fahrzeugen. Die Energieeffizienz-Förderung für E-Fahrzeuge (BEV, E-Roller und E-Bikes) bis zu € 4000. Die Förderhöhe beträgt je nach Förderpunkte und Budgetverfügbarkeit zwischen € 100 – € 400 pro Förderpunkt.
BEV = 10 Punkte, E-Roller = 5 Punkte, E-Bike = 1 Punkt.

Einreichstelle: Stadt Villach

Förderungen und steuerliche Vorteile für Unternehmen beim Ankauf von Elektroautos

Hier finden Sie alle Anlaufstellen für undesweite Ankaufsförderungen für Unternehmen, Gemeinden und Vereine. Förderaktion für E-Pkw für Betriebe. Fördergegenstand sind E-Fahrzeuge (BEV, FCEV, REX, PHEV):

Bei einer Neuanschaffung von E-Fahrzeugen der Klasse M1, N1≤2,5t.

  • BEV, FCEV: € 3.000 (€ 1.500 von Autoimporteuren, € 1.500 vom Bund)
  • bREX, PHEV: € 1.500 (€ 750 von Autoimporteuren, € 750 vom Bund)
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Als Voraussetzung gilt der Bezug von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern. Fahrzeuge mit Dieselmotoren sind nicht förderfähig.

Für Betriebe wird die Neuanschaffung von E-Nutzfahrzeugen (BEV) und E- Leichtfahrzeuge bis zu € 20.000 gefördert. E-Fahrzeuge der Klasse L6e, L7e werden mit € 1.000, bei der Klasse M2 ≤ 5t (> 9 Personen) sowie N1 > 2,5t - 3,5t wird mit bis zu € 20.000 unterstützt.

Einreichstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)         

Die Neuanschaffung einspurige E-Fahrzeuge (BEV) zur Personenbeförderung werden ebenfalls über den KPC mit bis zu € 750 gefördert. E-Zweiräder der Klasse L1e und L3e mit € 375 durch arge2rad und € 375 durch den Bund.

Die Neuanschaffung von E-Fahrrädern und Transport- bzw. Lastenrädern werden mit bis zu € 500 gefördert. Der Kauf eines E-Fahrrads wird mit € 200, E-Transporträder mit bis zu € 500 finanziell unterstützt.
50% der Summe stammt vom österreichischen Sportfachhandel und 50% vom Bund.

Die Förderung der E-Ladeinfrastruktur durch die Errichtung von nicht diskriminierenden und öffentlich zugänglichen E-Ladestationen beträgt € 10.000.
An den Ladestationen muss ohne Vertrag bezahlt werden können.

  • € 200 für Wallbox und Standsäule AC ≤ 3,7 kW
  • € 1.000 Wallbox AC ≤ 22 kW, für Standsäule AC 3,7 – 22 kW
  • € 2.000 für Ladestationen AC oder DC 22 - 43 kW
  • € 10.000 für Ladestationen AC > 43 kW oder DC ≥ 50 kW

Umweltschutzmaßnahmen im Mobilitätsbereich, die über die klimaaktiv mobil-Programme hinausgehen werden mit 30% gefördert. Die Kombination von verschiedenen Maßnahmen führt zu höheren Fördersätzen. 

Ankaufsförderung Elektroautos für Unternehmen - Bundesländer im Vergleich

Ankaufsförderung in Wien

Der Kauf von Transporträdern wird mit bis zu € 800 Euro gefördert. Hat das Fahrrad eine Elektrounterstützung, erhöht sich die Förderung auf € 1.000. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 %.

Einreichstelle: Stadt Wien

Ankaufsförderung in Niederösterreich

In Niederösterreich gibt es die Elektro-Auto-Förderung für Unternehmen und Gemeinden für die Aschaffung von E-Fahrzeugen (BEV) und Ladestationen. Diese Anschlussförderung an die Bundesförderung bis zu € 1.800, wird mit € 1.000 für E-Autos (BEV) und für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Gemeinden und Vereine bis zu € 800 und für Unternehmen bis zu € 500 ausgeschüttet.

Einreichstelle: Land Niederösterreich

Ankaufsförderung in Kärnten

Mit der Energieeffizienzförderung unterstützt die Stadt Villach Maßnahmen zur Energieeffizienz, wie die Anschaffung von E-Fahrzeugen (BEV, E-Roller, E-Bikes) mit bis zu € 4000.

Einreichstelle: Stadt Villach

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Ankaufsförderung in Niederösterreich

In Niederösterreich gibt es die Elektro-Auto-Förderung für Unternehmen und Gemeinden für die Aschaffung von E-Fahrzeugen (BEV) und Ladestationen. Diese Anschlussförderung an die Bundesförderung bis zu € 1.800, wird mit € 1.000 für E-Autos (BEV) und für nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für Gemeinden und Vereine bis zu € 800 und für Unternehmen bis zu € 500 ausgeschüttet.

Einreichstelle: Land Niederösterreich

Ankaufsförderung in der Steiermark

Das Umweltamt der Stadt Graz fördert Unternehmen im öffentlichen Interesse (Taxis, Carsharing, etc.) beim Ankauf von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten (E-Fahrzeuge: BEV, FCEV, REX, PHEV). Die Förderung ist mit anderen Förderungen kombinierbar.

Ebenso wird der Ankauf von elektrisch unterstützen Lastenrädern mit bis zu € 400 gefördert. Zusätzlich fördert die Stadt Graz mit bis zu € 1.000.

Einreichstelle: Land Steiermark Umweltamt Graz

Ankaufsförderung in Tirol

Die Anschlussförderung der Bundesförderung „E-Pkw für Betriebe“ unterstützt den  Ankauf, eine Umrüstung und das Leasing von Fahrzeugen der Klasse M1 und N1,
E-Fahrzeuge (BEV, FCEV, REX, PHEV) bis zu 30 %.

Einreichstelle: Land Tirol

Die Kosten für die Installation von AC-Ladesystemen für Elektrofahrzeuge zur Nutzung an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten sind durch den Kooperationspartner zu tragen.

Einreichstelle: Tiroler Wasserkraft

Ladestationen bei Tourismus- und Freizeiteinrichtungen bzw. Einkaufszentren im Gebiet der TINETZ (Tiroler Netze) werden zu 50 % des Kaufpreises (max. € 5.000) gefördert, wenn die anderen 50 % vom Energielieferanten übernommen werden.

Einreichstelle: Tiroler Netze

Ankaufsförderung in Vorarlberg

Für E-Autos (BEV), die im öffentlichen Interesse eingesetzt werden (z.B. Taxis, Carsharing, Mietwagen, etc.) gibt es eine Anschlussförderung an die Bundesförderung in Höhe von € 1.500.

Einreichstelle: Land Vorarlberg

Steuerliche Begünstigungen für Elektroautos

Ein “geldwerter Vorteil aus einem Dienstverhältnis” wird vom Finanzamt dann genannt, wenn Mitarbeiter ein Fahrzeug zu beruflichen als auch privaten Zwecken nutzen kann. Bei der Ermittlung der Lohnsteuer muss hierfür ein “Sachbezug” angesetzt werden, der entsprechend versteuert werden muss.
Dieser zu versteuernden Sachbezug wurde monatlich mit 1,5% der Anschaffungskosten des Fahrzeugs angesetzt.

Elektrofahrzeuge, die tendenziell in der Anschaffung teurer sind als herkömmliche Diesel- oder Benzin-PKWs, haben so im Segment der Firmenwagen einen starken Wettbewerbsnachteil. Seit der Steuerreform 2015 wurde ab 2016 der Sachbezug für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren mit einem CO2-Ausstoß über 130 Gramm pro km auf 2% angehoben. Der Sachbezug für reine Elektroautos, nicht für Hybridfahrzeuge, wurde gestrichen. So sind Elektroautos eine attraktiven Alternative im Bereich der Firmenwagen, da sie nun nicht nur im Betrieb sondern auch in der Besteuerung eindeutige Vorteile gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren haben.

Elektrofahrzeuge sind außerdem vorsteuerabzugsfähig, wenn diese die Anschaffungskosten bis maximal € 40.000 nicht überschreiten. Es dürfen immer nur € 40.000 vorsteuerfrei abgesetzt werden, ganz gleich, wie teuer das Elektroauto ist. Ist das Fahrzeug teurer als € 80.000 kostet, kann gar kein Vorsteuerabzug mehr in Anspruch genommen werden.

Unternehmen können sich so bis zu € 6666,67 (20 % Vorsteuerabzug) bei der Anschaffung eines vollelektrischen Dienstwagens und weitere € 11.520 (Sachbezug) allein im ersten Betriebsjahr sparen.

Für Privatpersonen sind beim Kauf eines E-Autos bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen.

Derzeitige E-Automodelle am Markt:

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