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Neues Wiener Aufzugsgesetz

Angeschnittenes Aufzug-Piktogramm, zeigt Männchen im Auzug mit Stockwerksknöpfen, Pfeil nach oben
© Dieter Schuetz/pixelio.de | Ob alter Aufzug oder neuer, moderner Lift: Das Gesetz aus 2007 gilt für sie alle.

Informationen zum neuen Wiener Aufzugsgesetz: Eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2007, die für mehr Sicherheit in Wohnhäusern, Bürogebäuden usw. sorgen soll.

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Neues Wiener Aufzugsgesetz sorgt für mehr Sicherheit"

Neues Wiener Aufzugsgesetz tritt am 23. März 2007 in Kraft

"Aufzüge sind aus unserem modernen Leben nicht mehr wegzudenken: Egal, ob in Wohnhäusern, Bürogebäuden, Einkaufszentren oder auch in U-Bahnstationen steht der Lift als bequeme und - gerade für ältere Menschen oder Personen mit Kinderwägen - als unerlässliche Alternative zum Stiegensteigen zur Verfügung. Die Sicherheit der Benutzer steht dabei natürlich im Mittelpunkt", erklärt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. Das neue Wiener Aufzugsgesetz sieht daher strenge Sicherheitsrichtlinien und kurze Übergangsfristen für die Umrüstung bestehender Aufzüge vor. "In den letzten Jahren haben wir in Wien tausende türlose Aufzüge mit Fahrkorbtüren nachgerüstet und dadurch zu mehr Sicherheit beigetragen. Das bestätigt auch der kürzlich präsentierte TÜV-Sicherheitsbericht 2007", unterstreicht Ludwig.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes am 23. März 2007 müssen alle Wiener Personenaufzüge bis spätestens 31. Dezember 2012 mit Fahrkorbtüren ausgestattet sein. Im ersten Schritt müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes Personenaufzüge vom zugelassenen Aufzugsprüfer auf das Vorhandensein von Gefährdungssituationen mit hohem Sicherheitsrisiko für die Benützer, wie unsichere Verriegelungseinrichtungen, überprüft werden. Eventuell festgestellte Mängel müssen innerhalb von fünf Jahren behoben sein; bei unmittelbarer Gefahr muss die Anlage gesperrt werden.

Die im Gesetz (§22 Abs. 3) definierten signifikanten Gefährdungssituationen

  • Antriebssystem mit schlechter Anhalte- und/oder Nachregulierungsgenauigkeit
  • Fehlende oder unzulängliche Schutzeinrichtung an kraftbetätigten Türen
  • Unsichere Verriegelungseinrichtungen an Schachttüren
  • Fahrkorb ohne Türen
  • Zu großer Abstand zwischen Fahrkorb- und Schachttür
  • Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung


Über die Prüfung durch den Aufzugsprüfer hinaus ist als zweiter Schritt vom Aufzugsbetreiber eine umfassende Sicherheitsprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle für Aufzüge durchführen zu lassen. Diese detaillierte Sicherheitsprüfung muss je nach Baujahr des Aufzuges bis spätestens Ende 2012 abgeschlossen sein.

Normierte Abläufe sorgen für mehr Sicherheit

Das neue Wiener Aufzugsgesetz setzt einen weiteren Schwerpunkt bei der Vereinfachung der behördlichen Verfahren. Vor der Neuerrichtung oder wesentlichen Änderung eines Aufzuges überprüft ein behördlich zugelassener Aufzugsprüfer die Anlage auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Bestimmungen und erstellt ein Gutachten über die Vorprüfung des Aufzuges. Erst danach kann mit der Bauausführung begonnen werden. Nach der Fertigstellung des Aufzuges nimmt der Aufzugsprüfer eine Abnahmeprüfung vor - erst wenn diese positiv verläuft, ist die Inbetriebnahme der Anlage zulässig.

Regelmäßige Überprüfungen alle sechs bis 12 Monate!

In die Kompetenz des Aufzugsprüfers fällt auch die regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung von Aufzügen, das Führen eines Aufzugbuches, das die grundlegenden technischen Daten des Aufzuges enthält und die sofortige Außerbetriebnahme von Aufzügen, wenn diese nicht betriebssicher sind oder die Notrufeinrichtung nicht funktioniert. Die Zeitabstände zwischen den Überprüfungen richten sich nach der Art der Aufzüge: Aufzüge, deren Fahrkörbe an nur einem Tragmittel (Tragseil) hängen, sind in Abständen von sechs Monaten, sonstige Aufzüge zur Personenbeförderung alle 12 Monate zu überprüfen.

Für die laufenden Betriebskontrollen und die Sicherheit im alltäglichen Betrieb sind Aufzugswärter oder zugelassene Betreuungsunternehmen für Aufzüge zuständig. Konkret sind sie für die regelmäßige Kontrolle der Notrufeinrichtungen, der Funktionstüchtigkeit der Schacht- und Fahrkorbtüren und der Beleuchtung etc. zuständig. Daneben zeichnet der Aufzugswärter oder das Betreuungsunternehmen für eine rasche Notbefreiung von eingeschlossenen Personen sowie für die sofortige Meldung festgestellter Mängel und Gebrechen an den Betreiber und den Aufzugsprüfer verantwortlich.

"Mit der neu organisierten und normierten Überprüfung und Wartung aller Wiener Aufzüge leistet das neue Aufzugsgesetz einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit. Ab nun sind alle Pflichten und Kompetenzen klar definiert, was zu einer rascheren Umsetzung führt. Das Wichtigste dabei ist aber, dass wir das Unfallrisiko damit in Zukunft soweit wie möglich reduzieren können", erklärt der Wohnbaustadtrat.

Stadt Wien fördert die Nachrüstung bestehender Aufzugsanlagen

Von den rund 37.000 Aufzügen in Wien verfügen etwa 8.000 Lifte, die bis 1992 bewilligt wurden, über keine eigene Fahrkorbtüre. Jüngere Aufzugsanlagen wurden schon bei der Neuerrichtung mit diesem Sicherheitsmerkmal ausgestattet. Der Einbau einer Tür kostet durchschnittlich 4.500 Euro und wird von der Stadt Wien mit bis zu 40 Prozent gefördert. "Wir bemühen uns um eine rasche Erneuerung der nicht mehr zeitgemäßen Aufzugsanlagen. Insgesamt schoss die Stadt Wien im Jahr 2006 rund 4,5 Millionen Euro für die Umrüstung älterer und alter Aufzugsanlagen zu", betont Ludwig. Weiterführende Informationen zu den Umbau-Förderungen der Stadt Wien können beim Wohnfonds Wien unter der Telefonnummer 01/403 59 19-0 erfragt oder im Internet unter www.wohnfonds.wien.at/ abgerufen werden.

Nachrüstung der Aufzüge bei Wiener Wohnen

Im Bereich von Wiener Wohnen, dem mit 7.545 Anlagen größten Liftbetreiber der Stadt, sind bereits über 70 Prozent der Liftanlagen nachgerüstet worden. Alle Aufzüge, auch jene 2.275 ohne Fahrkorbtüre, verfügen über zumindest eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung, wie bewegliche Sicherheitsschwellen, Lichtschranken oder Lichtvorhänge, um Unfälle zu vermeiden. Zudem sind fast alle Wiener Wohnen-Aufzüge mit einem Notrufkommunikationssystem ausgestattet. In nur fünf Jahren sind über 2.000 Aufzüge mit einer Fahrkorbtüre ausgestattet worden. Spätestens 2012 werden alle Aufzugsanlagen, die in den Bereich von Wiener Wohnen fallen, auf den neuen sicherheitstechnischen Standard umgerüstet sein.

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Henrike Drew

15. Jänner 2009 - 09:52 Uhr

Unser Aufzug ist 50 Jahre alt, macht einen irren Lärm, wenn jemand nur auf den Knopf drückt um ihn zu holen. Während der Benutzung macht er qietschende Geräusche, die man bis in jede Wohnung hört. Das Dach und der Schaft des Aufzugs werden von einigen Parteien als Mitzkübel benützt. Renovierungen sind an der Tagesordnung, nützen aber nichts. Betrifft: Sickenberggasse 11a/Stiege 2Wir Mieter möchten wissen, wann dieser Mißstand endlich behoben wird? Abgesehen davon, daß er immer dreckig ist, ist er auch nach den heutigen Gesetzen nicht als sicher einzustufen.Mfg Henrike Drew im Namen aller Betroffenen.Werde dieses Mail auch an andere Stellen weiterleiten. Irgendjemand muß ja zuständig sein.

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