
Repariert statt ausrangiert
Wiener Wohnen bietet optional auch noch weitere Möglichkeiten an. Da gibt es zum Beispiel den Wohnungstausch, das heißt, dass zwei Gemeindewohnungsmieter ihre Wohnungen tauschen. Hier gibt es allerdings auch Voraussetzungen:
Prinzipiell sind alle seit zumindest zwei Jahren in der Einreichadresse hauptgemeldete Personen für den die Zimmeranzahl beim Wohnungstausch zu berücksichtigen. Darüber hinaus gilt:
In bestimmten Fällen ist es auch möglich seine Wohnung zu wechseln. Auch hier gibt es Voraussetzungen:
Ein Wohnungswechsel ist in folgenden Fällen möglich:
Dann gibt es noch die Wohnungszusammenlegung, also das Verbinden zweier Wohnungen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Bei einer Jungfamilie, das heißt alle Familienmitglieder sind unter 40 Jahre alt oder ein Kind ist noch nicht schulpflichtig, sind 15 m2 mehr möglich.
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