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BAWAG sorgt mit Umstellung von Girokonten für Empörung

Bawag-Filliale in Wien, Währingerstraße
© Katharina Widholm | Die Bawag steht angesichts ihrer Geschäftsmethoden unter Beschuss

Die BAWAG P.S.K. stellt ihre Kontomodelle um. Rund 20.000 Kunden wurden per Post darüber informiert, dass sie bis 31. Jänner 2017 von ihren bisherigen Girokonten auf Kontobox-Modellen umsteigen müssen. Bei den beiden günstigsten Modellen wird in Zukunft eine Gebühr für die Nutzung von Bankomaten anfallen. Was hinter dieser Änderung steckt und was das für die Kunden heißt, erfahren Sie hier.

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Kunden werden gezwungen, ihre bisherigen Girokonten zu kündigen

„Kontobox“ heißt das neue Girokontomodell der BAWAG P.S.K. Bestehende Kunden müssen auf dieses umsteigen. Dabei geht die Auswahl von der „Kontobox Small“ bis zur „Kontobox X-Large“. Zahlte man vorher für das günstigste Girokonto 9,99 Euro im Quartal, werden beim neuen Modell minimum 14,70 Euro im Quartal (Kontobox Small) und 38,70 Euro (Kontobox X-Large) fällig. Die neue Kontoführung ist für den Kunden also wesentlich teurer. Der Umstieg ist verpflichtend, die alten Girokonten werden spätestens Ende Jänner 2017 gekündigt.

Ist das alte Girokonto für die BAWAG nicht rentabel?

Der Wechsel stößt bei bestehenden Kunden auf Unverständnis und die Fragen kommen auf, darf die Bank ihre bestehenden Kunden zu einem Umstieg zwingen und warum wird ein funktionierendes Modell gekündigt? Bei Anfrage wird Kunden mal gesagt, dass die Umstellung auf einer EU-Richtlinie basiert, oder dass das vorangegangene System veraltet ist und deswegen einer Neuerung bedurfte. Einen weiteren Grund erläuterte eine BAWAG-Kundenberaterin bei einem Kundengespräch, dass das alte Geschäftsmodell sich für die BAWAG als wenig rentabel erwiesen hätte und man sich deshalb zu einem neuen Girokonto-Modell entschloss. Dass die bestehenden Kunden mit einem Ultimatum zur Umstellung gezwungen werden, ist eine Vorgehensweise, die auch dem Konsumentenschutzminister Alois Stöger verärgert, der bereits eine rechtliche Prüfung angeordent hat.

Online-banking Funktion wird als Feature beworben

Welchen Vorteil haben Kunden nun durch die Umstellung, die sie bisher nicht hatten? Die Antwort muss lauten: keine. Ruft man etwa bei der Servicehotline an, führen die Kundenberater etwa an, dass bei allen Modellen Onlinebanking inkludiert wäre. Dieses Argument mag jedoch lächerlich erscheinen, angesichts des Umstandes, dass Kunden auch vorher bereits ihre finaziellen Angelegenheiten per eBanking erledigen konnte und dieses schon seit längerem eine Selbstverständlichkeit ist.

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Zusätzliche Gebühren für Bargeldbehebung

Am meisten sorgt jedoch eine Erneuerung für Unverständnis: Bei den beiden günstigeren Modellen, der Kontobox Small, sowie der Kontobox Medium werden zusätzlich Gebühren für die Bargeldabhebung bei Bankomaten fällig. Das ist bei der Kontobox Small ab der zweiten und bei der Kontobox Medium ab der sechsten Bargeldabhebung der Fall. Pro Bankomat-Abhebung werden dem Kunden 39 Cent berappt. In diesem Fall rechtfertigt sich die BAWAG damit, dass ca. 35 % der Kunden lediglich einmal im Monat einen Bankomat zur Bargeldbehebung benützen. Um zu vermeiden, dass am Ende des Monats sich die Nebenkosten anhäufen, sollten Kunden ihr Nutzerverhalten überprüfen. Je mehr mit Bankomatkarte bei Einkäufen bezahlt wird, desto mehr Informationen zum Kaufverhalten werden preisgegeben. Der gläserne Mensch lässt grüßen.

Bankomatengebühr bereits bei allen Anbietern?

Auf den Hinweis, dass andere Banken mit ähnlichen Kontoführungsgebühren (verglichen mit dem günstigsten Modell der BAWAG, der Kontobox Small) keine Bankomatgebühren in Rechung stellen, erklärt eine Kundenberaterin, dass auch bei anderen österreichische Banken Entgelte für Bargeldabhebung anfallen würden, aber dies nicht offen deklariert werde.

Auf Nachfrage bei den Banken Erste Bank, Bank Austria und Oberbank weisen jedoch alle Institutionen darauf hin, dass zurzeit bei keinem ihrer Kontomodelle Entgelte für die Benützung von Bankomaten fällig sind und man lediglich für Bargeldabhebungung am Schalter extra zahlen muss.

Reaktion von Seiten des Konsumentenschutzes

Konsumentenschutzminister Alois Stöger hat mittlerweile den Verein für Konsumenteninformation beauftragt, Klage gegen die BAWAG einzureichen. Diese würde mit ihrer Umstellung die Kunden nicht ausreichend darüber aufklären, dass die neuen Konten mit einem Mehrkostenaufwand verbunden sind. Wird der Klage stattgegeben, so darf die Bank die Gebühren nicht in Rechnung stellen und muss Rückzahlungen leisten, sollten für den Kunden bereits Kosten in dieser Hinsicht entstanden sein.

Fazit: Vielleicht ist es auch ein guter Grund und Zeitpunkt über einen Kontowechsel zu einer anderen Bank nachzudenken.

Mehr dazu:

Klage des VKI gegen BAWAG Kontoumstellung

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Christiane Schmidt

02. August 2022 - 02:41 Uhr

bin gezwungen kontoführung nach mehr als32 Jahren neues höheres zu nehmen ider Kündigung heute hab ich Erlagschein überwissen hol Kontoauszug sehe für Bargeldabhebung mußte ich zahlen u. für Kontoauszug auch 0.50 cent ich gehe weg von BAWAG solch schweinerei nach über 32 Jahre

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