Führerschein verloren: Was nun?

polizei kontrolliert alkoholpegel eines fahrers
© 123rf.com | Führerschein weg? So bekommen Sie ihn wieder.

Führerschein weg? Ob der Führerschein einfach nur verloren gegangen ist, oder bei einer Alkoholkontrolle abgenommen wurde. Hier finden Sie Möglichkeiten, wie Sie Ihren Führerschein schnell wiederbekommen.

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Den Führerschein zu verlieren ist ärgerlich. Bemerkt man die Abwesenheit der rosa Karte, sollte man binnen einer Woche den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei melden. Denn: Ohne Führerschein fahren, auch wenn dieser nur verloren wurde ist strafbar.

Eine vergebührte Bestätigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige gilt innerhalb Österreichs vier Wochen lang als Führerscheinersatz. In dieser Zeit muss man einen neuen Führerschein bei der Behörde beantragen. Das Formular für den Antrag bekommt man bei der Führerscheinbehörde oder als Download auf der Seite des digitalen Amts für Österreich.

Zuständige Führerscheinbehörden im Falle eines Verlusts:

  • In Städten mit Bundespolizeidirektion: Bundespolizeidirektion bzw. in Wien das Verkehrsamt
  • In Städten ohne Bundespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: Bezirkshauptmannschaft bzw. in Krems und Waidhofen/Ybbs das Magistrat

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikates:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Verlust- oder Diebstahlsanzeige
  • Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
  • evtl. Meldebestätigung

Vorläufiger Führerschein

Bei der Behörde wird dann ebenfalls ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Dieser ist ab Aushändigungsdatum (immer nur in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis) innerhalb Österreichs gültig. Der vorläufige Führerschein wird nach Zustellung des neuen Führerscheins ungültig. Die Kosten belaufen sich dabei auf:

  • Duplikatausstellung: 45,60 Euro
  • Expressherstellung: zusätzlich ca. 16 Euro (Zustellung innerhalb von ungefähr zwei Tagen)

Führerschein weg: Lenkberechtigung entzogen

In Österreich wird einem nicht bei jedem Delikt im Straßenverkehr die Lenkberechtigung entzogen. Stattdessen gibt es ein sogenanntes Vormerksystem. Das heißt so eine Vormerkung im Führerscheinregister ist die Vorstufe zur Entziehung der Lenkberichtigung. Sie wird bei bestimmten Vergehen zusätzlich zu einer Geldstrafe verhängt.

Damit sollen Lenker, die einen Verstoß begangen haben, abgefangen und zu "braven" Fahrern erzogen werden. Kommt es zu weiteren Verstößen wird dennoch die Lenkberechtigung entzogen.

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Für folgende 13 Verkehrsverstöße gibt es eine Vormerkung im Register:

  • Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)
  • Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein
  • Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung
  • Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)
  • Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
  • Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung
  • Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Befahren der Rettungsgasse: Seit 1. September 2019 ist das verbotene Befahren der Rettungsgasse ein Vormerkdelikt. Für Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen immer, bei Lenkern von einspurigen Kraftfahrzeugen kommt es nur dann zu einer Vormerkung, wenn das Befahren der Rettungsgasse zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes geführt hat.
  • Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
  • Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von
    gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  • Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken
  • Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln
  • Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung

Passiert ein zweiter Verstoß aus diesem Katalog, wird eine Maßnahme angeordnet. (z.b. ein Verhaltenstraining, psychologisches Gespräch, Fahrsicherheitstraining, Schulungen). Sollte das auch nichts nützen und es kommt innerhalb von zwei Jahren zu einem dritten Verkehrsverstoß wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Nach zwei Jahren ohne Verstoß "verfallen" bisherige Vormerkungen.

Begeht man ein Führerscheinentzugsdelikt, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

Alkolocks: Alkohol-Wegfahrsperre statt Führerscheinentzug

Alkolocks sind eine Möglichkeit für Fahrer, denen wegen Alkohol am Steuer die Lenkberechtigung entzogen wurde, schneller den Führerschien wieder zurück zu bekommen! Es gibt sie seit 1. September 2019. 

...aber was sind Alkolocks? Es handelt sich um ins Auto eingebaute Alkomaten. Wenn die Zündung betätigt wurde muss man in das Mundstück blasen und dann wird die Alkoholkonzentration in der Atemluft gemessen. Liegt sie unter der zulässigen Grenze kann man losfahren. Ist der Alkoholgehalt zu hoch wird die Zündung blockiert und der Motor kann nicht gestartet werden. Während der Fahrt werden dann zufällige Kontrolltests verlangt, sodass es während der Fahrt auffällt wenn eine andere Person geblasen hat. 

Ein Anbieter in Österreich ist Dräger Safety.

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Zum Einsatz kommen diese Geräte bei Personen, denen der Führerschein aufgrund eines Alkoholdelikts ab 1,2 Promille abgeommen wurde. Benötigen sie ihr Auto dringend kann nach der Hälfte der Entziehungsdauer die restliche Zeit durch Teilnahme am Alkolock-Programm ersetzt werden. Das Fahrzeug muss dann für den Zeitraum der doppelten restlichen Entziehungsdauer (mind. 6 Monate) mit Alkolock ausgestattet sein. Während dieser Zeit wird im Führerschein der Zusatzcode 69 vermerkt.

Bei Verstößen (Versuch, das Gerät zu deaktivieren / zu hoher Alkoholgehalt / Nicht Einhalten des Mentoring-Gesprächs etc.) kann man vom Programm ausgeschlossen werden und der Führerschein wird für die restliche Dauer entzogen.

Der Einbau der Wegfahrsperre ist bei allen gängigen Automodellen möglich und nimmt ca. 1-2 Stunden in der Werkstatt in Anspruch. Der Ein- und Ausbau kostet ca. 300 €. Für die Miete und die Mentoringgespräche kommen noch ca. 2500 €/Jahr hinzu sowie die Ausstellung eines neuen Führerscheins mit dem Code 69 für ca 100 €.

Der Führerschein ist ja die eine Sache, aber zum Fahren gehört auch noch ein Auto. Wir haben Tipps rund um Autokauf, Tanken, Stau und vieles mehr.

Ausländischer Führerschein: Gültigkeit in Österreich

Sie wollen Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen EWR(europäischer Wirtschaftsraum)-Land nach Österreich verlegen? Kein Problem! Führerscheine aus EWR-Ländern sind in Österreich uneingeschränkt gültig, wenn...

  • ...sie nicht abgelaufen sind.
  • ...das Foto des Besitzers erkennbar ist.
  • ...alle Eintragungen gut lesbar sind.

Auf Wunsch kann man den Führerschein bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen, wenn alle nötigen Dokumente vorgelegt werden.

Wenn Sei einen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Land besitzen und nach Österreich ziehen wollen, dürfen Sie noch 6 Monate ihr Fahrzeug lenken. Dabei ist der Führerschein mitzuführen. Er muss auf Deutsch sein oder in die Klassen A-F unterteilt sein und rosa sein. Es ist auch möglich mit einem internationalen Führerschein (in Verbindung mit dem nationalen Führerschein) oder der beglaubigten Übersetzung des Führerscheins zu fahren.

Eine Umschreibung auf einen österreichischen Führerschein ist unter bestimmten auch möglich. Unter anderem muss eine praktische Prüfung in der Fahrschule abgelegt werden. (Ausnahmen davon sind: Andorra, Australien, Guernsey, Bosnien-Herzegowina, Insel-Man, Hongkong, Japna, Israel, Jersey, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marion, Nordmazedonien, Schweiz, Republik Südafrika, Serbien, Republik Korea, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika)

Übrigens: Dubpilkatsführerscheine gibt es bei: Verlust/Diebstahl, Umtausch von Papier auf Scheckkarte, Namensänderung, Ungültigkeit des alten Führerscheins in jeder Führerscheinbehörde Österreichs! Kosten: 49,50€

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