Strafverteidigung: Strafverteidiger in Wien

Ob es sich um Betrug, Diebstahl, Mord, Untreue oder ein Finanzdelikt handelt, macht bei der Wahl der Verteidigungsstrategie naturgemäß einen sehr großen Unterschied.
Gute Verteidiger zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie sich nicht nur auf die erfolgversprechendsten Verteidigungsmittel beschränken, sondern im Gegenteil nichts unversucht lassen, um ein akzeptables Ergebnis zu erzielen (wie zB. Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, bei Drogendelikten Therapie statt Strafe, eine bedingte oder milde Strafe und so fort). Dies bedeutet zwar in der Regel einen Mehraufwand an Zeit (und Honorar), erhöht aber erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit, im Ergebnis mehr für den Klienten herauszuholen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann die Beratung in vielen Fällen mit Ihrer Versicherung verrechnet werden. Ob bzw. wie weit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt / Strafverteidiger deckt, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden: Grund dafür sind die teilweise recht unterschiedlichen Versicherungsverträge.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von "Strafverfahren": Wesentlich für Zuständigkeitsfragen ist die Unterscheidung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtliche Strafverfahren.
TIPP: Als Faustregel kann man sich als Laie merken: Sobald Begriffe wie Kriminalpolizei, Landesgericht für Strafsachen oder Staatsanwaltschaft auftauchen, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein gerichtliches Strafverfahren.
Manchmal finden sich Hinweise zur richtigen Zuordnung recht versteckt im Amtsdeutsch: Wenn eine Magistratsabteilung in einer Lebensmittelbeanstandung "im Dienste der Strafjustiz" tätig ist, wird nicht jedem von vornherein klar sein, dass es sich auch hierbei um ein gerichtliches Strafverfahren handelt. Im Zweifel sollte man eine fachkundige Auskunft (Rechtsanwalt, Strafverteidiger) einholen. Verwaltungsstrafverfahren sind z.B. Strafverfahren gemäß StVO, KFG (Führerscheinabnahme, Kennzeichenabnahme etc.).
Anwälte und Strafverteidiger in Wien: stadt-wien.at stellt vor..
Die Stellung der Strafverteidigung
Die Strafverteidigung ist dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zwar gleichgestellt, darf aber keine Weisungen erteilen. Dennoch ist die Strafverteidigung gelegentlich befähigt, die Justiz an die Rechte des Mandanten, so wie an die des Strafverteidigers zu erinnern; durch strafprozessuale Mittel, Taktik und Psychologie. Die Stellung der Strafverteidigung ist nicht mit der des Staatsanwalts oder des Richters zu vergleichen, da der Strafverteidiger parteiisch ist.
Was ist ein Strafverteidiger?
Strafverteidiger sind dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Der Strafverteidiger ist unabhängig und kein Teil des Gerichtes und/oder der Staatsanwaltschaft; er ist gleichberechtigt. Infolgedessen ist ein Strafverteidiger nicht an Weisungen durch das Gericht oder durch die Staatsanwaltschaft gebunden; jedoch kann ein Strafverteidiger auch keine Weisungen erteilen. Der Strafverteidiger ist ebenso wenig an Weisungen des Beschuldigten gebunden, muss jedoch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Interessen seines Mandanten vertreten.
Verteidiger in Strafsachen
Entspricht dem Strafverteidiger.
Verteidiger in Strafsachen vertreten in gerichtlichen Strafverfahren. Dazu zählen Verfahren wegen z.B.
- Mord § 75 StGB
- Fahrlässige Tötung § 80 StGB
- Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen § 81 StGB
- Körperverletzung § 83,§ 84 StGB
- Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
- Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
- Absichtliche schwere Körperverletzung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Gefährdung der körperlichen Sicherheit
- Raufhandel § 91 StGB
- Imstichlassen eines Verletzten
- Freiheitsentziehung
- Erpresserische Entführung
- Sklavenhandel § 104 StGB
- Menschenhandel
- Nötigung
- Gefährliche Drohung
- Beharrliche Verfolgung ( „Stalking“)
- Sachbeschädigung
- Diebstahl
- Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen
- Räuberischer Diebstahl
- Veruntreuung
- Unterschlagung
- Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen
- Raub
- Erpressung
- Betrug
- Gewerbsmäßiger Betrug
- Versicherungsmissbrauch
- Kreditschädigung § 152 StGB
- Untreue § 153 StGB
- Betrügerische Krida
- Hehlerei § 164 StGB
- Brandstiftung
- Verletzung der Unterhaltspflicht § 198 StGB
- Vergewaltigung § 201 StGB
- Geschlechtliche Nötigung § 202 StGB
- Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen § 206 StGB
- Pornographische Darstellungen Minderjähriger § 207a StGB
- Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses § 212 StGB
- Zuhälterei
- Grenzüberschreitender Prostitutionshandel § 217 StGB
- Werbung für Unzucht mit Tieren § 220a StGB
- Urkundenfälschung § 223 StGB
- Geldfälschung § 232 StGB
- Widerstand gegen die Staatsgewalt § 269 StGB
- Tätlicher Angriff auf einen Beamten
- Verstrickungsbruch
- Falsche Beweisaussage vor Gericht § 288 StGB
- Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde § 289 StGB
- Falsches Vermögensverzeichnis
- Verleumdung § 297 StGB
- Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung
- Missbrauch der Amtsgewalt § 302 StGB
- Verletzung des Amtsgeheimnisses
- Amtsanmaßung und Erschleichung eines Amtes
- Finanzstrafrecht,
- Suchtmittelgesetz
- Waffengesetz
- Finanzstrafdelikte, wie Abgabenhinterziehung etc.
Strafverteigider Wien Kosten
Die Bezahlung des Honorars erfolgt oft nicht nur durch den Klienten direkt, sondern auch häufig durch Angehörige bzw. Freunde oder auch Rechtsschutzversicherungen. Bei Klienten, welche über keine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung verfügen, ist in der Regel ein dem zu erwartenden Arbeitsaufwand angemessenes Akonto zu leisten.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Honorarvereinbarungen:
Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz)
Bei dieser Art von Honorarvereinbarung wird nach Zeitaufwand (Aktenstudium, Besprechungen, Judikaturstudium, Schriftsätze, Fahrtzeit etc.) abgerechnet. Zuzüglich sind noch die angefallenen Barauslagen (Gebühren, Kopierspesen, Fahrtkosten etc.) zu ersetzen.
Abrechnung gemäß den Autonomen Honorarkriterien (AHK)
Die AHK regeln die Honorierung anwaltlicher Leistungen und werden häufig mit den Klienten von Rechtsanwälten vereinbart. Manche Verteidiger in Strafsachen ermöglichen für die Kosten ihrer Tätigkeit die AHK in analoger Anwendung zu vereinbaren. Hier finden Sie die Bemessungsgrundlagen für Honoraransätze
Pauschalhonorar
Es besteht die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar für einen bestimmten Verfahrensschritt zu vereinbaren. So wird z.B. oft vereinbart, dass für das Verfahren 1. Instanz ein Betrag X verrechnet wird. Nach einem allfälligen Urteil muss man sich dann erneut zusammensetzen und die Honorarfrage für den nächsten Verfahrensschritt besprechen. Je nach Lage des Falls und den Bedürfnissen des Klienten kann eine der drei Varianten gewählt werden.
Für sämtliche Arten von Honorarvereinbarungen gilt, dass diese selbstverständlich schriftlich festgehalten werden, um größtmögliche Transparenz zu bieten.
Angehörige von in U-Haft befindlichen Familienmitgliedern
Die nachstehenden Informationen richten sich an Angehörige von in U-Haft befindlichen Familienmitgliedern. Naturgemäß fällt es gerade in der ersten Zeit nach einer Verhaftung aufgrund der besonderen Umstände schwer, Fragen mit dem inhaftierten Angehörigen kurzfristig abklären zu können. Dem im Gefängnis sitzenden Angehörigen sind im wahrsten Sinne des Wortes die Hände gebunden.
Angehörige sollten folgendes abklären bzw. beachten:
- Verbindungsaufnahme mit einer etwaigen Rechtsschutzversicherung
- Anwaltssuche: Mangels entsprechender Vorkenntnis ist es alles andere als leicht, den richtigen Verteidiger / Anwalt zu finden. Meist entscheidet sich die Anwaltsuche durch Mundpropaganda, man kann aber auch bei seiner Rechtsschutzversicherung nachfragen.
Schließlich macht es einen Unterschied, ob der Vorwurf auf Mord lautet oder "nur" auf einfachen Betrug. Auch die räumliche Entfernung wird eine Rolle spielen. Aber: Viele Anwälte / Verteidiger aus Wien sind auch regelmäßig in Niederösterreich (NÖ) und dem Burgenland tätig.
Abklären der Besuchszeiten: Erfragen Sie die Besuchszeiten direkt bei der betreffenden Justizanstalt!
Justizanstalt Wien Jofefstadt: Öffungszeiten, Besuchszeiten, Anfahrt, Telefonnummer
- Koordination der Besuche mit anderen Angehörigen oder Freunden: Da nur beschränkte zeitliche Besuchsmöglichkeiten bestehen, sollte man sich vorher absprechen, wer wann auf Besuch geht.
- Vollmachten für diverse Erledigungen: Oft ist es notwendig, mit Banken, Versicherungen, Behörden, Arbeitgebern oder Hausverwaltern diverse Punkte kurzfristig abzuklären. Bereiten Sie daher entsprechende Vollmachten vor, um Ihren inhaftierten Familienangehörigen gegenüber den angeführten Stellen wirksam vertreten zu können.
- Schicken Sie Geld in die Justizanstalt: Ohne sogenanntes "Eigengeld" oder "Hausgeld" hat der Häftling keine Möglichkeit, sich mit Zigaretten, Cafe, aktuellem Lesestoff oder Süßwaren zu versorgen. Da Bargeld nicht übergeben werden darf, nehmen Sie eine Überweisung auf das Häftlingskonto bei der jeweiligen Justizanstalt vor. siehe auch unter Service!
- Kleidung: Erkundigen Sie sich bei der Justizanstalt, wann und wo genau Wäschepakete für Ihr Familienmitglied abgegeben werden dürfen. Da es dafür nur sehr eng begrenzte Möglichkeiten gibt, vermeiden Sie so überflüssige Anfahrten zur Justizanstalt.
Weiterführende Links:
» Wikipedia: Österreichisches Strafgesetzbuch Aufbau
Hier finden Sie genauere Definitionen von Begrifflichkeiten, wie zum Beispiel zu Vorsatz, Versuch, Fahrlässigkeit, Beteiligung, oder auch Strafen, Probezeit oder zur Verjährung im Österreichischen Zivilrecht.
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