Experte erklärt: Einvernehmliche Scheidung ohne Stress

Frau streitet mit Mann dieser hält ein "Hilfe"-Schild in die Luft
© 123rf.com | Einvernehmliche Scheidung? So wird man sich einig.

Einvernehmliche Scheidung? Klingt nach der idealsten Lösung im Falle einer Trennung, doch wie wird man sich einig? Um einen umfassenden Einblick zu geben, haben wir mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht gesprochen. In diesem Interview werden die gängigsten Fragen beantwortet und Ratschläge für Paare gegeben, die diesen Weg in Erwägung ziehen. Tauchen wir nun in die Welt der einvernehmlichen Scheidungen ein und profitieren von den Expertenratschlägen.

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Einvernehmliche Scheidungen sind heutzutage eine immer beliebtere Option für Paare, die sich friedlich und einvernehmlich trennen möchten. Im Gegensatz zu streitigen Scheidungen, bei denen Konflikte und Auseinandersetzungen oft an der Tagesordnung sind, ermöglicht die einvernehmliche Scheidung den Ehepartnern, ihre Beziehung auf respektvolle Weise zu beenden und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Doch was genau bedeutet eine einvernehmliche Scheidung und wie funktioniert sie? Wir haben bei einem Experten nachgefragt.

Experte im Interview: Mag. Christian Lackner, Rechtsanwalt

„Seit über 20 Jahren ist Christian Lackner als Rechtsanwalt tätig. Er ist spezialisiert auf Familien-, Ehe und Erbrecht sowie auf Straf- und Prozessrecht. Er ist Partner der Kanzlei sblg Rechtsanwälte in Wien.“

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmlich Scheidung ist – wie der Name schon sagt – die Scheidung im beiderseitigen Einvernehmen. Dabei wird ein sogenannter Scheidungsfolgenvergleich aufgesetzt, der die wesentlichen Scheidungsfolgen wie Ehegattenunterhalt, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse,  die Obsorge und die hauptsächliche Betreuung der Kinder sowie die Alimente regelt. Die einvernehmliche Scheidung ist mit Sicherheit die rascheste Möglichkeit eine Ehe zu beenden.

Wie fängt man eine Scheidung an? Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will?

Ich rate grundsätzlich bevor auch nur eine erste Handlung gesetzt wird, eine umfassende Rechtsberatung zu konsultieren, denn gerade bei der Vorbereitung einer Scheidung passieren oftmals Fehler, die für den Ausgang einer erfolgreichen Scheidung problematisch sein können und absolut vermeidbar wären. Als Beispiel kann erwähnt werden, dass manche bereits vorab aus Unkenntnis der Rechtslage aus der ehelichen Wohnung ausziehen. Dies stellt jedoch ein böswilliges Verlassen und damit einen Scheidungsgrund dar und kann das Ergebnis einer erfolgreichen Scheidung konterkarieren.

Benötigt man für eine Scheidung einen Rechtsanwalt?

Grundsätzlich kann eine Scheidung auch ohne einen Rechtsanwalt in Gang gesetzt werden. Dabei kommt es naturgemäß darauf an, ob die Eheleute noch miteinander ein Auskommen finden und zum Beispiel für eine einvernehmlich Scheidung offen sind.

Ratsam ist jedoch, dennoch zumindest die Beratung eines Rechtsanwaltes vorab in Anspruch zu nehmen, da ich oftmals beobachte, dass viele meiner Klienten vorab über ihre Rechte nicht oder nicht ausreichend informiert sind. Nach einer bereits rechtskräftigen Scheidung ist es dann jedenfalls zu spät.

Wer zahlt für die Scheidung und wer zahlt den Anwalt?

In der Regel sind für eine Scheidungsklage gerichtliche Pauschalgebühren zu entrichten, die vorerst derjenige zu tragen hat, der die Klage bei Gericht einbringt. Je nach Ausgang des Verfahrens und Obsiegens kann die Tragung der Kosten in Folge auch dem anderen, unterlegenen Partner aufgetragen werden. Bei den Rechtsanwaltskosten verhält es sich deckungsgleich. Die Übernahme der Kosten für eine einvernehmlich Scheidung können einvernehmlich vereinbart werden oder zum Beispiel auch je zur Hälfte von den Streitteilen getragen werden.

Wie kommt man zu einem Gerichtstermin für eine einvernehmliche Scheidung? Welche Unterlagen werden zu einem Gerichtstermin für eine einvernehmliche Scheidung benötigt?

In der Regel wird ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung bei Gericht gestellt. In der Folge wird vom Gericht ein Termin ausgeschrieben und den Streitteilen jeweils postalisch zugestellt. Für eine einvernehmlich Scheidung mit einem Kind ist wesentliche Voraussetzung, dass die Ehepartner vorab eine obligatorische Beratung gemäß § 95 Abs 1a AußStrG absolviert haben. Es gibt eine Liste, die die Beratungsstellen enthält. Ansonsten ist jedenfalls die Heiratsurkunde notwendig.

Was muss in einer Vereinbarung für eine einvernehmliche Scheidung alles festgehalten werden?

Grundsätzlich muss die eheliche Lebensgemeinschaft seit einem halben Jahr aufgehoben sein und die unheilbare Zerrüttung der Ehe durch die Eheleute eingestanden werden. Sodann muss im Scheidungsfolgenvergleich der Ehegattenunterhalt, die Aufteilung des Vermögens, die Obsorge und die hauptsächliche Betreuung der Kinder sowie die persönlichen Kontakte zu den Kindern und die Alimente geregelt werden.

Kann ein Rechtsanwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Parteien vertreten?

Grundsätzlich ist eine Vertretung beider Parteien durch nur einen Rechtsanwalt nach § 92 AußStrG unzulässig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt nur einen Partner vertritt und der Andere unvertreten bleibt. Der Rechtsanwalt  sollte dann selbstverständlich die Rechte beider Parteien wahren.

Mit freundlicher Unterstützung von:

RA Mag. Christian Lackner

Lederergasse 16/3, 1080 Wien
Tel: +43 1 3531380 30
Email: lackner(at)sblg.at

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