Privatdetektiv: Was bieten Detekteien und worauf achten?

Mann mit Hut und Tenchcoat im Nebel
Unauffällig, im Hintergrund und doch mitten im Geschehen. Detektive bei der Arbeit.

Wie man einen professionellen und guten Detektiv findet, mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche Aufgabenbereiche Berufsdetektive anbieten finden Sie in diesem Artikel.

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Ob es den Ehemann/die Ehefrau betrifft, den Lebenspartner, Freunde, Geschäftspartner oder Mitarbeiter: Hintergangen oder betrogen zu werden tut nicht nur weh, sondern geht in vielen Fällen auch ins Geld. Zur Aufklärung solcher Betrugsfälle, aber auch in anderen Bereichen wie Objektschutz und Personenüberprüfung, braucht es oft die Hilfe bzw. Unterstützung eines Fachmanns, eines professionellen Berufsdetektivs.

Viele schrecken aus finanziellen Gründen davor zurück. Langfristig gesehen stehen die Kosten jedoch in keiner Relation zur Gewissheit, vor allem, wenn es um handfeste Beweise vor Gericht geht. Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Detektiv als Schadenersatz regressieren. Wie, lesen Sie weiter unten.

Wie findet man einen seriösen Detektiv?

Ein Berufsdetektiv sollte natürlich vertrauenswürdig, seriös, professionell und auf jeden Fall verschwiegen sein.

Aber wie unterscheidet man einen selbsternannten „Schnüffler“ von einem professionellen Berufsdetektiv?

Zunächst: Berufsdetektiv ist ein reglementiertes Gewerbe, genauer gesagt ein Teilgewerbe des Sicherheitsgewerbes, dessen Befugnisse gem. § 129 Abs. 1 Gewerbeordnung geregelt sind. Es unterliegt besonderen Zugangsvoraussetzungen, wie Unbescholtenheit, mindestens fünfjährige Berufserfahrung und wird dokumentiert durch eine Befähigungsprüfung, die von der Gewerbebehörde zusammen mit Prüfern der zuständigen Wirtschaftskammer durchgeführt wird. Die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung führt zu einer Gewerbeberechtigung. Ob eine aufrechte Gewerbeberechtigung vorliegt, kann leicht überprüft werden: Eine von der Republik Österreich ausgestellte Berufsdetektiv-Legitimation ist der sichtbare Beweis hierfür!

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Das kostenlose Erstgespräch vor dem Auftrag

In der Regel bieten nahezu alle Privatdetekteien ein kostenloses Erstgespräch an – fragen Sie aber dennoch zur Sicherheit vorher nach. Schließlich geht es um das gegenseitige Vertrauen zwischen Klienten und Detektiv, das die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit bietet. Es dient aber auch dazu, dass der Berufsdetektiv Ihnen darauf basierend die voraussichtlichen Kosten für Ihren Auftrag nennen kann.

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Nur Beweise vom Privatdetektiv halten auch vor Gericht stand!

Nur ein professioneller Privatdetektiv weiß, welches Material (Fotos, Video, Unterlagenkopien etc.) für den Fall, dass Sie gegen die Person, gegen die Sie ermitteln haben lassen, auch gerichtlich vorgehen wollen oder müssen, dort auch wirklich akzeptiert wird und informiert Sie diesbezüglich auch umfassend bzw. kümmert sich um die Beschaffung der Beweismittel.

Ein wichtiger Punkt, der Ihnen vorauseilend Ärger, Zeit und damit unnütze Kosten spart!

Wie viel kostet ein Privatdetektiv in Wien?

Wie schon gesagt, in der Regel bieten nahezu alle Berufsdetektive ein kostenloses Erstgespräch bzw. Beratungsgespräch in einer Detektei an (dennoch zur Sicherheit nachfragen), da sich daraus erst die Kosten für den Detektiv ermitteln lassen.

Seriöser Weise lassen sich hier daher keine konkreten Zahlen nennen, da jeder Fall unterschiedlich ist und eine unterschiedliche Ermittlungsstrategie erfordert und damit verbunden unterschiedlichen Zeitaufwand, Materialaufwand und Personalaufwand. Dazu kommen gegebenenfalls Spesen (z.B. eine Lokalrechnung, die im Rahmen einer Observation bzw. Befragung entstanden ist, Kosten für Datenbankabfragen, Anrufe im Ausland u.ä.m.) und Kilometergeld.

Legen Sie daher dem Berufsdetektiv im Erstgespräch Ihr Anliegen, Ihren Fall offen, ehrlich und umfassend dar. Im Verlauf dieses Gesprächs und dem Erhalt aller nötigen Informationen, kann Ihnen der Detektiv dann einen Plan vorschlagen und zu diesen auch die abschätzbaren Kosten nennen.

Nach dem Abschluss Ihres Falles erhalten Sie von jeder Berufsdetektei neben dem detaillierten Bericht eine Honorarnote, inklusive der transparenten Aufgliederung aller Kosten.

Tipp: Die Honorarnote ist wichtig, um Ihre Kosten zu dokumentieren, denn: Die Kosten können Sie durch das sogenannte Verursacherprinzip von der gegnerischen Partei rechtmäßig zurückfordern!

So holen Sie sich die Detektivkosten zurück!

Die Kosten für einen Berufsdetektiv können in den meisten Fällen als Schadenersatz gemäß § 1295 ABGB vom sogenannten Verursacher zurückverlangt werden.

Wieso und wie?

  • Um Ihren Standpunkt bei Gericht betr. eines (bevorstehenden) Rechtsstreits beweisen zu können, beauftragen Sie einen Berufsdetektiv.
  • Dazu sehen Sie sich gezwungen, durch das rechtswidrige Verhalten (oder dem Vertragsbruch, o.ä.) Ihres Gegners.
  • Dieser Zwang bzw. die daraus resultierenden Kosten kostet Sie Geld – verursacht also einen Schaden an Ihrem Vermögen.

Diesen Schaden können Sie vom Verursachen zurückfordern. Konkrete Beratung dazu erhalten Sie ebenfalls bei dem von Ihnen beauftragten Detektiv Büro.

Scheidung ist für jede Detektei Ehrensache!

Wenn eine Ehe oder Partnerschaft zerbricht, zerbrechen oft auch viele Träume. Umso mehr Einfühlungsvermögen ist hier von einem beauftragten Detektiv erforderlich, um nicht noch weitere, oftmals unnütze Scherben zu zerbrechen, bzw. den ohnedies bereits vorhandenen Scherbenhaufen nicht weiter zu vergrößern. Schließlich geht es bei Scheidungen doch in der Regel um den Nachweis der Untreue, des Ehebruchs oder anderer Eheverfehlungen.

Fälle in diesem Bereich sind für jeden Berufsdetektiv aufgrund der schwierigen Beweislage vor Gericht „Härtefälle“, aber dennoch in der Regel lösbar. Neben Seriosität und Professionalität sind hier Fingerspitzengefühl und die nötige Erfahrung mehr den sonst erforderlich, um den Auftraggebern schnell und zielführend zu helfen – inklusive einer genauen Besprechung mit dem Klienten bereits im Vorfeld.

Detektive und Scheidungsanwälte arbeiten hier oft eng zusammen, denn die Beweislage vor Gericht kann manchmal das "Zünglein an der Waage sein". (Mehr Wissenswertes dazu im Info-Artikel Scheidung und Scheidungsanwälte in Wien)

Untreue ist ein Scheidungsgrund, nach wie vor

Gerade eine Ehesache stellt ein besonders heikles Terrain dar, nicht zuletzt, da hier vor Gericht nur sogenannte fundierte Beweise zählen. Ob ein Beweis „fundiert“ ist und damit – was auch in anderen Bereichen gilt – vor Gericht standhält, ist komplex und erfordert entsprechendes Sachwissen bzw. die entsprechende Ausbildung. Verdeckte Ermittlung, Beobachtung und minutiöse Spurensuche sind hier neben umfassender Seriosität nur ein Teil des erforderlichen Könnens.

Besonders Klient/innen, die unter dem Schmerz der Untreue leiden, benötigen einen seriösen Berufsdetektiv, der Ihnen in diesem Lebensabschnitt zur Seite steht und dem Sie uneingeschränkt vertrauen können. Hier an einen „selbsternannten“ Privatdetektiv zu geraten, bedeutet all zu leicht vor Gericht noch mehr Zeit mit Streitereien zu vergeuden, und damit verbunden auch noch mehr Geld, und verursacht – gerade bei Scheidungen – auch noch weitere, emotionale Schäden.

Auf dieser Ebene eine zusätzliche Enttäuschung zu erfahren, gilt es daher striktest zu vermeiden. Eine Aufgabe, die ein Berufsdetektiv, nicht zuletzt aufgrund der ethischen Berufs-Grundsätze zu meistern weiß.

Die Aufgabenbereiche einer Detektei

Das Berufsbild des professionellen Berufsdetektivs ist facettenreich. Meist geht es um Sammeln von Beweisen durch Beobachten, Beschatten und konkrete Ermittlung.  Zu den am häufigsten angefragten Tätigkeiten zählen:

  • Kaufhausdetektiv – Beobachtung von Kunden im Geschäft zum Schutz des Eigenturms
  • Krankenstand Kontrolle – um fingierte Krankenstände aufzudecken
  • Partner-/Ehetreue - Nachweis der Untreue, des Ehebruchs, Verfolgung des Eherechts, Unterhaltszahlungen u.ä.

Etwas differenzierter und umfassender betrachtet, umfassen die Leistungen eines Berufsdetektivs, die er für Sie erbringen kann, folgende Bereiche:

  • Partnerüberwachung
  • Personenüberprüfung (zB. Internetbekanntschaften)
  • Personenschutz
  • Objektschutz
  • Abhörschutz, inkl. dem Aufspüren von Geräten, die unberechtigte Bild, Ton, aber auch elektronisch gespeicherte Daten an unbefugte Dritte übermitteln und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen
  • Schuldnersuche – ob auf privater Ebene, z.B. betr. Alimente bzw. Unterhaltszahlungen oder auf institutioneller Ebene betr. dem Eintreiben von Schulden o.ä.
  • Diebstahlaufklärung
  • Betrugsaufklärung
  • Mietrechtsangelegenheiten
  • Ehe und Familie

Weitere Tätigkeiten, die ebenso, wie die vorgenannten nur Berufsdetektive gewerblich anbieten dürfen:

  • Beschaffung von Beweismitteln für gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren
  • Einholung bzw. Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse
  • Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen
  • Beobachtung und Treue von Arbeitnehmern
  • Personensuche, also die Ausforschung von:
    • von verschollenen oder sich im Verborgenen haltenden Personen
    • von Verfassern, Schreibern bzw. Absendern anonymer Briefe
    • von Urhebern und Verbreitern von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen

Für Privatdetektive ist nahezu jede Ermittlung möglich!

Sie glauben, Ihr Lebens- oder Ehepartner betrügt Sie? Sie haben eine Firma und befürchten auf Mitarbeiterebene gibt es Unregelmäßigkeiten – ob in Form von Wirtschaftskriminalität oder fingierten Krankenständen? Sie möchten Ihr Eigentum schützen – gleich ob im Privatbereich oder in Ihrem Geschäft? Der Tätigkeitsbereich des Berufsdetektivs ist vielfältig und deckt all dies und noch vieles mehr ab.

Dennoch gilt: Kein seröser Berufsdetektiv nimmt einen Auftrag an, zu dessen Erfüllung ein Gesetzesbruch erforderlich ist – für die eigene und selbstverständlich auch für Ihre Sicherheit.

Gewerblich tätige Berufsdetektive sind strengen Standesregeln verpflichtet. Ein Verstoß gilt als schwerwiegend und führt zum Entzug der Gewerbeberechtigung. Gemäß den ethischen Grundsätzen des Österreichischen Detektiv-Verbandes (ÖDV) heißt dies konkret, dass sich ein Berufsdetektiv verpflichtet, das berechtigte, schutzwürdige Interesse eines jeden Klienten mit der höchstmöglichen Sorgfalt zu prüfen und offenkundig rechtswidrige Aufträge abzulehnen.

Laut Gewerbeordnung dürfen Berufsdetektive/ Berufsdetektivassistenten (§ 130 Abs. 2 GewO 1994 / GRNov 2002; Strafnorm § 368 GewO 1994) nur die offizielle Bezeichnung „Berufsdetektiv“ bzw. „Berufsdetektivassistent“ verwenden. Andere Bezeichnungen (zB. Privatdetektiv) sind nicht erlaubt.

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