Wasserschaden in Wien: Schnell handeln

Ein undichtes Rohr, aus dem Wasser schießt.
© pixabay.com | Weg des geringsten Widerstandes

Sowohl heiße als auch kalte Temperaturen locken viele Wienerinnen und Wiener zum Pritscheln ans und ins wohltuende Nass. Eher suboptimal ist es aber, wenn man in den eigenen vier Wänden seine Bahnen ziehen könnte. Hier erfahren Sie, wie man mit einem Wasserschaden umgehen sollte – im akuten Fall und auch in der Nachsorge.

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Kommt es zu einem Wasserschaden in einem Gebäude werden Möbelstücke, Türen, Bodenbeläge aber auch Tapeten stark beschädigt. Auch das Mauerwerk kann unter dem Wasser leiden, es kann auch zu Schimmelbefall in Ihren Räumlichkeiten kommen. Deswegen gilt es, schnell und effizient zu handeln. Rufen Sie so schnell als möglich einen Profi. Für die Zwischenzeit; folgen Sie dieser Checkliste:

Wasserzufuhr stoppen

Bei Leitungswasserschäden rasch sämtliche Hauptwasserventile absperren oder das nächstgelegene Absperrventil zudrehen – im Uhrzeigersinn. Finden Sie bestenfalls die Ursache des Wasserschadens.

Stromzufuhr schließen

Wasser leitet Strom. Darum sollte man sämtliche elektrischen Versorgungen schnellstmöglich abschalten und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten schützen (Sicherungen an der Netzverteilung). Auch eventuell vorhandene Notstromversorgung ist abschalten. Es ist ratsam, elektronische Geräte an einen trockenen Ort abzustellen.

Dokumentieren und Melden

Melden Sie den Schaden bereits bevor Sie einen Profi mit der Schadensbeseitigung beauftragen an Ihre Haushaltsversicherung. Unter Umständen kann Ihnen ansonsten die Leistung verweigert werden. Machen Sie auch Fotos vom Schaden und den betroffenen Gegenständen als Beweissicherung.

Wasser (Ab)marsch!

Versuchen Sie die Ausbreitung des Wassers bestmöglich zu stoppen, pumpen Sie gegebenenfalls ab und lagern Sie die Flüssigkeit in geeigneten Behältern zwischen. Entfernen Sie Restwasser durch Absaugen, Wischen, oder Ähnliches. Je schneller man das Wasser aus dem Wohnraum entfernen kann, umso weniger Schäden entstehen. Sollte es aber um eine große Menge Wasser gehen, bietet es sich an rasch einen Notdienst oder die Feuerwehr zu verständigen, die der Lage aufgrund des nötigen Know-How und geeignetem Equipment schneller Herr werden können.

Inventur

Versuchen Sie ihren Hausrat ins Trockene zu schaffen, besonders wichtige Dokumente aber auch nach Möglichkeit Möbel und Teppiche. Ist Ihre Einrichtung jedoch schon durchnässt, entfernen Sie die betroffenen Gegenstände nicht, da der entstandene Schaden erst durch die Versicherung in Form von entsprechenden Gutachtern betrachtet werden muss.

Frischer Wind

Zwecks Trocknung öffnen Sie die Fenster und auch vorhandene Kabelkanäle und leiten Sie warme Luft ein. Es können auch Luft- bzw. Raumentfeuchter aufgestellt werden. Kontrollieren Sie diese ständig.

Reparieren und trocknen

Für die Sanierung von Wasserschäden sollte man einen Profi engagieren, die mit fundierten Wissen und geeignetem Gerät nicht nur die Leckortung vereinfachen. Zusätzlich gilt: Zuerst mit der Versicherung abklären, danach renovieren und reparieren. Oftmals wird vom Versicherer einen vereidigten Gutachter engagiert, der den Schaden genau untersucht und einen Sanierplan erstellt. Sollte dieser aber von Ihnen selbst bestellt werden, müssen auch Sie die Kosten dafür übernehmen.

Die Trocknung kann – je nach Umfang, Raumanzahl, Raumhöhe,… – bis zu drei Wochen dauern. Die dafür benötigten ‚Geräte merkt man im Alltag kaum, beim Einschlafen aber bietet es sich vielleicht an, eine Packung Ohrenstöpsel im Nachtisch zu hinterlegen. Im Härtefall kann die Wohnung oder auch das Haus durch den Wasserschaden unbewohnbar geworden sein. Manche Versicherungen decken dabei die Kosten für etwa ein Hotel. Das sollte allerdings abgeklärt werden.

Nach dem Wasserschaden

Auch wenn es ärgerlich ist, mit über 100.000 Wasserschäden jährlich – und das nur in Österreich – sind Sie mit ihrem Schlamassel nicht allein. Es hilft nur zu reagieren, denn ein Wasserschaden sollte immer ernst genommen werden. Vielleicht kann auch eine Leckortung durch einen Fachbetrieb von Vorteil sein, denn so manche undichte Stelle ist mit dem bloßen Auge oft nicht sichtbar. Folgende Fragen sollten rasch geklärt werden:

  • Was ist alles betroffen/beschädigt? Erstellen Sie eine Liste.
  • Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden?
  • Wer bzw. welche Dienstleister kommen in Frage?

Achtung: Bevor allerdings beauftragt wird, muss der Vorfall mit der Versicherung abgeklärt werden.

Wenn Wasser in den Wohnraum eingetreten ist, kann das andere, unangenehme Folgen nach sich ziehen, als nur Kontakt mit eventuellen Eigentümern und der Versicherung aufzunehmen. Lassen Sie professionell entfeuchten, um Schimmelbildung in Wänden und Fußböden zu vermeiden und auch versteckte Schäden, wie schwimmenden Estrich nicht zu übersehen.

Wasserschaden in Wien – Wer bezahlt das?

Welche Versicherung für Ihren Schaden zuständig ist, ist abhängig davon, woher das Wasser gekommen ist aber auch um welche Menge es sich dabei handelt. Und das kann sehr unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich also Bescheid zu wissen was die eigene Versicherung im Ernstfall abdeckt bevor ein Malheur passiert, um im Zweifelsfall nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Wasser aus der Leitung

Vorweg: Achtung - Nicht alle Wasserschäden sind durch Versicherungen abgedeckt!

Grundsätzlich kommt für Schäden an Gebäudeteilen - wie Wänden, Böden, Tapeten etc. - die durch Leitungswasser verursacht wurden die Gebäudeversicherung des Eigentümers beziehungsweise für Eigentümer die Eigenheimversicherung für Schäden auf. Schäden am Wohnungsinhalt – Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung und ähnliches - fallen unter den Zuständigkeitsbereich der Haushaltsversicherung. Das gilt, wenn etwa die Waschmaschine ausläuft oder ein Abwasserrohr undicht ist. Entsteht der Schaden durch ein geplatztes Aquarium wird das als Überschwemmung gewertet und die Haushaltsversicherung ist nicht mehr zuständig. Sollten auch beispielsweise Wohnungen der Nachbarn vom Wasserschaden betroffen sein, so greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Allerdings gilt das nur, wenn die Bewohner des Hauses das Risiko für einen Leitungswasserschaden möglichst gering hält, sich also keine grobe Fahrlässigkeit, die entweder den Rohrbruch selbst oder auch Folgeschäden begünstigt nachweisen lässt. Grob fahrlässig bedeutet hier, dass die erforderliche Sorgfalt im Umgang mit wasserführenden Anlagen plus angeschlossene Einrichtungen nicht beachtet und nicht ordnungsgemäß instand hält. Auch, wenn Sie nach einem Wasserschaden zu lange warten oder nicht durch einen Profi trocknen lassen und es kommt in weiterer Folge zu Schimmelbildung, fällt das in die Kategorie Fahrlässigkeit, da dieser Schaden und damit dessen Sanierung hätte verhindert werden können, ergo: selbst schuld, also muss man auch selbst bezahlen.

Wenn Sie nur zur Miete leben sind Schäden an Wänden, Tapeten und Ähnlichem durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Daher sind auch die Haushaltsversicherungsbündel günstiger, wenn Sie in Eigentumswohnung oder –Haus leben.

Überschwemmungen und Umwelteinflüsse

Bei einer Überschwemmung werden entstehende Kosten nicht von der klassischen Haushaltsversicherung abgedeckt. Dafür braucht man deren ‚großen Bruder‘ – die Elementarversicherung – die auch für Schäden durch Überschwemmungen aber auch Brände oder andere Umwelteinflüsse aufkommt. Grundsätzlich ist ein Elementarschaden ein solcher, der durch Naturereignisse verursacht wird. Dazu gehören Wasser, Feuer sowie Schäden durch Erdrutsche oder Erdbeben oder ähnliches. Aber auch diese Versicherung übernimmt nicht alles – beispielsweise Schäden durch Grundwasser, sofern sich dieses nicht mit Oberflächenwasser mischen sollte, sind nicht gedeckt. Es zahlt sich also aus, seine Polizzen genau zu kennen.

Umfassende Informationen zur Haushaltsversicherung hat die AK Wien in dieser Studie zusammengefasst.

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