Führerschein neu: Punkteführerschein und Vormerksystem

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Wie lange ist Ihr Führerschein gültig? Erwarten Sie bei der Verlängerung der Frist ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen? Und was ist der Punkteführerschein und welche Vormerkdelikte führen zu einem Eintrag darin? Hier finden Sie die Antworten auf all diese Fragen.

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Wie lange gelten Führerscheine?

Führerscheine, die nach dem 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung dient der Identitätsfeststellung, denn das Foto am Führerschein muss dem Führerscheinbesitzer eindeutig zugeordnet werden können.

Hinweis: Bei der Verlängerung der Frist finden keinerlei ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (Pkw), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig.

Papierführerscheine können auf Scheckkartenführerscheine umgestellt werden – eine Verpflichtung dazu besteht bis dato nicht. Eine Beibehaltung des Papierführerscheins hat keine negative Konsequenzen für den Führerscheininhaber. 

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Das "neue" Vormerksystem – oder: Was ist der Punktführerschein?

2005 trat österreichweit das neue Vormerksystem in Kraft, mit dem Maßnahmen gegen Risikolenker gesetzt wurden. Wer eines der folgenden 13 Vormerkdelikte begeht, bekommt seither einen Punkt – daher wird das Vormerksystem auch als Punkteführerschein bezeichnet:  

  1. Alkohol am Steuer
  2. Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung eines Fußgängers
  3. Nichtbeachtung einer Stopp-Tafel bei Gefährdung
  4. Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer
  5. Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  6. Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
  7. Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  8. Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen,
  9. Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung  eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
  10. Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung
  11. Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand
  12. Abstand beträgt zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden
  13. Überqueren von Eisenbahnübergängen bei sich schließenden oder (über einen Teil der Fahrbahn) geschlossenen Schranken
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silvia treitner

25. Juni 2012 - 22:20 Uhr

s.g.damen und herrenich brauche dringend meine dokumente nach deutschland ,wo ich im nov heirate.also heirats-gebursturkunde von mir. ich habe schon etliche mails geschickt aber ohne erfolg.kann das so schwer sein mir diese urkunden zu schicken. ich benötige sie.dringend.bitte um rückruf wenns möglich ist dankemit freundlichen grüssensilvia treitner00431520420925644

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