Geburtsurkunde, Namensgebung
Kommt ein Kind zur Welt, so ist dies beim zuständigen Standesamt zu melden. Innerhalb eines Monats nach der Geburt müssen die Geburtsmeldung und die Beilegung des Vornamens erfolgt sein. Gebühren fallen hiezu keine an.
Zuständig ist jenes Standesamt, in dessen Bezirk oder Bereich das Kind geboren worden ist. Geburten in Krankenanstalten werden von diesen mittels einer Anzeige unverzüglich an das jeweilige Standesamt übermittelt. Bei Hausgeburten geschieht dies durch den Arzt oder Ärztin, bzw. durch die Geburtshilfe, bei Abwesenheit von professioneller Geburtshilfe ist das zuständige Standesamt sofort telefonisch zu informieren.
Erforderliche Unterlagen für die Geburtsurkunde:
Sind die Eltern des Neugeborenen verheiratet, so sind deren Geburtsurkunden, Nachweise der Staatsangehörigkeit, die Heiratsurkunde und eventuell der Nachweis des Wohnsitzes im Ausland vorzulegen. Ist die Mutter nicht mit dem Vater des Neugeborenen verheiratet, so sind ist außer ihren Dokumenten (bei geschiedenen Müttern auch Heiratsurkunde und Nachweis der Aufhebung der Ehe) die Anerkennung der Vaterschaft notwendig.
Nähere Informationen erteilt das Standesamt (Kontakte siehe unten).
Ehe
Eine Eheschließung hat in Österreich nur dann Gültigkeit, wenn sie in Anwesenheit von zwei Trauzeugen von einem/einer StandesbeamtenIn durchgeführt wird. Die zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 35. Die 10 Standesämter der Stadt bieten für die Zeremonie stilvolle Trauungssäle an, die Kosten bewegen sich zwischen € 100 und € 200 (aktueller Stand 2009).
Erforderliche Unterlagen zur Eheschließung:
Nachweis der Geburtseintragung, der Staatsangehörigkeit, gegebenenfalls Nachweis der geschlossenen Vorehe/n und deren Auflösung, Unterlagen gemeinsamer Kinder. Nähere Informationen erfahren Sie vom Standesamt (Kontakte siehe unten).
Sterbeurkunde
Grundlage ist die Anzeige des Todes des Verstorbenen durch Arzt oder Ärztin. Die Todesanzeige muss am darauf folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt eingebracht werden. Bei Todesfall in einer größeren Krankenanstalt geschieht die Übermittlung der Todesanzeige durch das Personal der Krankenanstalt, in anderen Fällen ist diese von einem/r Angehörigen abzuholen und an das zuständige Standesamt zu überbringen. Dazu gehörig sind Geburtsurkunde, Nachweis der Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls die Heiratsurkunde. Es ist jenes Standesamt zuständig, in dessen Bereich oder Bezirk der Tod eingetreten ist. Die Gebühren belaufen sich auf € 8,70 (aktueller Stand 2009).
Über weitere Informationen wenden Sie sich an das Standesamt (Kontakte siehe unten).
Mehr Informationen zu den öffentlichen Diensten in Wien: Öffentlicher Dienst
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 17:30 Uhr
Ausnahmen:
Standesämter - Ausstellung einer Sterbeurkunde nach Todesfall Montag bis Freitag zusätzlich bis 14:30 Uhr
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen;am Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) von 8:00 bis 11:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag bis Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 15:30 bis 17:30 Uhr
Ausnahmen:
an gesetzlichen Feiertagen geschlossen;am Karfreitag, Heiliger Abend (24.12.) und Silvester (31.12.) von 7:30 bis 12:00 Uhr
Homepage des Standesamtes Wien: www.standesamt.wien.at
Standesamt für die Innere Stadt
Zuständig für den 1., 6., 7., 8. und 9. Bezirk.
Schlesingerplatz 4
1080 Wien
E-Mail: sta-innerestadt@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-08591
Fax: +43 1 4000-9908580
Standesamt Wien Landstraße
Zuständig für den 3. Bezirk
Karl-Borromäus-Platz 3
1030 Wien
E-Mail: sta-landstrasse@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 03589
Fax: +43 1 4000 9903580
Standesamt Wien Margareten
Zuständig für die Bezirke: 4., 5. und 12.Bezirke: 4., 5. und 12.
Schönbrunner Straße 54
1050 Wien
E-Mail: sta-margareten@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 05589
Fax: +43 1 4000 9905580
Standesamt Wien Favoriten
Zuständig für die Bezirke: 10. und 11.
Keplerplatz 5
1100 Wien
E-Mail: sta-favoriten@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 10580
Fax: +43 1 4000 9910580
Standesamt Wien Hietzing
Zuständig für die Bezirke: 13., 14., 15. und 23.
Hietzinger Kai 1
1130 Wien
E-Mail: sta-hietzing@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 13585
Fax: +43 1 4000 9913590
Standesamt Wien Ottakring
Zuständig für die Bezirke: 16. und 17.
Richard-Wagner-Platz 19
1160 Wien
E-Mail: sta-ottakring@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 16589
Fax: +43 1 4000 9916587
Standesamt Wien Währing
Zuständig für die Bezirke: 18. und 19.
Martinstraße 100
1180 Wien
E-Mail: sta-waehring@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 18584
Fax: +43 1 4000 9918590
Standesamt Wien Brigittenau
Zuständig für die Bezirke 2. und 20.
Adresse und Erreichbarkeit
Brigittaplatz 10
1200 Wien
E-Mail: sta-brigittenau@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 20580
Fax: +43 1 4000 9920580
Standesamt Wien Floridsdorf
Zuständig für den 21. Bezirk
Am Spitz 1, 2. Stock
1210 Wien
E-Mail: sta-floridsdorf@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 21589
Fax: +43 1 4000 9921580
Standesamt Wien Donaustadt
Zuständig für den 22. Bezirk
1220 Wien, Siebeckstraße 7
E-Mail: sta-donaustadt@ma35.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000 22589
Fax: +43 1 4000 9922580

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Information zu
Partnerschaft: Eingetragene Partnerschaft für Gleichgeschlechtliche
Informationen zu
SPÖ Wien: Sozialdemokratische Partei Österreich