Kinderrechte in der Verfassung

Kinderrechte in der Verfassung verankert. Gesetz im Parlament beschlossen. Eine unendliche Geschichte ging zu Ende.

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Kinderrechte in der Verfassung verankert
Gesetz im Parlament beschlossen

Eine unendliche Geschichte ging zu Ende

Seit vielen Jahren fordern Menschenrechts - und Hilfsorganisationen und  Politiker aller Parteien die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung. Das Ziel ist es, damit den Schutz und die Rechte der Kinder zu stärken. Der Entwurf der Regierungsparteien der in den letzten Monaten nicht nur in den Ausschüssen diskutiert wurde, kam heute zur Abstimmung. Die erforderliche Zweidrittel Mehrheit war gegeben, nur die Grünen stimmten dagegen. Sie stoßen sich vor allem daran, dass nicht die gesamte Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert wird, sondern nur Teile und das sei zu wenig, um grundlegende Rechte der Kinder in Österreich zu gewährleisten, so die Grünen.

Für die anderen vier Parlamentsparteien gilt dieser Gesetzesbeschluss als Meilenstein. Inhalte sind zum Beispiel: Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig ist. Jedes Kind hat Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Jedes Kind hat das Recht auf Berücksichtigung seiner Meinung. Das sind nur einige der Kinderrechte, die künftig in der Verfassung stehen werden. Das Zitat eines 8jährigen Kindes bringt es auf den Punkt: „Kinderrechte sind das, was wir Kinder brauchen, damit es uns gut geht.“

War die Parlamentsdiskussion beinahe parteiübergreifend harmonisch, so kommt massive Kritik von amnesty international. Stein des Anstoßes, Asylwerber-Kinder würden als Kinder zweiter Klasse behandelt werden.
Dennoch ist es ein denkwürdiger Tag, nach vielen Jahren und vielen Bemühungen verschiedenster Regierungen wurden die Kinderrechte heute in der österreichischen Verfassung verankert.

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